Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37040
BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21 (https://dejure.org/2022,37040)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2022 - 3 C 10.21 (https://dejure.org/2022,37040)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2022 - 3 C 10.21 (https://dejure.org/2022,37040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,37040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 29 Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 2, § 31 Abs. 1 bis 3, Anlage 11; StVG § 2 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5
    Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 FeV, § 3 S 1 Nr 2 FeV, § 31 Abs 1 FeV, § 31 Abs 2 FeV, § 31 Abs 3 FeV
    Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV

  • Wolters Kluwer

    Erleichterte Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis durch Umschreibung einer für diese Fahrzeugklassen erteilten ausländischen Fahrerlaubnis; Berechtigung eines Inhabers zum Führen eines Kfz im Inland im Umfang seiner ausländischen Berechtigung

  • doev.de PDF

    Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hatte der Inhaber einer befristeten ausländischen Fahrerlaubnis im Zeitpunkt ihrer Verlängerung durch die ausländische Behörde seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, ist er nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht berechtigt, im Umfang seiner ausländischen Berechtigung im ...

  • datenbank.nwb.de

    Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer erleichterten Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Für die erleichterte Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Anwendung von § 31 Abs. 1 oder 2 FeV sowie die Verpflichtung zur Bescheidung eines solchen Begehrens gilt nichts Anderes als sonst auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (vgl. zu Verpflichtungsklagen auf Fahrerlaubniserteilung u. a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Für die weiter hilfsweise gestellten Anträge, die Rechtswidrigkeit des Unterlassens der Umschreibung bis zum Ablauf des 10. August 2021 festzustellen, ist abweichend hiervon die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt maßgeblich (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Das ergibt sich im Hinblick auf die beabsichtigte Amtshaftungsklage daraus, dass sie offensichtlich aussichtslos wäre, da das Berufungsgericht als Kollegialgericht das Unterlassen der Beklagten als rechtmäßig angesehen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. März 1989 - 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 9 und vom 17. Dezember 1991 - 1 C 42.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 238 S. 76).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Rn. 22 Die Entscheidung der Tatsacheninstanz über das Bestehen und den Inhalt ausländischen Rechts ist für das Revisionsgericht bindend (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 560 ZPO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 7 f. …und vom 2. Juni 2008 - 6 B 17.08 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 50 Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Das ergibt sich im Hinblick auf die beabsichtigte Amtshaftungsklage daraus, dass sie offensichtlich aussichtslos wäre, da das Berufungsgericht als Kollegialgericht das Unterlassen der Beklagten als rechtmäßig angesehen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. März 1989 - 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 9 und vom 17. Dezember 1991 - 1 C 42.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 238 S. 76).
  • BVerwG, 02.06.2008 - 6 B 17.08

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung einer Witwenrente; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 3 C 10.21
    Rn. 22 Die Entscheidung der Tatsacheninstanz über das Bestehen und den Inhalt ausländischen Rechts ist für das Revisionsgericht bindend (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 560 ZPO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 7 f. und vom 2. Juni 2008 - 6 B 17.08 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 50 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.04.2024 - 11 BV 23.1080

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis der Klasse B

    Wenn die Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2022 (3 C 10.21) als Erteilung einzuordnen sei, müsse dies für die nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Rechts ebenso gelten.

    Rn. 16 1. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310, 919), im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 11) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2023 (BGBl I Nr. 315), ist die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.

    Rn. 29 dd) Aus dem Vorgenannten folgt zugleich, dass auch die Ersetzung eines Führerscheins unter nachträglicher Befristung der ursprünglichen Fahrerlaubnis - anders als die Ersetzung unter Verlängerung der ursprünglichen Fahrerlaubnis (vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 19;… BayVGH, U.v. 19.7.2021 - 11 B 19.1473 - ZfSch 2021, 655 = juris Rn. 35, 39) - keine Erteilung der Fahrerlaubnis darstellt.

    Rn. 30 ee) Dieses Verständnis liegt im Übrigen bereits der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Grunde, wenn dort darauf abgestellt wird, ob eine Maßnahme des Ausstellerstaates die Rechtsstellung des Betroffenen erweitert (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2022 a.a.O. Rn. 19;… BayVGH, U.v. 19.7.2021 a.a.O. Rn. 35, 39).

    Rn. 43 4. Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob der Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B unter erleichterten Bedingungen auch deshalb zu bejahen ist, weil die ursprüngliche Fahrerlaubnis vom 28. September 2016 bei einer hypothetischen Betrachtung, die die Modifikation durch die Ausstellung des Führerscheins vom 5. August 2019 ausblendet, nach wie vor gültig wäre und damit Grundlage einer Umschreibung sein könnte (in diese Richtung BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 10, 23;… BayVGH, U.v. 19.7.2021 - 11 B 19.1473 -ZfSch 2021, 655 = juris Rn. 27, 35).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2026 - 4 LB 3/25

    Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen …

    Es geht bei einer "Umschreibung" materiell-rechtlich nicht lediglich um die Ausstellung eines neuen - deutschen - Führerscheindokuments für eine ausländische Fahrerlaubnis, sondern - wie namentlich § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 FeV zu entnehmen ist - um die Erteilung einer neuen, deutschen Fahrerlaubnis und damit verbunden um die Ausstellung eines entsprechenden deutschen Nachweisdokuments (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2022 - 3 C 10.21 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Die Regelung des § 31 FeV bestimmt, ob und welche dieser Voraussetzungen von dem Antragsteller bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht nachgewiesen werden müssen; die Regelung erleichtert dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis damit den Erwerb einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2022 - 3 C 10.21 -, juris Rn. 14;… vgl. auch Derpa, in: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 31 FeV Rn. 3-5).

