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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1428
OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 (https://dejure.org/2015,1428)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 (https://dejure.org/2015,1428)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 3 Bf 155/10 (https://dejure.org/2015,1428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 18 Abs 3 PrAmtÜbk 1972, § 17 Abs 1 PrAmtÜbk 1972, § 17 Abs 3 PrAmtÜbk 1972
    Inhalt und Form des Zeugnisses über das Bestehen der zweiten Staatsprüfung für Juristen nach erfolgreicher Prüfungsanfechtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; LÜ § 17 Abs. 3
    Bewahrung eines die juristische Staatsprüfung anfechtenden Prüflings vor Benachteiligungen gegenüber seinen Mitkandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewahrung eines die juristische Staatsprüfung anfechtenden Prüflings vor Benachteiligungen gegenüber seinen Mitkandidaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 501
  • DÖV 2015, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Denn grundsätzlich gebietet die effektive Gewährleistung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG, 3 Abs. 1 GG, dass einem Prüfungskandidaten weder ein Vorteil noch ein Nachteil daraus erwachsen darf, dass er eine fehlerfreie Bewertung seiner Leistung mit einem Rechtsbehelf durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 26;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 9;… Beschl. v. 28.10.2004, 6 B 51/04, juris Rn. 20).

    Daraus folgt nicht nur, dass bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herzustellen sind (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.;… Urt. v. 10.10.2002, a. a. O.;… Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.;… ebenso BFH, Urt. v. 28.11.2002, VII R 27/02, juris Rn. 10).

    Rn. 53 Zwar hat ein Prüfungskandidat grundsätzlich auch nach der Neubewertung von Klausuren ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der Prüfungsausschuss sein Abweichungsermessen erneut ausübt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 32;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 17;… ferner Beschl. v. 11.7.1996, 6 B 22/96, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Denn grundsätzlich gebietet die effektive Gewährleistung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG, 3 Abs. 1 GG, dass einem Prüfungskandidaten weder ein Vorteil noch ein Nachteil daraus erwachsen darf, dass er eine fehlerfreie Bewertung seiner Leistung mit einem Rechtsbehelf durchsetzen muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 26; Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 9;… Beschl. v. 28.10.2004, 6 B 51/04, juris Rn. 20).

    Daraus folgt nicht nur, dass bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herzustellen sind (…vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.; Urt. v. 10.10.2002, a. a. O.;… Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.;… ebenso BFH, Urt. v. 28.11.2002, VII R 27/02, juris Rn. 10).

    Rn. 53 Zwar hat ein Prüfungskandidat grundsätzlich auch nach der Neubewertung von Klausuren ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der Prüfungsausschuss sein Abweichungsermessen erneut ausübt (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 32; Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 17;… ferner Beschl. v. 11.7.1996, 6 B 22/96, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Denn grundsätzlich gebietet die effektive Gewährleistung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG, 3 Abs. 1 GG, dass einem Prüfungskandidaten weder ein Vorteil noch ein Nachteil daraus erwachsen darf, dass er eine fehlerfreie Bewertung seiner Leistung mit einem Rechtsbehelf durchsetzen muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 26;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 9; Beschl. v. 28.10.2004, 6 B 51/04, juris Rn. 20).

    Daraus folgt nicht nur, dass bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herzustellen sind (…vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.;… Urt. v. 10.10.2002, a. a. O.; Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.;… ebenso BFH, Urt. v. 28.11.2002, VII R 27/02, juris Rn. 10).

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde besteht nur insoweit, als kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH, Urt. v. 27.8.1998, NJW 1998, 3790, 3791;… vgl. auch BGH, Urt. v. 25.5.2001, 2 StR 88/01, juris Rn. 11).

    Sie umfasst deshalb insbesondere nicht den Beurkundungszeitpunkt, wenn dieser nach den für die Errichtung der Urkunde einschlägigen Vorschriften nicht zwingend anzugeben ist, sondern nur angegeben werden "soll" oder darf (BGH, Urt. v. 27.8.1998, a. a. O.).

