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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7415
BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24 (https://dejure.org/2025,7415)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2025 - 3 BN 7.24 (https://dejure.org/2025,7415)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 (https://dejure.org/2025,7415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Rn. 5 1. Ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung dargelegt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).

    Rn. 6 a) Zur Bezeichnung des von der Antragstellerin geltend gemachten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 17. August 2022 - 9 B 7.22 - NVwZ-RR 2022, 903 Rn. 20, jeweils m. w. N.).

    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 11. Dezember 2007 - 3 B 61.07 - juris Rn. 5 und vom 4. Januar 2022 - 3 B 14.21 - ZfBR 2022, 405).

    Die Antragstellerin benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - aufgestellten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 4. August 2020 - 2 B 41.19 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Sollte der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - (Buchholz 310 § 124b VwGO Nr. 1) als Divergenzrüge zu verstehen sein, ist mit dem Vorbringen eine die Revision eröffnende Divergenz nicht hinreichend bezeichnet.

    Die Antragstellerin benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - aufgestellten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 4. August 2020 - 2 B 41.19 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Dass es ihrer Auffassung nicht gefolgt ist, den "RKI-Protokollen" keine Entscheidungserheblichkeit beigemessen und die begehrte Sachaufklärung nicht vorgenommen hat, kann eine Gehörsverletzung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 37 …und vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen straßenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Rn. 6 a) Zur Bezeichnung des von der Antragstellerin geltend gemachten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 17. August 2022 - 9 B 7.22 - NVwZ-RR 2022, 903 Rn. 20, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23

    Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 …und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23

    Personalkostenerstattung für den staatlichen Revierdienst

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Dass es ihrer Auffassung nicht gefolgt ist, den "RKI-Protokollen" keine Entscheidungserheblichkeit beigemessen und die begehrte Sachaufklärung nicht vorgenommen hat, kann eine Gehörsverletzung nicht begründen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 37 und vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 3 B 14.21

    Auszahlung einer Zuwendung nach dem Programm zur Förderung im ländlichen Raum

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 11. Dezember 2007 - 3 B 61.07 - juris Rn. 5 und vom 4. Januar 2022 - 3 B 14.21 - ZfBR 2022, 405).
  • BVerwG, 11.12.2007 - 3 B 61.07

    Vorliegen eines rehabilitierungsfähigen Eingriffs in die Berufsausübung bei …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 11. Dezember 2007 - 3 B 61.07 - juris Rn. 5 und vom 4. Januar 2022 - 3 B 14.21 - ZfBR 2022, 405).
  • BVerwG, 24.06.2024 - 7 B 27.23

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 04.08.2020 - 2 B 41.19

    Streit um die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Die Antragstellerin benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - aufgestellten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 4. August 2020 - 2 B 41.19 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …

    Rn. 53 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer konkreten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll.[stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2025 - 3 BN 7/24 -, juris, Rn. 9, m.w.N.][stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2025 - 3 BN 7/24 -, juris, Rn. 9, m.w.N.].
  • BVerwG, 23.06.2026 - 3 BN 2.25
    Erforderlich hierfür ist, den geltend gemachten Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.06.2025 - 3 BN 6.24
    Rn. 26 a) Die Beschwerde (S. 19 ff.) benennt im Hinblick auf die von ihr behauptete teleologische Reduktion des § 93 Satz 2 VwGO durch das Oberverwaltungsgericht keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz dem in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - NVwZ 2014, 1170 Rn. 14 aufgestellten Rechtssatz widersprochen hat (zu den Voraussetzungen der Divergenzrüge vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 10 m. w. N.).

    Dass es ihrer Auffassung nicht gefolgt ist, kann eine Gehörsverletzung nicht begründen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 - juris Rn. 28 und vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Rn. 20 c) Der im Hinblick auf die vom Oberverwaltungsgericht festgestellte Erwähnung der Ergebnisse des 10. Warentests für Mastferkel in einem Fachbuch zur Tierproduktion aus dem Jahr 2019 gerügte Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz ist nicht in der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.08.2025 - 8 ZB 25.457

    Berufungszulassung (abgelehnt), Sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt …

    Es muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BVerwG, B.v. 27.11.2024 - 2 B 1.24 - juris Rn. 16; B.v. 17.3.2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.01.2026 - 3 B 14.25
    Rn. 10 Ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung dargelegt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.2025 - 3 B 27.24
    Die Aufklärungspflicht ist regelmäßig dann nicht verletzt, wenn das Gericht von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - BVerwGE 153, 335 Rn. 30 und Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 20.04.2026 - 2 A 84/25

    Schulrecht - Gewährung von Notenschutz- oder Nachteilsausgleich wegen einer Lese- …

    Rn. 45 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer konkreten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll.[stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2025 - 3 BN 7/24 -, juris, Rn. 9, m.w.N.][stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2025 - 3 BN 7/24 -, juris, Rn. 9, m.w.N.].
  • BVerwG, 08.12.2025 - 3 BN 7.25
    Rn. 6 Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revision erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Januar 2022 - 3 B 14.21 - ZfBR 2022, 405 und vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.04.2026 - 8 ZB 26.43

    Berufungszulassung (abgelehnt), Straßenbaulast für nicht ausgebauten öffentlicher …

    Es muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BVerwG, B.v. 27.11.2024 - 2 B 1.24 - juris Rn. 16; B.v. 17.3.2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 17.03.2026 - 8 ZB 26.146

    Berufungszulassung (abgelehnt), Enteignung, ernsthafte Bemühung um freihändigen …

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