Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; StVZO § 52 Abs. 6; ; StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen und Kommandofahrzeugen mit Sonderrechtsanlagen (Blaulicht); Auslegung des Begriffs des "Rettungsdienstes" in § 52 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.05.2003 - 15 VG 2819/02
- OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03
Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97 - juris; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99
Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03
Angesichts des Ausnahmecharakters der nach dieser Norm möglichen Genehmigungen und des damit verbundenen Gebotes restriktiver Handhabung ist eine begünstigende Ermessensentscheidung nur denkbar, wenn das betreffende Fahrzeug (ähnlich wie ansonsten Fahrzeuge des Rettungsdienstes) typischerweise in Situationen eingesetzt wird, in denen höchste Eile zur Lebensrettung oder zur Abwehr schwerer Gesundheitsgefährdungen geboten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.2004 - 3 Bf 391/00; OVG Münster, Urt. v. 12.5.2000, NZV 2000 S. 514 ff.). - OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03
Vielmehr haben sich diese Divergenzen im wesentlichen auf die Frage bezogen, ob allein die Tatsache, dass ein qualifizierter Krankentransport unvorhergesehen in einen Notfallrettungsdiensteinsatz umschlagen kann, es im Hinblick auf das für den Einsatz von Blaulicht vorausgesetzte "Gebot höchster Eile zur Rettung von Menschenleben ..." (vgl. § 38 Abs. 1 StVO) rechtfertigt, ein Fahrzeug des qualifizierten Krankentransports als "Fahrzeug des Rettungsdienstes" im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO anzusehen (vgl. den Beschluss v. 8.7.1996 - 7 M 2488/96, S. 5 des Abdrucks, und das Urteil vom 26.11.1998, 12 L 4158/97, Rdnrn. 49 ff. - juris). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03
Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97 - juris; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
- VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 E 1663/08
Zulassung von Rettungsdienstfahrzeugen auf Private; Verwaltungsprivatisierung
Drittens soll die Vorschrift sicherstellen, dass die Ausrüstung mit der Sonderrechtsanlage und die Sonderrechte nicht auseinanderfallen und die Sonderrechte nicht unkontrolliert von anderen als anerkannten Rettungsdiensten genutzt werden ( vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.2.2002, 3 C 33/01, Juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 19.10.1999, 3 C 40/98, Juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2004, 3 Bf 236/03, Juris Rn. 8; VG Hamburg…, Urteil vom 28.5.2003, 15 VG 2819/02, Juris Rn. 31 ).
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