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Daraus folgt nicht nur, dass bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herzustellen sind (…vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.;… Urt. v. 10.10.2002, a. a. O.;… Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.; ebenso BFH, Urt. v. 28.11.2002, VII R 27/02, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Vielmehr sind auch die übrigen Regelungen des Prüfungsverfahrens bis hin zur Ausstellung des Nachweises über den berufsqualifizierenden Abschluss im Lichte der Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG im Rahmen des tatsächlich und rechtlich Möglichen so zu handhaben, dass der Betroffene vor Benachteiligungen gegenüber seinen Mitkandidaten bewahrt wird, die er ohne den Prüfungsfehler nicht erlitten hätte (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.2.2008, 2 LA 418/07, Rn. 9: Erwägung einer "zeitlich nachwirkende[n] Fürsorgepflicht").
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Derartige, in der Regel nicht offen gelegte Erwägungen werden zumindest bei der Entscheidung zwischen zwei im Übrigen gleich geeigneten Bewerbern häufig den Ausschlag geben (vgl. zum Ganzen auch BAG, Urt. v. 9.9.1992, 5 AZR 509/91, juris Rn. 18).
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde besteht nur insoweit, als kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (…BGH, Urt. v. 27.8.1998, NJW 1998, 3790, 3791; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.5.2001, 2 StR 88/01, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Rn. 53 Zwar hat ein Prüfungskandidat grundsätzlich auch nach der Neubewertung von Klausuren ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der Prüfungsausschuss sein Abweichungsermessen erneut ausübt (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 32;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 17; ferner Beschl. v. 11.7.1996, 6 B 22/96, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 5 S 278/82

    Nachbarschutz: Fensterabstandsvorschriften, Zustimmungserklärung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
    Ein solcher Verzicht auf das subjektive öffentliche Recht ist grundsätzlich möglich (vgl. zum Baurecht z. B. VGH Mannheim, NVwZ 1983, 229, 230).
  • VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18

    Examenszeugnis; Rückdatierung; Unterschrift; Vordatierung

    Dies, so schätzte der Mitarbeiter in dem Vermerk weiter ein, dürfte auch in Anbetracht des von dem Kläger in seinem Antrag angeführten Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. Januar 2015 (3 Bf 155/10) gelten.

    Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39;… Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509;… ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9).

    Aber auch wenn ein potenzieller Arbeitgeber aus einem von dem Kläger geführten Prüfungsrechtsstreit keine die Erfolgsaussichten des Klägers im Bewerbungsverfahren unmittelbar schmälernden Schlüsse zieht, bleibt die ernsthafte Möglichkeit, dass er dem aktuellen - nach Durchführung des Prüfungsrechtsstreits ausgestellten - Zeugnis vor dem Hintergrund sowohl der Einwirkungen des Rechtsstreits als auch des zeitlichen Abstandes zur Prüfung eine geringere Aussagekraft beimisst als einem mit oder kurz nach dem Abschluss der Prüfung ausgestellten Zeugnis (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 40;… Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9).

    Das Zeugnis über das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung stellt eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO dar; um eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm zitierten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 41) nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19

    Rückdatierung einer im Klageweg erstrittenen dienstlichen Beurteilung zum Schutz …

    Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG…, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29;… Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG…, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15).
  • VG Berlin, 13.08.2021 - 12 K 308.19
    Ist die vom neuen Prüfer festzusetzende Note besser als 3, 00, wird aus ihr und der von der Zweitprüferin vergebenen Note 2, 00 gemäß § 16 Abs. 7 Satz 1 VSLVO das arithmetische Mittel gebildet und dies zur Bildung der Gesamtnote gemäß § 23 Abs. 1, 3 VSLVO herangezogen und der Klägerin nach § 27 Abs. 2 VSLVO ein neues Zeugnis unter dem Datum des bisherigen Zeugnisses (1. Februar 2019) ausgehändigt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2015 - 3 Bf 155/10 - juris Rn. 38 f.).
  • VG Köln, 20.05.2025 - 6 K 3463/22
    Rn. 51 So aber in Bezug auf ein im Wege der gerichtlichen Prüfungsanfechtung erstrittenes Prüfungszeugnis Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 38 ff.
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