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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20176
OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15 (https://dejure.org/2017,20176)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2017 - 3 Bf 98/15 (https://dejure.org/2017,20176)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 3 Bf 98/15 (https://dejure.org/2017,20176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Eigenschaft einer Kirche als Denkmal; Anspruch auf Auskunft über die Einschätzung der Denkmalschutzbehörde zum Vorliegen eines Denkmals; Merkmal der "künstlerischen Bedeutung" und Beurteilung der Erhaltung eines Objekts im öffentlichen Interesse im Sinne des DSchG HA ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Denkmaleigenschaft einer in den frühen 1960er Jahren errichteten Kirche; Anspruch des Eigentümers einer baulichen Anlage gegen die Behörde auf Auskunft über die dortige Einschätzung zum Vorliegen eines Denkmals; Stellungnahme der Behörde bzgl. der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Denkmaleigenschaft einer in den frühen 1960er Jahren errichteten Kirche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Denkmaleigenschaft einer in den frühen 1960er Jahren errichteten Kirche; Anspruch des Eigentümers einer baulichen Anlage gegen die Behörde auf Auskunft über die dortige Einschätzung zum Vorliegen eines Denkmals; Stellungnahme der Behörde bzgl. der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 814
  • DÖV 2017, 786
  • ZfBR 2017, 698
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14

    Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Sie streiten darüber, ob für die Klägerin die sich insbesondere aus den §§ 7, 9, 10, 12 und 13 DSchG ergebenden Pflichten gegenüber der Beklagten gelten, weil sie Eigentümerin einer konkreten baulichen Anlage ist, die die Voraussetzungen eines Baudenkmals i.S.v. § 4 Abs. 2 DSchG erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 50 f.).

    Dies hat der Senat bereits entschieden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 58 ff.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 (3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 62) zum Ausdruck gebracht - und hieran wird festgehalten -, dass er die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 4 DSchG in erster Linie auf die Geltung der Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten aus § 7 DSchG bezieht und - dieses Gesetzesverständnis zugrunde gelegt - die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes, insbesondere das darin nunmehr geregelte sog. ipsa-lege-Prinzip, für verfassungsgemäß hält.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 (3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 62) darauf verwiesen, dass der Betroffene bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Möglichkeit hat, die (fehlende) Denkmaleigenschaft gerichtlich im Rahmen eines Feststellungsprozesses zu überprüfen.

    Das Tatbestandsmerkmal der geschichtlichen Bedeutung ist damit als ein die übrigen Tatbestandsmerkmale übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit aufzufassen (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 57; fortgeführt im Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 67).

    Rn. 48 Ein Bauwerk ist zu Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzwürdig, wenn seine Erscheinung in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild seit alters her bestimmt oder kennzeichnender Bestandteil einer typisch historischen Stadtstruktur ist und aus eben diesem Grund ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 93, m.w.N.).

    Dies macht ein zumindest punktuell bzw. temporär angeeignetes Fachwissen erforderlich (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 68, m.w.N.).

    Ein Wegfall der ehedem vorhandenen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kommt außerdem in Betracht, wenn als Folge von weitreichenden Veränderungen ein Objekt entstanden ist, das seine Gestalt und seinen Charakter ganz wesentlich auch durch die neu errichteten Bestandteile erhalten hat und bei dem deshalb die Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr erlebbar ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 74 f., m.w.N.).

    Das öffentliche Interesse an der Einstufung eines Objekts als Denkmal wird aber umso schwieriger zu begründen sein, je mehr vergleichbare Exemplare es in der Nähe gibt (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 81, m.w.N.; fortgeführt im Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 97).

    Denn zwar kann sich der außergewöhnliche exemplarische Wert eines Objekts auch daraus ergeben, dass es ein geradezu mustergültiges oder in außergewöhnlicher Weise erhaltenes Beispiel einer Epoche darstellt (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 81 f.), wenngleich auch solche Objekte denkmalwürdig sein können, die unterhalb dieser Schwelle Ausdruck geschichtlicher Epochen und Entwicklungen sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 97).

