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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11880
OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00 (https://dejure.org/2001,11880)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.06.2001 - 3 BS 336/00 (https://dejure.org/2001,11880)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 3 BS 336/00 (https://dejure.org/2001,11880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Duldung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebeandrohung; Anwesenheit des Antragstellers im Bundesgebiet; Reiseunfähigkeit wegen Krankheit eines Ausländers; Vorliegen eines dringenden humanitären Grundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 855 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00
    Diese Bindungswirkung besteht dabei nicht nur bei Entscheidungen des Bundesamtes, wonach Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen, sondern umgekehrt auch bei Entscheidungen, wonach das Vorliegen solcher Abschiebungshindernisse verneint wird (BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00
    Denn ungeachtet der Frage, ob bei dem vorliegenden Sachverhalt von einem "Untertauchen" des Antragstellers auszugehen und als Folge davon dessen fehlendes Rechtsschutzinteresse für das von ihm betriebene gerichtliche Verfahren anzunehmen wäre(siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 6.8.1996, NVwZ 1997, 1136), liegen jedenfalls wegen der Erkrankung des Antragstellers keine Duldungsgründe i.S.d. § 55 AuslG vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00
    Eine solche Gefahrenlage besteht vorliegend nicht, wobei es hier keiner weiteren Erörterung bedarf, welcher Prognosemaßstab für deren Annahme einschlägig ist (siehe dazu: VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 2.5.2000, InfAuslR 2000, 435 [436]; Treiber in: GK-AuslR, II - § 53 RdNr. 87 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und …

    Folglich geht die Prüfungskompetenz auch nicht auf die Ausländerbehörde über, wenn Umstände vom Bundesamt nicht geprüft wurden oder sich der Lebenssachverhalt (die "Gründe" für das Abschiebungshindernis im Sinne des Streitgegenstandsbegriffs) zu Gunsten oder zu Lasten des Ausländers nachträglich ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, 204 = InfAuslR 2000, 16; zu solchen - positiven wie negativen - "nachgewachsenen" Gründen vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.9.2000 - 11 S 988/00 -, VBlBW 2001, 151, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.6.2001 - 3 Bs 336/00 -, EZAR 043 Nr. 53).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen …

    Wurde hingegen ein Asylantrag eines Ausländers abgelehnt und festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen, so ist das Bundesamt wegen seiner durch das erste Asylverfahren gemäß § 24 Abs. 2 AsylG begründeten Zuständigkeit auch für die Feststellung gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG und wegen der für die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylG bestehenden Bindungswirkung seiner auf Dauer angelegten negativen Wirkung auch für das erneut auf die Feststellung zielstaatbezogener Abschiebungshindernisse gerichtete Wiederaufnahmeverfahren allein zuständig (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Nds…, Beschluss vom 1. November 2004 - 8 ME 254/04 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 3 BS 336/00 -, juris Rn. 9).

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung eines Ausländers gegen eine Abschiebung vor Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Hauptsacheverfahren kommt nur durch eine einstweilige Anordnung an das Bundesamt in Frage, womit dieses zu der Mitteilung an die Ausländerbehörde verpflichtet wird, dass vorläufig von Abschiebemaßnahmen in den Zielstaat abzusehen bzw. vorläufig vom Vorliegen eines solchen Abschiebungsverbotes hinsichtlich des Zielstaats auszugehen ist; auch dies folgt aus der in § 42 Satz 1 AsylG normierten Bindungswirkung der Ausländerbehörde an die Entscheidung des Bundesamtes (so HessVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9 und 12; vgl. auch OVG Nds…, Beschluss vom 1. November 2004 - 8 ME 254/04 -, juris Rn. 6; VGH BW…, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - A 14 S 3104/97 -, juris Rn. 3; grundsätzlich auch so: OVG RP…, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18 -, juris Rn. 4 [allerdings zum Folgeantrag]; a.A.: BayVGH…, Beschluss vom 29. November 2005 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11 ff. [allerdings unter Anwendung von Art. 19 Abs. 4 GG, weil die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots zuvor noch nicht von einem Gericht entschieden wurde]; SächsOVG, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 3 BS 336/00 -, juris Rn. 8 [allerdings unter Einschränkungen]; VG Augsburg…, Beschluss vom 19. Mai 2011 - Au 6 E 11.715 -, juris Rn. 74 ff. [ebenfalls unter Einschränkungen).

  • VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Abschiebung nach Afghanistan

    Schließlich nimmt § 42 Satz 1 AsylG bereits nach seinem Wortlaut keine Differenzierung zwischen Abschiebungshindernissen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamts (bzw. des Eintritts ihrer Bestandskraft) und später entstandenen Abschiebungshindernissen vor (vgl. zu § 24 Abs. 2 AsylVfG a.F.: OVG Bautzen, B.v. 19.6.2001 - 3 BS 336/00 - NVwZ-Beilage 2002, 93 (94).
  • VG Schleswig, 08.02.2018 - 11 B 19/18

    Einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. …

    Bei einem derartigen isolierten Wiederaufgreifensantrag zu Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG ist einstweiliger Rechtsschutz in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG und den hierzu entwickelten Grundsätzen dadurch zu erlangen, dass gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt wird mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, der Ausländerbehörde mitzuteilen, vorläufig dürfe nicht in den in Rede stehenden Zielstaat abgeschoben werden (vgl. OVG Koblenz…, Beschluss vom 20.07.2017 - 7 B 11085/17.OVG - BeckRS 2017, 123501, Rn. 7;… Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 71 Rn. 395ff;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 71 Rn. 109 jeweils m.w.N.; a.A. OVG Sachsen, Beschluss vom 19.06.2001 - 3 BS 336/00 - juris).
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