Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1987 - 3 B 980/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1988, 114
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 13 S 494/95
Zum Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7 - Abänderung von Amts wegen
Das Abänderungsverfahren ist demzufolge kein Rechtsmittelverfahren, sondern ein gegenüber dem Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO selbständiges und neues Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem eine abweichende Entscheidung zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage (nur) mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 4.7.1988, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 48; BVerwG, Beschl. v. 24.3.1994, InfAuslR 1994, 395; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.7.1969, NJW 1970, 165, und Beschl. v. 5.10.1990 - 5 S 1828/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.8.1987, DVBl. 1988, 114;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 809;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 80 RdNr. 107a und Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, § 46 B.I. (S. 1693) jeweils m.w.N.; a.A. teilweise (Abänderung auch für die Vergangenheit möglich) VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1989, VBlBW 1990, 179).Da die prozessuale Interessenlage der Beteiligten im ausschließlich von Amts wegen betriebenen Abänderungsverfahren gegenüber derjenigen im Ausgangsverfahren unverändert ist, entspricht die Bezeichnung der Beteiligten - anders als im Falle eines Abänderungsantrages (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.10.1990 - 5 S 1828/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.8.1987, aaO.) - derjenigen im vorangegangen Aussetzungsverfahren.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2024 - 2 B 994/23
Prüfung schädlicher Umweltauswirkungen des Vorhabens hinsichtlich Erteilung eines …
Rn. 11 Der vom Beigeladenen in diesem Zusammenhang überdies angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. August 1987 - 3 B 980/86 - (DVBl. 1988, 114 bzw. juris Leitsatz) verhält sich nur zur Beteiligtenbezeichnung des Betreibers eines Abänderungsverfahrens und erfasst somit nicht den hier vorliegenden Fall einer Abänderung von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO. - OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung ( …
Er leitet durch seinen Antrag das Verfahren ein, bestimmt maßgeblich durch seinen Antrag den Umfang des Verfahrens (§ 122 Satz 1, § 88 VwGO), veranlasst die übrigen Beteiligten zur Verteidigung ihrer Position und trägt die Kosten des mit einer eigenen Kostenentscheidung zu versehenden Abänderungsverfahrens, wenn er mit seinem Antrag unterliegt (OVG NRW, Beschl. v. 24.8.1987, DVBl. 1988, 114 f.). - VG Gelsenkirchen, 09.12.2005 - 16 L 1726/05
Beteiligte
Rn. 6 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. März 1994 - 1 B 134.93 -, InfAuslR 1994, 395; Kopp/Schenke, VwGO, § 80, Rn. 200 Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 386 Fn. 1343; anderer Ansicht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 1987 - 3 B 980/86 -, DVBl 1988, 114 (obiter dictum).
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