  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Ausnahmsweise kann das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Objekts auch dann bejaht werden, wenn sich seine geschichtliche Bedeutung dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalles aufdrängt (Fortführung von OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 62, 81, 87 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal der geschichtlichen Bedeutung ist damit als ein die übrigen Tatbestandsmerkmale übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit aufzufassen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 57;… fortgeführt im Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 67).

    Aber auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Objekts bejaht werden, wenn sich seine geschichtliche Bedeutung dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalles aufdrängt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 62, 81, 87 ff., m.w.N.).

    Ein derartiges Interesse der Bevölkerung lässt sich in der Regel durch entsprechende Presseberichte dokumentieren (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 88).

    Die erst anlässlich der Unterschutzstellung der Kirche gefertigte denkmalfachliche Einschätzung einer Mitarbeiterin der Beklagten kann dabei ebenso wenig wie das auf der Grundlage von § 4 DSchG a.F. ergangene Votum des Denkmalrates zum Beleg dafür herangezogen werden, dass in sachverständigen Kreisen ein "breiter" Konsens über die Notwendigkeit der Erhaltung der Kirche herrsche (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 88).

    Das öffentliche Interesse an der Einstufung eines Objekts als Denkmal wird aber umso schwieriger zu begründen sein, je mehr vergleichbare Exemplare es in der Nähe gibt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 81, m.w.N.;… fortgeführt im Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 97).

    Dabei umfasst der Ensemblebegriff nicht nur solche Sachmehrheiten, die in ihrer Erscheinung aufeinander bezogen sind, sondern z.B. auch solche, die durch einen funktionellen Zusammenhang oder eine einheitliche Planung und Errichtung gekennzeichnet sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 64 f.;… Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13

    Beurteilungsspielraum; Denkmalschutz; Loccumer Vertrag

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Dabei ist es ausreichend, dass sich Form und Zweck nach den Stilmerkmalen eines Baukunstideals seiner Zeit entsprechen (…vgl. OVG Weimar, Urt. v. 5.11.2003, 1 KO 433/00, DÖV 2004, 491, juris Rn. 46;… OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls;… VGH Mannheim, Urt. v. 10.5.1988, 1 S 524/87, NVwZ-RR 1989, 238, juris Ls; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl.

    Rn. 46 Ob gegen eine denkmalschutzrechtlich relevante künstlerische Bedeutung aber bereits spricht, dass es sich hierbei eher um einzelne Details denn um prägende Elemente des Gebäudes handelt (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 58), kann vorliegend dahinstehen.

    Moderne der Architektur bedeutet in diesem Zusammenhang allgemein die Freiheit von Stilvorgaben, die Abkehr von traditionellen Vorstellungen und die Hinwendung zu experimentellen, geometrischen Formen und neuen Materialien, ferner den Verzicht auf aufgesetzte Ornamentik, stattdessen die Verwendung gezielt eingesetzter Materialoberflächen in Verbindung mit einem ausgeklügelten Einsatz der Wirkung von Licht und Schatten, ergänzt durch individuelle künstlerische Leistungen in der Ausstattung (vgl. hierzu auch - vor allem die Geometrie im Kirchenbau der Nachkriegszeit hervorhebend - OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 72 ff.).

    Denn zwar kann sich der außergewöhnliche exemplarische Wert eines Objekts auch daraus ergeben, dass es ein geradezu mustergültiges oder in außergewöhnlicher Weise erhaltenes Beispiel einer Epoche darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 81 f.), wenngleich auch solche Objekte denkmalwürdig sein können, die unterhalb dieser Schwelle Ausdruck geschichtlicher Epochen und Entwicklungen sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 97).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der fragliche Architekt mit seinem Lebenswerk insgesamt oder jedenfalls mit einem Teil davon deutlich hervorgetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 62).

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Dabei ist es ausreichend, dass sich Form und Zweck nach den Stilmerkmalen eines Baukunstideals seiner Zeit entsprechen (…vgl. OVG Weimar, Urt. v. 5.11.2003, 1 KO 433/00, DÖV 2004, 491, juris Rn. 46; OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls;… VGH Mannheim, Urt. v. 10.5.1988, 1 S 524/87, NVwZ-RR 1989, 238, juris Ls; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl.

    Rn. 53 Es fehlt überdies an einem stadtgeschichtlichen bzw. stadtentwicklungsgeschichtlichen Bezug (vgl. zu diesem Kriterium OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls;… OVG Berlin, Urt. v. 6.3.1997, 2 B 33/91, NVwZ-RR 1997, 591, juris Ls).

  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Rn. 53 Es fehlt überdies an einem stadtgeschichtlichen bzw. stadtentwicklungsgeschichtlichen Bezug (…vgl. zu diesem Kriterium OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls; OVG Berlin, Urt. v. 6.3.1997, 2 B 33/91, NVwZ-RR 1997, 591, juris Ls).
  • OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14

    Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Dabei umfasst der Ensemblebegriff nicht nur solche Sachmehrheiten, die in ihrer Erscheinung aufeinander bezogen sind, sondern z.B. auch solche, die durch einen funktionellen Zusammenhang oder eine einheitliche Planung und Errichtung gekennzeichnet sind (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 64 f.; Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin, 18.11.1994 - 2 B 10.92

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Gebäudekomplex; Anlagenorientierung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Zwar kann die Erhaltungswürdigkeit eines Denkmals - u.U. sogar die Denkmaleigenschaft an sich - auch damit begründet werden, es handele sich um das Werk einer außergewöhnlichen Architektenpersönlichkeit (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.11.1994, 2 B 10/92, LKV 1995, 371, juris Ls).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Wie das Verhältnis zwischen der Religionsgemeinschaft und ihren Untergliederungen ausgestaltet ist, insbesondere welche Selbständigkeit der Untergliederung im Verhältnis zu der Religionsgemeinschaft zukommen soll, bestimmt die Religionsgemeinschaft nach ihrem Selbstverständnis auf der Grundlage des ihr insoweit gemäß Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV zukommenden Selbstbestimmungsrechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2009, 7 B 42.08, NVwZ 2009, 390, juris Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 19.12.2000, 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102, 370, juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch …

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Dabei ist es ausreichend, dass sich Form und Zweck nach den Stilmerkmalen eines Baukunstideals seiner Zeit entsprechen (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 5.11.2003, 1 KO 433/00, DÖV 2004, 491, juris Rn. 46; OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls; VGH Mannheim, Urt. v. 10.5.1988, 1 S 524/87, NVwZ-RR 1989, 238, juris Ls; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl.
  • BVerwG, 08.01.2009 - 7 B 42.08

    Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
    Wie das Verhältnis zwischen der Religionsgemeinschaft und ihren Untergliederungen ausgestaltet ist, insbesondere welche Selbständigkeit der Untergliederung im Verhältnis zu der Religionsgemeinschaft zukommen soll, bestimmt die Religionsgemeinschaft nach ihrem Selbstverständnis auf der Grundlage des ihr insoweit gemäß Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV zukommenden Selbstbestimmungsrechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2009, 7 B 42.08, NVwZ 2009, 390, juris Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 19.12.2000, 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102, 370, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin, 03.01.1997 - 2 B 10.93

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Verfassungsmäßigkeit; Bekanntgabe ; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

  • OVG Hamburg, 26.04.2018 - 3 Bf 175/15

    Denkmalrecht -Klagebefugnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; …

    Die Möglichkeit, im Feststellungsprozess zu klären, ob eine bauliche Anlage überhaupt und ungeachtet bestimmter Schutzkategorien dem Denkmalschutz unterfällt, bleibt hiervon unberührt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 35).

    Dies hat der Senat bereits entschieden (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 58 ff.; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 39 ff.).

    Dies macht ein zumindest punktuell bzw. temporär angeeignetes Fachwissen erforderlich (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 57, m.w.N.).

    Ein Wegfall der ehedem vorhandenen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kommt außerdem in Betracht, wenn als Folge von weitreichenden Veränderungen ein Objekt entstanden ist, das seine Gestalt und seinen Charakter ganz wesentlich auch durch die neu errichteten Bestandteile erhalten hat und bei dem deshalb die Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr erlebbar ist (…vgl. grundlegend: OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 74 f., m.w.N.; s. auch Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 62).

    Rn. 64 Ein Bauwerk ist zu Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzwürdig, wenn seine Erscheinung in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild seit alters her bestimmt oder kennzeichnender Bestandteil einer typisch historischen Stadtstruktur ist und aus eben diesem Grund ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 48;… Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 93, m.w.N.).

    Wenngleich das Berufungsgericht zuletzt auf die Notwendigkeit eines stadtgeschichtlichen bzw. stadtentwicklungsgeschichtlichen Bezugs auch im Rahmen der Schutzkategorie der stadtbildprägenden Bedeutung hingewiesen hat (vgl. Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 53), so macht ein derartiger Bezug das Erfordernis einer gewissen optischen Dominanz nicht obsolet.

    Aber auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Objekts bejaht werden, wenn sich seine geschichtliche Bedeutung dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalles aufdrängt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 65;… Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 62, 81, 87 ff., m.w.N.).

    Ein derartiges Interesse der Bevölkerung lässt sich in der Regel durch entsprechende Presseberichte dokumentieren (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 67).

    Insoweit kann zwar nicht schon auf die anlässlich der ursprünglichen Unterschutzstellung des Gebäudes gefertigte denkmalfachliche Einschätzung einer Mitarbeiterin der Beklagten oder darauf abgestellt werden, dass der Denkmalrat für eine Unterschutzstellung votiert habe (vgl. hierzu OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 68).

    Denn auch die Klägerin nennt in ihrer Berufungsbegründung nur ein (angeblich) vergleichbares Gebäude und legt auch im Übrigen nicht dar, dass es eine relevante Anzahl (hierzu OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 69 ff.) an Verwaltungsgebäuden in Hamburg (geschweige denn in Harburg) gibt, denen eine vergleichbare architekturgeschichtliche Bedeutung zugesprochen werden kann.

  • OVG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Bs 39/18

    Wesentliche Beeinträchtigung eines Ensembles i.S.v. DSchG HA 2013 § 8 DSchG wegen …

    Nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts liegt eine den Denkmalschutz begründende (architektur-) geschichtliche Bedeutung einer Anlage aufgrund der Bedeutung des verantwortlichen Architekten jedenfalls nur vor, wenn das Bauwerk, um dessen Erhaltung es geht, im Werk des Architekten eine herausgehobene Stellung einnimmt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 73).

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung den rechtlichen Maßstab für das Vorliegen einer stadtbildprägenden Bedeutung i.S.v. § 4 Abs. 2 DSchG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 48, m.w.N.) wiedergegeben.

    Das Tatbestandsmerkmal der geschichtlichen Bedeutung ist damit als ein die übrigen Tatbestandsmerkmale übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit aufzufassen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 44, m.w.N.).

    Denn nur Letzteres unterliegt dem Denkmalschutz, wobei es seinen Denkmalwert nicht schon durch die schlichte räumliche Ansammlung mehrerer Objekte, sondern erst durch die Verbindung der einzelnen Objekte durch eine übergreifende Komponente oder Idee bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal erfährt, die bzw. das der eigentliche Träger der geschichtlichen Botschaft ist (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 6; s. auch Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 78).

  • OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24

    Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …

    Dies macht ein zumindest punktuell bzw. temporär angeeignetes Fachwissen erforderlich (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14 , juris Rn. 68 , m.w.N.; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris Rn. 57 m.w.N.).

    Rn. 95 Ein Bauwerk ist zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzwürdig, wenn seine Erscheinung in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild seit alters her bestimmt oder kennzeichnender Bestandteil einer typisch historischen Stadtstruktur ist und aus eben diesem Grund ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14 , juris Rn. 93 ; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris Rn. 48 m.w.N.).

    Aber auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Objekts bejaht werden, wenn sich seine geschichtliche Bedeutung dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalles aufdrängt ( OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris Rn. 65 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 26.07.2019 - 7 K 5423/17

    Antrag auf Feststellung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfiktion nach den …

    Rn. 48 bb) Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, juris Rn. 48) ist ein Bauwerk bzw. Ensemble zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzfähig, wenn seine Erscheinung in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild seit alters her bestimmt oder kennzeichnender Bestandteil einer typisch historischen Stadtstruktur ist und aus eben diesem Grund ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.4.2018, 3 Bf 175/15, juris Rn. 64; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, juris Rn. 48;… Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 93 m.w.N.).

    Weiterhin ist von Bedeutung, dass dem Ensemble ein stadtgeschichtlicher bzw. stadtentwicklungsgeschichtlicher Bezug (OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, juris Rn. 53 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, juris Ls.;… OVG Berlin, Urt. v. 6.3.1997, 2 B 33/91, NVwZ-RR 1997, 591, juris Ls.) bzw. ein Wirkbereich innerhalb des Stadt- bzw. Ortsbildes zukommt (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2017, 7 E 1746/17, n.v., S. 9, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

    Entscheidend ist der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als ein Zeugnis der Vergangenheit (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.4.2018, 3 Bf 175/15, NordÖR 2018, 1251, juris Rn. 44; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 57;… Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 68 m. w. N.;… Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 57 m. w. N.).

    Dabei umfasst der Ensemblebegriff nicht nur solche Sachmehrheiten, die in ihrer Erscheinung aufeinander bezogen sind, sondern zum Beispiel auch solche, die durch einen funktionellen Zusammenhang oder eine einheitliche Planung und Errichtung gekennzeichnet sind (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2018, 3 Bs 39/18, BauR 2018, 1391, juris Rn. 16; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 78;… Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 10;… Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 64 f.).

  • VG Hamburg, 21.06.2021 - 7 K 7221/17

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass es sich bei einem in den 1890er Jahren …

    Je älter das Objekt, je höher der Anteil noch vorhandener Originalsubstanz und je besser der Erhaltungszustand ist, desto eher ist es als denkmalwürdig anzusehen (…vgl. zu alldem: OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 81 m.w.N.;… fortgeführt in: Urt. v. 23.6.2016, a.a.O. Rn. 97; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris, Rn. 65, 69).

    Rn. 59 Ein Bauwerk ist zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzwürdig, wenn seine Erscheinung in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild seit alters her bestimmt oder kennzeichnender Bestandteil einer typisch historischen Stadtstruktur ist und aus eben diesem Grund ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, a.a.O., Rn. 48;… Urt. v. 23.6.2016, a.a.O. Rn. 93, Urt. v. 26.4.2018, a.a.O., Rn. 64 m.w.N.).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts regelmäßig eine gewisse aus seiner Eigenart sich ergebende "Dominanz" erforderlich, d.h. das Bauwerk darf nicht nur beiläufige Zutat einer städtebaulichen Struktur oder Bestandteil einer "Aller-Welts-Siedlung" sein (…so ausdrücklich OVG Hamburg, Urt. v. 1.2.1988, Bf II 69/85, NVwZ-RR 1989, 117;… Urt. v. 26.4.2018, a.a.O., Rn. 64; vgl. auch Urt. v. 3.5.2017, a.a.O., Rn. 48 ff.;… Urt. v. 23.6.2016, a.a.O. Rn. 93 ff.).

  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …

    Rn. 14 Nach dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Beschwerdegerichts vom 3. Mai 2017 (3 Bf 98/15) trägt die Beklagte die Kosten des Verfahrens.

    Rn. 16 Schließlich ist entgegen den Ausführungen der Klägerin die Einholung eines Privatgutachtens auch nicht vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts zur Denkmalwürdigkeit, die im Interesse der gebotenen Objektivierung in erster Linie anhand des Wissens- und Erkenntnisstands eines breiten Kreises von Sachverständigen oder jedenfalls Interessierter zu beantworten ist, sofern die Erhaltungswürdigkeit des Objekts nicht bereits allgemein in das Bewusstsein der Bevölkerung eingegangen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 65), geboten.

    Zudem kann nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Urt. v. 3.5.2017, a.a.O.) die Denkmalwürdigkeit eines Objekts auch ohne die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen bejaht werden, wenn sich seine geschichtliche Bedeutung dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalls aufdrängt.

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen …

    Charakteristisch für ein Denkmal ist somit die optische Wahrnehmbarkeit einer historischen Aussage, d.h. das Vorliegen einer materielle Trägersubstanz für diese (vgl. OVG Hamburg, U.v. 3.5.2017 - 3 Bf 98/15 - juris Rn. 57;… U.v. 26.4.2018 - 3 Bf 175/15 - juris Rn. 44;… Viebrock, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Aufl. 2010, Teil C Rn. 6).

    Dies kann auch ein zumindest punktuell bzw. temporär angeeignetes Fachwissen erforderlich machen (vgl. OVG Hamburg, U.v. 3.5.2017 - 3 Bf 98/15 - juris Rn. 57 m.w.N.;… U.v. 26.4.2018 - 3 Bf 175/15 - juris Rn. 44;… OVG NRW, U.v. 28.4.2004 - 8 A 687/01 - juris Leitsatz und Rn. 45 f.;… Davydov, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2026 - 10 A 2200/24

    Vermutetes Bodendenkmal in Königswinter

    Rn. 36 Vgl. zur Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bei deklaratorischer Unterschutzstellung auch Hamb. OVG, Urteile vom 3. Mai 2017 - 3 Bf 98/15 -, juris Rn. 35, und vom 23. Juni 2016 - 3 Bf 100/14 -, juris Rn. 51 ff.; Davydov, in:.
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 8365/17

    Erteilung eines positiven Vorbescheids über die bauplanungs- und …

    Dies macht ein zumindest punktuell bzw. temporär angeeignetes Fachwissen erforderlich (… OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2022, 3 Bs 259/21 , juris Rn. 23 ; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris Rn. 57 ;… Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14 , juris Rn. 68 ).

    Rn. 46 Ein Gebäudeensemble ist zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes denkmalschutzwürdig, wenn sein Erscheinungsbild seit alters her in herausgehobener Weise ein Orts-, Platz- oder Straßenbild bestimmt oder prägender Bestandteil einer typischen historischen Stadtstruktur ist und gerade deshalb ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15 , juris Rn. 48 ;… Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14 , juris Rn. 93 ).

  • VG Hamburg, 28.10.2022 - 6 K 3267/22

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass es sich bei einem Arbeitsamtsgebäude …

  • VG Hamburg, 11.06.2026 - 12 K 3621/25
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2752

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

  • VG München, 14.03.2022 - M 8 K 20.6357

    Denkmalschutz: Schutz der inneren Aufteilung/Ausstattung eines Gebäudes gegenüber …

  • VG Hamburg, 10.04.2025 - 12 K 1359/23

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für eine …

  • VG Berlin, 20.11.2025 - 13 K 140.23

    Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Bebauung des rückwärtigen …

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