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| BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht - Einräumung eines gerichtsfreien Beurteilungsspielraums
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.01.1980 - VRS II 183/78
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1981 - 5 S 601/81
- BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58
Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81
Das Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG 1 C 247.58 - (BVerwGE 16, 116 [129]) verneint die Einräumung eines gerichtsfreien Beurteilungsspielraums bei der Anwendung des § 9 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetses vom 6. August 1953 i.d.F. des Gesetzes vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1742). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 160];… siehe auch Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Schriftenreihe der NJW, Heft 14 Rdnr. 85). - BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1968 - BVerwG 6 C 73.67 - (BVerwGE 29, 279) - ist entschieden worden, daß die Gemeinde bei der Anwendung des § 29 des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F. vom 8. November 1960 (GV NW S. 359) ohne Beurteilungsermächtigung, also verwaltungsgerichtlich voll überprüfbar, entscheidet, ob ein Gemeindebeamter (in Nordrhein-Westfalen) einem Landesbeamten besoldungsrechtlich "vergleichbar" ist. - BVerwG, 03.06.1980 - 3 B 23.80
Bedeutung der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht im …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81
Für die 4. DVO TierZG hat der beschließende Senat dies bereits in seinem Beschluß vom 3. Juni 1980 - BVerwG 3 B 23.80 - entschieden.
- BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Verweisung an Verwaltungsgericht …
Abgesehen davon, daß es sich bei dem Satzungsrecht nicht um Bundesrecht handelt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), steht der Zulassung der Revision auch unter den vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 160], vom 3. Juni 1980 - BVerwG 3 B 23.80 - und vom 25. Februar 1982 - BVerwG 3 B 97.81 - siehe auch Weyreuther a.a.O. Rdnr. 85).
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