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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2004 - 3 C 04.2800   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,66941
VGH Bayern, 18.10.2004 - 3 C 04.2800 (https://dejure.org/2004,66941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800 (https://dejure.org/2004,66941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 3 C 04.2800 (https://dejure.org/2004,66941)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2004 - 3 C 04.2800
    Soweit nicht eine bezifferbare Geldleistung im Streit ist, wird in beamtenrechtlichen Streitigkeiten § 17 Abs. 3 und 4 GKG a.F. bzw. § 42 Abs. 3 und 5 GKG n.F. nicht angewandt(unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und im Anschluss an BVerwG vom 13.9.1999 Az. 2 B 53/99, NVwZ-RR 2000, 188).
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 3 ZB 07.2993

    Kinderbezogener Anteil am Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten, wenn …

    Daraus errechnen sich 5.042,80 Euro (BayVGH vom 18.10.2004 Az. 3 C 04.2800 im Anschluss an BVerwG vom 13.9.1999 NVwZ-RR 2000, 188).
  • VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.260

    Eintritt der Rechtskraft einer familiengerichtlichen Entscheidung zum …

    Zugrunde zu legen ist der Kürzungsbetrag im ersten Monat der Kürzung (vgl. BayVGH v. 18.10.2004, 3 C 04.2800, juris).
  • VG Ansbach, 05.04.2016 - AN 1 K 15.00638

    Verringerung des Ruhegehaltes durch Versorgungsabschlag

    Der Streitwert für das Begehren des Klägers auf Streichung des Versorgungsabschlags, das ebenso wie andere Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge zu den in der Streitwertrechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen gehört, war auf den pauschalierten Zweijahresbetrag des im angefochtenen Bescheid des Beklagten vom 12. Dezember 2014 festgesetzten Versorgungsabschlags anzusetzen (vgl. BVerwG vom 13.9.1999, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800).
  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00233

    Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines …

    Soweit die Zahlung von Unfallausgleich begehrt wird (AN 1 K 09.00233), war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Streitigkeiten aus dem sog. beamtenrechtlichen Teilstatus (vgl. BVerwG, B. v. 13.9.1999, 2 B 53/99, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH, B. v. 18.10.2004, 3 C 04.2800) gemäß § 52 Abs. 1 GKG der 24-fache Monatsbetrag der begehrten Geldleistungen zu Grunde zu legen, wobei auf die zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltende Fassung (vom 18.7.2008) des § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG und - mangels Bezifferung der begehrten Unfallausgleichs - auf die Mindestrente abzustellen war (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).
  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08 .00795

    Anerkennung von Studienzeiten; Versorgungsabschlag bei einem schwerbehinderten; …

    Rn. 65 Der Streitwert für das Begehren des Klägers auf Berücksichtigung der vollen Studienzeit und auf Streichung des Versorgungsabschlags, das ebenso wie andere Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge zu den in der Streitwertrechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen gehört, war auf den pauschalierten Zweijahresbetrag der Differenz zu der mit Bescheid der Beklagten vom 14. Dezember 2006 tatsächlich vorgenommenen Versorgungsfestsetzung anzusetzen (BVerwG vom 13.9.1999, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800).
  • VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.529

    Feststellung der Nichtigkeit einer Norm durch das BVerfG (Verlängerung der …

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein sog. "Teilstatus" des Beamten, so dass § 52 Abs. 5 GKG nicht anzuwenden ist (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.10.2004, 3 C 04.2800, juris, m.w.Nachw.).
  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00234

    Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines …

    Soweit die Zahlung von Unfallausgleich begehrt wird (AN 1 K 09.00233), war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Streitigkeiten aus dem sog. beamtenrechtlichen Teilstatus (vgl. BVerwG, B. v. 13.9.1999, 2 B 53/99, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH, B. v. 18.10.2004, 3 C 04.2800) gemäß § 52 Abs. 1 GKG der 24-fache Monatsbetrag der begehrten Geldleistungen zu Grunde zu legen, wobei auf die zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltende Fassung (vom 18.7.2008) des § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG und - mangels Bezifferung der begehrten Unfallausgleichs - auf die Mindestrente abzustellen war (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181

    Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; …

    Der Streitwert für das Begehren des Klägers, rückwirkend so gestellt zu werden, als ob er zum 1. Januar 2011 in die Besoldungsgruppe A12+Z befördert worden wäre, das ebenso wie andere Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen zu den in der höchstrichterlichen Streitwertrechtsprechung als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen zählt, war auf den pauschalierten Zweijahresbetrag der Differenz zwischen Besoldungsstufe A12 und der Besoldungsstufe A12+Z festzusetzen (vgl. BVerwG vom 13.9.1999 NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH vom 18.10.2004 Az. 3 C 04.2800 RdNr. 5; VG Ansbach vom 12.5.2009 Az. AN 1 K 08.1821 RdNr. 58).
  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 06.03284

    Kinderbezogener Familienzuschlag der Stufe 2

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.9.1999 - 2 B 53/99, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 = NVwZ-RR 2000, 188) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800) zu Streitigkeiten aus dem sog. beamtenrechtlichen Teilstatus wurde der 24-fache Monatsbetrag der Differenz des gekürzten kinderbezogenen Familienzuschlags zu der seitens der Klägerin in voller Höhe begehrten Zahlung zu Grunde gelegt (45,03 EUR x 24 = 1.080,72 EUR).
  • VG Ansbach, 19.06.2007 - AN 1 K 07.00155
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.9.1999 - 2 B 53/99, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 = NVwZ-RR 2000, 188) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800) zu Streitigkeiten aus dem sog. beamtenrechtlichen Teilstatus wurde der 24-fache Monatsbetrag der erstrebten Erhöhung der Versorgungsbezüge zu Grunde gelegt.
  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821

    Beamtenrecht; Beförderung, Mindestwartezeiten; Ermessensbindung des Dienstherrn …

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 3 C 09.1537

    Streitwertbeschwerde

  • VG Ansbach, 21.07.2009 - AN 1 K 08.01074

    Beamtenrecht; Gerichtsvollziehervergütung; Einbeziehung in die ruhegehaltfähigen …

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