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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32901
BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,32901)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 3 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,32901)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 3 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,32901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung einer Rechtssache - Eingriff in eine durch Weiterbildung erworbene Rechtsstellung von Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung "Oralchirurg" - Entwicklung von Tätigkeitsschwerpunkten von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03
    Gegen eine mögliche neue Konkurrenz, die den Antragstellern tatsächlich durch die neu eingeführte Zusatzbezeichnung erwachsen könnte, vermag Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1980 - 1 BvR 409/80 - BVerfGE 55, 261, 269).

    Gegen eine mögliche Konkurrenz vermag auch Art. 14 Abs. 1 GG nicht zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1980, a.a.O. S. 273).

    Die verfassungsrechtlich in Fällen dieser Art in Betracht kommende, von der Beschwerde allerdings nicht ausdrücklich gestellte Frage geht dahin, ob durch die Möglichkeit des Hinweises auf den Tätigkeitsschwerpunkt Oralchirurgie der Gleichbehandlungsgrundsatz im Hinblick auf die Bezeichnung derjenigen Zahnärzte verletzt wird, die eine vierjährige intensive Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie absolviert haben (vgl. zu dieser Fragestellung BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1980, a.a.O. S. 269 ff.).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03
    Dies kann angesichts der neueren Entwicklung der Rechtsprechung zum Werbeverbot für Ärzte nicht ernstlich zweifelhaft sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2790; BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 -).

    Der Unterschied zwischen der Angabe "Tätigkeitsschwerpunkt" und der Bezeichnung "Fachzahnarzt" ist derart offenkundig, dass eine Verwechslungs- und damit Irreführungsgefahr nicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001, a.a.O. S. 279).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03
    Dies kann angesichts der neueren Entwicklung der Rechtsprechung zum Werbeverbot für Ärzte nicht ernstlich zweifelhaft sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 - NJW 2001, 2788, 2790; BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.05.2016 - 4 KN 154/13

    Aarhus Übereinkommen; Antragsbefugnis; Behörde; Mitwirkungsrecht; …

    Es muss also feststehen, dass ein eigener Belang des Antragstellers betroffen ist, der für die Abwägung erheblich ist (vgl. Normenkontrollurteile des Senats vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236, und - 9 S 2740/01 - und dazu BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - BVerwG 3 BN 3.03 - und - BVerwG 3 BN 1.03 -).".
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …

    Es muss also feststehen, dass ein eigener Belang des Antragstellers betroffen ist, der für die Abwägung erheblich ist (vgl. Normenkontrollurteile des Senats vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236, und - 9 S 2740/01 - und dazu BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - BVerwG 3 BN 3.03 - und - BVerwG 3 BN 1.03 -).

    Vor solchen Beeinträchtigungen durch Konkurrenz schützt § 32 Abs. 1 HeilbKG auch mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG nach Vorstehendem aber nicht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.03.2000, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - 3 BN 1.03 - und - 3 BN 3.03 - Urteil des Senats vom 10.07.2001, a.a.O.).

    Gegen eine mögliche Konkurrenz vermag auch Art. 14 Abs. 1 GG nicht zu schützen (vgl. BVerfGE 55, 261 ; BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - 3 BN 1.03 - und - 3 BN 3.03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 9 S 2290/03

    Normenkontrolle; Studien- und Prüfungsordnung; keine Antragsbefugnis eines …

    Es muss also feststehen, dass ein eigener Belang des Antragstellers betroffen ist, der für die Abwägung erheblich ist (vgl. Normenkontrollurteile des Senats vom 27.04.2004 - 9 S 1751/02 -, DÖV 2004, 755 = MedR 2004, 251 sowie vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236, und - 9 S 2740/01 - und dazu BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - BVerwG 3 BN 3.03 - und - BVerwG 3 BN 1.03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13 A 3618/06

    Arzt- und Berufsrecht - Bezeichnung mit Tätigkeitsschwerpunkt "Mund- und …

    VGH Bad.-.Württ., Urteil vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236 (nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 4.9.2003 - 3 BN 3.03 -); Schl.-H. OVG, Urteil vom 22.8.2003 - 3 KN 1/02 -, a. a. O.
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