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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6539
OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25 (https://dejure.org/2025,6539)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2025 - 3 Bs 29/25 (https://dejure.org/2025,6539)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2025 - 3 Bs 29/25 (https://dejure.org/2025,6539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Einstweiliger Rechtsschutz - Wahl zum Studierendenparlament

  • doev.de PDF

    Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1
    Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg §§ 19 ff

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1
    Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg §§ 19 ff

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt im Hauptsacheverfahren mit hoher, also weit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2022, 3 Bs 128/22, n.v.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2024, 3 MB 22/23, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 18.12.2017, 19 CE 17.1541, KommunalPraxis BY 2018, 108 [Ls.], juris Rn. 12;… OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2008, 6 B 971/08, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt im Hauptsacheverfahren mit hoher, also weit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2022, 3 Bs 128/22, n.v.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2024, 3 MB 22/23, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 18.12.2017, 19 CE 17.1541, KommunalPraxis BY 2018, 108 [Ls.], juris Rn. 12;… OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2008, 6 B 971/08, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 6 B 971/08

    Einstweilige Versetzung in den Ruhestand im Wege einer Regelungsanordnung; Frist …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt im Hauptsacheverfahren mit hoher, also weit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2022, 3 Bs 128/22, n.v.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2024, 3 MB 22/23, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 18.12.2017, 19 CE 17.1541, KommunalPraxis BY 2018, 108 [Ls.], juris Rn. 12; OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2008, 6 B 971/08, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2024 - 3 MB 22/23

    Annahme eines Anordnungsgrundes; Anwendbarkeit der Vergütungskriterien des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt im Hauptsacheverfahren mit hoher, also weit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2022, 3 Bs 128/22, n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2024, 3 MB 22/23, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 18.12.2017, 19 CE 17.1541, KommunalPraxis BY 2018, 108 [Ls.], juris Rn. 12;… OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2008, 6 B 971/08, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 15 B 1427/11

    Vorläufige Vorwegnahme des Ergebnisses einer bestandskräftigen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich - wie hier - unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können aus diesem Grund nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. zu allem und ebenfalls die Wahlen eines Studierendenparlaments betreffend OVG Münster, Beschl. v. 23.11.2011, 15 B 1427/11, NWVBl 2012, 181, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 07.12.2004 - 3 Bs 531/04

    Studierendenparlament; Wahlverfahren; Wahlanfechtung; Unterscheidbarkeit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Rn. 12 Soweit das Beschwerdegericht in früheren Entscheidungen zur Wahl des Studierendenparlaments eine anderslautende Auffassung erwogen (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2004, 3 Bs 531/04, NVwZ-RR 2005, 371, juris Rn. 4) bzw. Antragstellern ohne Auseinandersetzung mit dem in der Wahlordnung geregelten Wahlprüfungsverfahren einen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch zuerkannt hat (… OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2023, 3 Bs 146/23 , NordÖR 2025, 51 [Ls.], juris Rn. 5 f.), hält es hieran nicht mehr fest.
  • OVG Hamburg, 29.11.2023 - 3 Bs 146/23

    Pflicht zum Vermerk des Geburtsdatums auf dem Kandidaturbogen für die Wahl zum …

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.03.2025 - 3 Bs 29/25
    Rn. 12 Soweit das Beschwerdegericht in früheren Entscheidungen zur Wahl des Studierendenparlaments eine anderslautende Auffassung erwogen (…OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2004, 3 Bs 531/04, NVwZ-RR 2005, 371, juris Rn. 4) bzw. Antragstellern ohne Auseinandersetzung mit dem in der Wahlordnung geregelten Wahlprüfungsverfahren einen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch zuerkannt hat ( OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2023, 3 Bs 146/23 , NordÖR 2025, 51 [Ls.], juris Rn. 5 f.), hält es hieran nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2026 - 1 M 31/26

    Unzulässige Vowegnahme der Hauptsache im Fall einer begehrten einstweiligen …

    Die durch die Natur der Wahl gerechtfertigte Sonderregelung des Wahlprüfungsverfahrens schließt deshalb den Rechtsbehelf des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen, in denen es um Entscheidungen und Maßnahmen geht, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, aus (OVG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2025 - 3 Bs 29/25 -, juris Rn. 10).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich - wie hier - unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können aus diesem Grund nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. zu den Wahlen eines Studierendenparlaments OVG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2025 - 3 Bs 29/25 -, juris Rn. 11; OVG Münster…, Beschluss vom 23. November 2011 - 15 B 1427/11 -, juris Rn. 5 ff.; für das Bundeswahlrecht BVerfG…, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 - juris, Rn. 5 [m. w. N.]).

  • VG Hamburg, 01.10.2025 - 21 E 6463/25
    Außerdem muss der jeweilige Antragsteller im Rahmen des Anordnungsgrundes glaubhaft machen, dass ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerwG a.a.O.; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 20.3.2025, 3 Bs 29/25 , juris Rn. 6 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2025, 1 S 164/25, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 26.5.2025, 12 B 318/25, juris Rn. 8; insbes.
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