Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.03.2006 - 3 C 06.263 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.03.2006 - 3 C 06.263
- VGH Bayern, 03.04.2006 - 3 C 06.263
Wird zitiert von ...
- VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 116/18
Verleihung des Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft an die "Islamische …
Rn. 23 Da die beiden vorgenannten Verfahren den gleichen Streitgegenstand betreffen, ist die am 14. Januar 2018 erhobene Klage schon wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig (§§ 90, 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG; siehe dazu auch BayVGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 C 06.263 -, BeckRS 2009, 36846; VG München, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 17 S 16.30725 -, BeckRS 2016, 54325), da sie später rechtshängig war.
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.04.2006 - 3 C 06.263 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.03.2006 - 3 C 06.263
- VGH Bayern, 03.04.2006 - 3 C 06.263
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 12.01.2007 - 2 U 5/06
Richterablehnung: Zulässigkeit eines nach der Beendigung des Verfahrens …
Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht von daher nicht (mehr), vielmehr ist für das Verfahren der Gegenvorstellung die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligten Richter grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 11.07.2001 - AZ: 3 StR 462/00; BGH, Beschluss vom 06.08.1997 - AZ: 3 StR 337/96; BayerVwGH, Beschluss vom 03.04.2006 - AZ: 3 C 06.263; BFH, Beschluss vom 01.10.2002 - AZ: VII B 193/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2000 - AZ: 1 Ws 497/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2000 - AZ: 11 W 36/94; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.1997 - AZ: 3 W 70/96).
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