Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Tätigkeiten eines Feuerwehrbeamten vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende als Arbeitszeit; Befugnis des Dienstherren zur Regelung von Sachverhalten durch allgemeine Weisung in Form einer Dienstanweisung (abstrakt-generell)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von Tätigkeiten eines Feuerwehrbeamten vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende als Arbeitszeit; Befugnis des Dienstherren zur Regelung von Sachverhalten durch allgemeine Weisung in Form einer Dienstanweisung (abstrakt-generell)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.05.2013 - Au 2 K 12.1456
- VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
An- und Ablegen der Polizeiuniform als Arbeitszeit
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
Der Senat hält die begehrte Feststellung für erforderlich und ausreichend, um dem Rechtsschutzziel des Klägers gerecht zu werden (vgl. VGH Mannheim, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 13).Das Beamtenverhältnis ist dadurch geprägt, dass es als ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (vgl. Art. 33 Abs. 4 und 5 GG) die Beteiligten wechselseitig und umfassend in Anspruch nimmt (vgl. VGH Mannheim, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 18;… OVG Münster, U.v. 2.12.2010 - 6 A 1546/10 - ZBR 2011, 273 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13
Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
Die Weisungsbefugnis ist das Instrument, mit dem die Dienstleistungspflicht des Beamten konkretisiert und gesteuert wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 C 24/13 - juris Rn. 30), wobei die Dienstanweisung durch eine ständige Übung modifiziert bzw. konkretisiert werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10
An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
Das Beamtenverhältnis ist dadurch geprägt, dass es als ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (vgl. Art. 33 Abs. 4 und 5 GG) die Beteiligten wechselseitig und umfassend in Anspruch nimmt (…vgl. VGH Mannheim, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 18; OVG Münster, U.v. 2.12.2010 - 6 A 1546/10 - ZBR 2011, 273 - juris Rn. 33). - BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85
Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalls in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist (…vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2009 - 2 B 29/09 - juris Rn. 5; U.v. 29.1.1987 - 2 C 14/85 - ZBR 1987, 275 - juris Rn. 18). - BVerwG, 25.08.2011 - 2 B 38.11
Geltung der Zeit für das Anziehen und Ausziehen der Polizeiuniform in der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536
So stellen Tätigkeiten mit dienstlichem Bezug, die die Beamten in der Dienststelle vornehmen müssen, regelmäßig Dienstausübung dar und sind als Arbeitszeit zu bewerten, sofern sie mit einem mehr als geringfügigen zeitlichen Aufwand verbunden sind (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2011 - 2 B 38.11 - beck-online Rn. 6).
- VG Augsburg, 25.09.2025 - Au 2 K 24.2594
Recht der Landesbeamten, Umkleidezeit eines Justizvollzugsbeamten als Arbeitszeit …
Eine solche Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) ist bei Streitigkeiten darüber, inwieweit die Inanspruchnahme eines Beamten Dienst im arbeitszeitrechtlichen Sinne ist, statthaft (vgl. BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 3 BV 13.1536 - juris Rn. 27 m.V.a. VGH BW, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 13).Insbesondere dem Wortlaut dieser Richtlinienbestimmung lässt sich kein Hinweis entnehmen, welche Tätigkeiten als dienstliche Verrichtungen auf die Arbeitszeit anzurechnen sind (vgl. BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 3 BV 13.1536 - juris Rn. 32 m.V.a. BVerwG, B.v. 25.8.2011 - 2 B 38.11 - juris Rn. 5).
Im Gegensatz dazu wird das Arbeitsverhältnis als privatrechtliche Vertragsbeziehung bis in die Einzelheiten seiner Ausgestaltung durch den Austausch von Leistung und Gegenleistung geprägt (…vgl. näher OVG NW U.v. 2.12.2010 - 6 A 1546/10 - juris Rn. 33 ff.; bestätigend BVerwG, B.v. 25.8.2011 - 2 B 38.11 - juris;… vgl. auch OVG NW, B.v. 16.3.2017 - 6 A 858/16 - juris Rn. 6; zum Beamtenverhältnis als öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis, welches die Beteiligten wechselseitig und umfassend in Anspruch nimmt, vgl. auch BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 3 BV 13.1536 - juris Rn. 33).
So stellen Tätigkeiten mit dienstlichem Bezug, die die Beamten in der Dienststelle vornehmen müssen, regelmäßig Dienstausübung dar und sind als Arbeitszeit zu bewerten, sofern sie mit einem mehr als geringfügigen zeitlichen Aufwand verbunden sind (vgl. BayVGH, U.v. 8.10.2015 - 3 BV 13.1536 - juris Rn. 33 m.V.a. BVerwG, B.v. 25.8.2011 - 2 B 38.11 - juris Rn. 6 sowie w.N. aus der obergerichtlichen Rspr., insoweit in Bestätigung von VG Augsburg, U.v. 2.5.2013 - Au 2 K 12.1456 - UA Rn. 18).
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