    Rn. 50 Ob, wie gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 FeV erforderlich, die zur "Umschreibung" vorgelegte Fahrerlaubnis den Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, berechtigt oder berechtigt hat, ist für ausländische Fahrerlaubnisse, die - wie hier - nicht von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt wurden, § 29 FeV zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2022 - 3 C 10.21 -, juris Rn. 16).

  • VG München, 19.02.2024 - M 6 K 23.3929

    Erleichterte Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis durch Umtausch einer …

    Rn. 26 Materiell-rechtlich geht es nicht lediglich um die Ausstellung eines neuen - deutschen - Führerscheindokuments für eine ausländische Fahrerlaubnis, sondern - wie namentlich § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 Fev zu entnehmen ist - um die Erteilung einer neuen, deutschen Fahrerlaubnis und damit verbunden, die Ausstellung eines entsprechenden deutschen Nachweisdokuments (BVerwG, U.v. 22.9.2022, 3 C 10/21 - juris Rn. 13).

    Die vorliegende Streitsache ist im Ergebnis vergleichbar mit der durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2022 (3 C 10/21 - juris; vorgehend BayVGH, U.v. 19.7.2021, 11 B 19.1473 - juris) letztinstanzlich entschiedenen.

    Nach Auffassung des Gerichts ist deshalb davon auszugehen, dass die Klägerin mit dem neuen Führerscheindokument eine Erweiterung ihrer Rechtsstellung erreicht (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.22 - 3 C 10/21 - juris Rn. 19) hat.

  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 11 BV 23.937

    Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis im Wege der "Umschreibung" (zur Terminologie vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 13; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 31 FeV Rn. 5 sowie BR-Drs.

    Ob dem Antrag auf Umschreibung darüber hinaus auch ein Wohnsitzverstoß bei der Ausstellung des kosovarischen Führerscheins am 15. Juli 2011 entgegensteht, etwa weil hiermit eine Verlängerung oder Aufhebung einer Fahrerlaubnisbefristung oder eine Erweiterung auf ursprünglich nicht erteilte oder mitumfasste Fahrerlaubnisklassen verbunden war (vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 16 ff.), oder ob es sich hierbei nur um die Erneuerung des Dokuments ohne inhaltliche Veränderung der am 17. März 2005 erteilten Fahrerlaubnis handelt, kann daher dahinstehen.

  • VG München, 26.04.2023 - M 6 K 22.4194

    Erteilung einer Fahrerlaubnis durch Umtausch einer kosovarischen Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen (Satz 3) (vgl. BVerwG, U.v. 22.09.2022 - 3 C 10/21- juris Rn. 15).

    Eine Erweiterung der Rechtsstellung des Fahrerlaubnisinhabers wurde durch das Ersatzdokument nicht erreicht (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.22 - 3 C 10/21 - juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2024 - 11 LC 51/23

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung …

    Dies gilt etwa im Falle der Beantragung einer erlaubnispflichtigen gaststättenrechtlichen Erlaubnis (…Metzner/Thiel, in: Metzner/Thiel, Kommentar zum Gaststättenrecht, 7. Aufl. 2023, § 4 Rn. 8), der Beantragung bzw. Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis (BVerwG, Urt. v. 22.9.2022 - 3 C 10/21 - juris Rn. 11, Urt. v. 12.7.2001 - 3 C 14/01 - juris Rn. 8;… BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 69/74 - juris Rn. 16, jew. m.w.N.), der Beantragung der Verlängerung eines Waffenscheins (…BVerwG, Beschl. v. 23.9.1997 - 1 B 188/97 - juris Rn. 8) und der Beantragung eines Jagdscheins (…BayVGH, Urt. v. 29.6.2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 13.11.2025 - 11 B 24.1722

    "Umschreibung" einer albanischen Fahrerlaubnis der Klasse B in eine deutsche …

    Unerheblich ist insoweit, ob die Fahrerlaubnis nach dem Recht des erteilenden ausländischen Staates unter weniger strengen Voraussetzungen erneuert oder verlängert wird als bei der Ersterteilung (BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754, Ls und Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 11 ZB 24.501

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis

    Ob dem Antrag darüber hinaus auch ein Wohnsitzverstoß bei der Ausstellung des kosovarischen Führerscheins am 4. Juli 2013 entgegensteht, weil - was im Verfahren bisher nicht näher erörtert wurde - die ursprüngliche Fahrerlaubnis der Klasse B ausweislich des Führerscheins vom 13. November 2004 bis 12. November 2009 befristet war, oder weil - wie die Beklagte meint - mit der Ausstellung des Führerscheins am 4. Juli 2013 eine Erweiterung auf ursprünglich nicht erteilte oder mitumfasste Fahrerlaubnisklassen verbunden war (vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 16 ff.), kann daher dahinstehen.
  • VG München, 25.03.2024 - M 6 K 23.1401

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis - …

    Unter Anwendung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt ein Wohnsitzverstoß vor, soweit mit der Ausstellung des neuen Führerscheins eine zeitliche Verlängerung der Gültigkeit einhergeht, sodass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht gegeben gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 16 ff.; BayVGH…, Urteil vom 19.07.2021 - 11 B 19.1473 - juris Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht