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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20020
OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00 (https://dejure.org/2000,20020)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2000 - 3 Bf 264/00 (https://dejure.org/2000,20020)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2000 - 3 Bf 264/00 (https://dejure.org/2000,20020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs trotz fehlender Möglichkeit der persönlichen Terminswahrnehmung bei Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten; Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch mehrmalige Möglichkeit zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Auch die kurzfristige Erkrankung des bevollmächtigten Rechtsanwaltes kann zu einer Terminsaufhebung zwingen, insbesondere wenn der Bevollmächtigte nicht in einer Sozietät, sondern als einziger Rechtsanwalt in seiner Kanzlei arbeitet und schon deshalb kein Vertreter kurzfristig verfügbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1983,NJW 1984 S. 882;… Dawin in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 108 Rdnr. 147).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Derartige besondere Umstände bedürfen indes der Darlegung (BVerwG, Urt. v. 30.8.1982, DÖV 1983 S. 247, 248; v. 18.10.1983, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 S. 28, 30; Beschl. v. 14.12.1990, NJW 1991 S. 2097; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.1.1996 - OVG Bs VI (VII) 261/95 - in veris;… OVG Bremen, Beschl. v. 23.5.2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung …

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten ist von seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht umfaßt (BVerwG, Beschl. v. 31.5.1990, NJW 1990 S. 2079, 2080 [BVerwG 31.05.1990 - 7 CB 31/89]; OVG Bremen, Beschl. v. 23.5.2000, NordÖR 2000 S. 291 m.w.Nachw.) Eine andere Beurteilung kann ausnahmsweise in Fällen geboten sein, in denen besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94

    Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Beides muß nicht übereinstimmen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 9.12.1994, NJW 1995 S. 799, 800 [BVerwG 09.12.1994 - 6 B 32/94]; Beschl. v. 17.3.1995, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262 S. 10, 11).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Unter diesen Umständen kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob darüber hinaus auch greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Terminsverlegungsanträge von der Absicht getragen waren, den Verhandlungstermin auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen (BVerwG, Urt. v. 25.3.1987, BVerwGE 77 S. 157, 160;… Urt. v. 26.1.1989, BVwerGE Bd. 81 S. 229, 233 f.; Beschl. v. 3.8.1994, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 257).
  • OVG Bremen, 23.05.2000 - 1 A 8/00

    Voraussetzungen für Ausnahme von der Regelausweisung bei erhöhtem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten ist von seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht umfaßt (BVerwG, Beschl. v. 31.5.1990, NJW 1990 S. 2079, 2080 [BVerwG 31.05.1990 - 7 CB 31/89]; OVG Bremen, Beschl. v. 23.5.2000, NordÖR 2000 S. 291 m.w.Nachw.) Eine andere Beurteilung kann ausnahmsweise in Fällen geboten sein, in denen besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen.
  • OVG Hamburg, 29.10.1999 - 5 Bs 338/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
    Zwar stellt die Nichtgewährung einer gemäß § 100 Abs. 1 VwGO beantragten Akteneinsicht vor einer Sachentscheidung eine Verletzung rechtlichen Gehörs des Beteiligten dar, wenn dieser sich über den Akteninhalt nicht zuvor in anderer und zumutbarer Weise informieren konnte (…BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; VGH Kassel, Beschl. v. 25.5.1999, NVwZ-Beilage 1999 S. 91; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.10.1999 - 5 Bs 338/99 - in veris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit …

    Nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt für seine Vertretung sorgen, wenn er länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben (OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2000 - 3 Bf 264/00 -, NVwZ-RR 2001, 408).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …

    Auch genügt grundsätzlich die Verschaffung rechtlichen Gehörs durch einen Rechtsanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989, BVerfGE 81, 123 [126];… Degenhart in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 103 Rn. 23), sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 31. August 2000 - 3 Bf 264/00 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 - juris Rn. 2).
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