Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.02.2002 - 3 C 01.1685   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,60410
VGH Bayern, 26.02.2002 - 3 C 01.1685 (https://dejure.org/2002,60410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 (https://dejure.org/2002,60410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 3 C 01.1685 (https://dejure.org/2002,60410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,60410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6038

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die D. P. AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6011

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die ... ... AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6031

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die D. P. AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6032

    Zurückweisung einer Erinnerung

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die ... ... AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6017

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die D. P. AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6018

    Verbindung von Verfahren

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die D. P. AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6026

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die D. P. AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6019

    Einzele Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die Deutsche Postbank AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6009

    Prozessvertretung der Bundesrepublik Deutschland

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die ... ... AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6007

    Kostenerstattung bei mehrere Klägern

    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die ... ... AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6024

    Einzele Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6029

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - anwaltliche Vertretung einer …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6023

    Einzelne Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6028

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6013

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6035

    Kein Anspruch auf Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6033

    Verbindung von Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6034

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6021

    Verbindung von Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6012

    Verfahrens- und Terminsgebühr bei zwar gemeinsamer Verhandlung, aber nicht …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6037

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6014

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung …

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6022

    Teilweise erfolgreiche Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6015

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung …

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 C 14.440

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht