Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 68 VwGO, § 70 VwGO, § 580 ZPO, § 119 BGB, § 123 BGB
Anfechtung einer angekündigten Widerspruchsrücknahmeerklärung; Zulässigkeit eines als unzulässig zurückgewiesenen Widerspruchs bei hilfsweiser Klageeinlassung zur Sache - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 119; BGB § 123
Anfechtbarkeit einer wirksam erfolgten Erklärung über die Rücknahme eines Widerspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung einer Widerspruchsrücknahmeerklärung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verfristete Widerspruch - und die Einlassung der Behörde auf die spätere Anfechtungslage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtbarkeit einer wirksam erfolgten Erklärung über die Rücknahme eines Widerspruchs
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.03.2012 - 2 K 2178/09
- OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
- OVG Hamburg, 07.10.2014 - 2 K 2178/09
- BVerwG, 10.06.2015 - 6 B 62.14
- BVerfG, 15.05.2017 - 1 BvR 1978/15
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 120
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
Kein Anspruch auf zweiwöchige Beurlaubung vom Besuch der Schule
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
(3.2) Eine weitere Ausnahme erkennt die Rechtsprechung bei Rücknahmeerklärungen in Gerichtsverfahren an, wenn die Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, a. a. O., Rn. 14; Urt. v. 15.6.2005, NVwZ-RR 2005, 721, juris Rn. 15 f.).Die Erklärung bezog sich eindeutig auf das mit Schreiben vom 6. Juni 2006 eingeleitete Widerspruchsverfahren; eine Verfahrensverwechselung (zu einem solchen Fall vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2005, a. a. O.) war ausgeschlossen.
- BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80
Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag - …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Ein wegen Versäumung der Widerspruchsfrist unzulässiger Widerspruch bewirkt im Fall der späteren Klagerhebung auch deren Unzulässigkeit; die Wahrung der Widerspruchsfrist ist (grundsätzlich) im gerichtlichen Verfahren eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8; Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923;… Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).Dies führt zur Unzulässigkeit der daran anknüpfenden Anfechtungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8; Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923;… Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).
- BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 38.86
Verwaltungszustellungsrecht - Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Ein wegen Versäumung der Widerspruchsfrist unzulässiger Widerspruch bewirkt im Fall der späteren Klagerhebung auch deren Unzulässigkeit; die Wahrung der Widerspruchsfrist ist (grundsätzlich) im gerichtlichen Verfahren eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8;… Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923;… Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).Dies führt zur Unzulässigkeit der daran anknüpfenden Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8;… Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923;… Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).
- BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98
Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Ein wegen Versäumung der Widerspruchsfrist unzulässiger Widerspruch bewirkt im Fall der späteren Klagerhebung auch deren Unzulässigkeit; die Wahrung der Widerspruchsfrist ist (grundsätzlich) im gerichtlichen Verfahren eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8;… Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923; Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).Dies führt zur Unzulässigkeit der daran anknüpfenden Anfechtungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1988, 8 C 38.86, juris Rn. 8;… Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923; Urt. v. 14.9.1998, 8 B 154.98, NVwZ-RR 1999, 538, juris Rn. 6).
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
In seiner neuen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, BVerwGE 148, 217) hat das Bundesverwaltungsgericht (ebenfalls in einem Fall eines vom Kläger übergangenen Widerspruchsverfahrens) seine Position zur Frage der Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens nunmehr folgendermaßen präzisiert (…a. a. O., juris Rn. 36 - 38):. - BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78
Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
aaa) Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Achtzigerjahren wiederholt entschieden, dass eine an sich wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässige Klage dadurch zulässig werden kann, dass die Beklagte sich im Klagverfahren zur Sache einlässt, selbst wenn sie hauptsächlich die Unzulässigkeit der Klage rügt und nur hilfsweise zu erkennen gibt, dass sie auch in der Sache an der angegriffenen Entscheidung festhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, DVBl. 1981, 502, juris Rn. 20;… Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507, juris Rn. 8;… Urt. v. 9.5.1985, NVwZ 1986, 374, juris Rn. 21;… a. A. B. v. 26.9.1989, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 35, juris Rn. 4). - BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78
Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Mit Urteil vom 21. März 1979 (BVerwGE 57, 342, juris Rn. 19) hat es ausgeführt:. - BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
aaa) Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Achtzigerjahren wiederholt entschieden, dass eine an sich wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässige Klage dadurch zulässig werden kann, dass die Beklagte sich im Klagverfahren zur Sache einlässt, selbst wenn sie hauptsächlich die Unzulässigkeit der Klage rügt und nur hilfsweise zu erkennen gibt, dass sie auch in der Sache an der angegriffenen Entscheidung festhält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, DVBl. 1981, 502, juris Rn. 20; Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507, juris Rn. 8;… Urt. v. 9.5.1985, NVwZ 1986, 374, juris Rn. 21;… a. A. B. v. 26.9.1989, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 35, juris Rn. 4). - BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74
Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid - …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Diese Überlegungen treffen auch auf die Einlegung und Rücknahme des Widerspruchs zu (vgl. hierzu Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 5.74 - (Buchholz 237.2 § 79 LBG Berlin Nr. 2)). - OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
aa) Der vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt angenommene Fall einer Heilung dieses Zulässigkeitsmangels durch die trotz Verfristung erfolgende sachliche Bescheidung des Widerspruchs durch die Behörde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.8.1982, NVwZ 1983, 162, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 28.10.1982, NVwZ 1983, 311, juris Rn. 10;… Urt. v. 20.6.1988, NVwZ-RR 1989, 85, juris Rn. 9) ist hier nicht einschlägig, denn die Beklagte hat den verfristeten Widerspruch vom 21.3.2009 mit dem Widerspruchsbescheid nicht in der Sache beschieden, sondern ihn schlicht als unzulässig zurückgewiesen.
- OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15
Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des …
Ein wegen Versäumung der Widerspruchsfrist als unzulässig abgewiesener Widerspruch bewirkt im Fall der späteren Klageerhebung auch deren Unzulässigkeit; die Wahrung der Widerspruchsfrist ist in diesem Fall im gerichtlichen Verfahren eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2014, 3 Bf 86/12, juris Rn. 48, 49 m. w. N). - OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
Anfechtbarkeit; Drohung; Druck; Prozesshandlung; Rücknahme; Widerspruch; …
Rn. 7 Die genannten Grundsätze sind in der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beibehalten, allerdings unter dem Gesichtspunkt des allgemein geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auch ergänzt worden, namentlich für die Fälle einer offensichtlich nur versehentlichen Rücknahme und unzutreffender richterlicher Belehrung oder Empfehlung (BVerwG, Beschl. v. 9.1.1985 - 6 B 222.84 -, NVwZ 1985, 196;… Urt. v. 6.12.1996 - 8 C 33.95 -, NVwZ 1997, 1210; Beschl. v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 -, NVwZ-RR 1999, 407; vgl. auch die ausführliche Darstellung im Beschl. d. OVG Hamburg v. 7.10.2014 - 3 Bf 86/12 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 2 S 1256/23
Nachweis über die Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung
Denn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens wegen sachlicher Einlassung findet jedenfalls dann keine Anwendung, wenn der Widerspruch wegen Fristablaufs - wie im vorliegenden Fall - ausdrücklich als unzulässig zurückgewiesen worden ist (vgl. ausführlich OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29.11.2021 - 3 LZ 58/19 OVG - juris Rn. 8 ff; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 07.10.2014 - 3 Bf 86/12 - juris Rn. 71 ff.; jeweils mwN).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage bei wegen Ablaufs der Widerspruchsfrist …
Gesichtspunkte der Prozessökonomie, die es gebieten könnten, die Klage für zulässig zu halten, gibt es in dieser Konstellation nicht (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 79 ff.). - VG Wiesbaden, 04.09.2020 - 6 K 1916/19
Zur Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des elektronischen …
Ein wegen Versäumung der Widerspruchsfrist unzulässiger Widerspruch bewirkt im Fall der späteren Klagerhebung auch deren Unzulässigkeit; die Wahrung der Widerspruchsfrist ist grundsätzlich im gerichtlichen Verfahren eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 8 C 38.86 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 14. September 1998 - 8 B 154.98 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 07. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 49). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2022 - 2 M 47/22
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Rücknahme …
Die Möglichkeit, sich von einer solchen Rücknahmeerklärung durch deren Widerruf zu lösen, besteht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (vgl. HmbOVG, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 - juris Rn 58 ff.). - VG Meiningen, 16.02.2017 - 8 K 257/16
Erhebung und Rücknahme eines Widerspruchs durch einen vollmachtlosen Vertreter; …
Die mit dem Ablauf von Rechtsbehelfsfristen verbundene Bestandskraft von Verwaltungsakten und Unzulässigkeit von dagegen gerichteten Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklagen darf nicht durch Feststellungsklagen unterlaufen werden, deren Gegenstand die Rechtswidrigkeit der betreffenden Verwaltungsakte sein soll (HmbOVG, B. v. 07.10.2014 - 3 Bf 86/12 -, juris, Rn. 100). - VG Berlin, 17.01.2023 - 12 K 143.20 Gesichtspunkte der Prozessökonomie, die es gebieten könnten, die Klage für zulässig zu halten, gibt es in dieser Konstellation nicht (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29. November 2021 - 3 LZ 58/19 OVG -, juris Rn. 13-15; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 79 ff.).
- VG Schleswig, 03.12.2025 - 7 A 365/24
Zulässigkeit der Klage - Widerspruchsfrist und Durchführung des Vorverfahrens
Gesichtspunkte der Prozessökonomie, die es gebieten könnten, die Klage für zulässig zu halten, gibt es in dieser Konstellation ebenfalls nicht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29. November 2021 - 3 LZ 58/19 OVG -, juris Rn. 15; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 80 f.).
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