Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2000 - 3 B 96.1779 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Würzburg, 24.11.2009 - W 1 K 09.572
Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsvermerk; personenbezogene Vorabsprachen; …
{ABSCHNITT:Entscheidungsgründe} Rn. 15 1. Gegenstand der Klage ist bei interessengerechter Auslegung (§ 88 VwGO) des Klageantrages der Überprüfungsvermerk und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken; diese sind selbständig angreifbar (BayVGH v. 28.06.2000, Az: 3 B 96.1779 - juris).Vom Erstbeurteiler festgestellte Mängel können stärker gewichtet (BayVGH v. 28.06.2000 Az. 3 B 96.1779 - juris), das Gesamturteil kann aufgrund einer Neugewichtung der unveränderten Einzelbewertungen unter Anlegung eines strengeren Bewertungsmaßstabs herabgesetzt werden (BayVGH v. 30.08.1999 Az: 3 B 96.3154 - juris).
- VG München, 18.08.2020 - M 5 E 20.896
Auswahlentscheidung (Vorsitzender Richter am Finanzgericht)
Rn. 48 Die überprüfende Behörde ist aufgrund des ihr zustehenden eigenständigen Beurteilungsspielraums befugt, die Beurteilung in eigener Zuständigkeit abzuändern sowie eine eventuell vorgegebene Beurteilungsquote bzw. Richtwerte anzuwenden (BayVGH, U.v. 28.6.2000 - 3 B 96.1779 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde …
Rn. 4 Grundsätzlich kann der Überprüfungsvermerk und der dazu ergehende Widerspruchsbescheid selbständig Gegenstand einer Klage sein (vgl. BayVGH v. 31.1.2008 Az. 3 B 04.3385; 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779; v. 20.1.1988 Az. 3 B 87.3058).
- VG München, 29.04.2015 - M 5 K 13.3565
Dienstliche Beurteilung; Anlassbeurteilung; Abänderung durch Regierung
Als Erkenntnisquellen dienen hier weniger persönliche Eindrücke als vielmehr die dienstliche Beurteilung selbst sowie Stellungnahmen des unmittelbaren Vorgesetzten sowie ergänzende Berichte, aber auch die größere Übersicht, die umfassendere Vergleichsmöglichkeit und die besseren Kenntnisse der Anforderungen an die jeweiligen Ämter durch die vorgesetzte Dienstbehörde (BayVGH, U. v. 28. Juni 2000 - 3 B 96.1779 - juris). - VG Bayreuth, 29.04.2014 - B 5 K 13.126
Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde als selbständiger …
Rn. 22 Aufgrund des der überprüfenden Behörde zustehenden eigenständigen Beurteilungsspielraums ist sie befugt, die Beurteilung in eigener Zuständigkeit abzuändern sowie eine eventuell vorgegebene Beurteilungsquote bzw. Richtwerte anzuwenden (BayVGH, U. v. 28. Juni 2000, Az. 3 B 96.1779). - VG Augsburg, 27.10.2011 - Au 2 K 10.117
Auch wenn die Überprüfungsbehörde im Verfahren nach § 53 Abs. 2 LbV a.F. …
Dieser kommt dabei ein eigenständiger, vom Gericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der es grundsätzlich auch ermöglicht - wie hier geschehen - die Beurteilung in eigener Zuständigkeit abzuändern sowie eine eventuell vorgegebene Beurteilungsquote bzw. Richtwerte anzuwenden (vgl. hierzu z.B. BayVGH vom 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779 RdNr. 28; vom 30.8.1999 Az. 3 B 96.3154 RdNr. 15; VG München vom 17.8.2010 Az. M 5 K 09.3727 RdNr. 19; VG Ansbach vom 18.6.2002 Az. An 1 K 00.790 RdNr. 25).
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