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| BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Entziehung von Vermögensgegenständen im Falle der verfolgungsbedingten Übertragung von Gegenständen durch den Verfolgten auf einen Verwandten - Entziehung im Falle der erzwungenen Aufnahme eines nichtjüdischen Teilhabers
Verfahrensgang
- VG München, 12.07.1974 - M 72.6138
- BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74
Weder in dem bereits genannten Urteil vom 13. Oktober 1964 noch in dem späteren Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 48.70 - (BVerwGE 39, 239) ist vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden, daß eine rechtsgeschäftliche Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem Eigentum eines Verfolgten durch den Verfolgten auf einen Dritten innerhalb des Verfolgungszeitraumes, wenn dieselbe durch Verfolgungsgründe motiviert war, als eine Entziehung dieser Vermögensgegenstände gewertet werden müsse . - BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74
Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300) entschieden hat, gelten Wirtschaftsgüter, die auf Grund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz für verfallen erklärt wurden, nach § 359 Abs. 2 LAG als entzogen. - BVerwG, 15.12.1971 - III B 134.71
Anforderungen an die Begründung eines Treuhandverhältnisses bei Beteiligung von …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74
Entscheidend kommt es insoweit auf die inneren Vorgänge zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber an, während mit Rücksicht auf die in der Verfolgungszeit gebotene Geheimhaltung jüdischen Vermögens regelmäßig ein Mindestmaß an Verdeutlichung nach außen genügen muß (vgl. den Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1971 - BVerwG III B 134.71 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 23]).
- BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 64.84 Für diesen Fall mußte das Verwaltungsgericht aber in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, ob ein Treuhandverhältnis vorgelegen hat mit der Folge, daß das auf den Gesellschafter B. übertragene Vermögen weiterhin den beiden jüdischen Mitgesellschaftern nach § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 39 AO wirtschaftlich zuzurechnen gewesen wäre (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 134.71 - m.w.N., vom 19. September 1972 - BVerwG 3 B 115.71 -
und vom 19. Mai 1976 - BVerwG 3 B 95.74 - ).
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