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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.01.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 101.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,910
BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 101.79 (https://dejure.org/1979,910)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1979 - 3 C 101.79 (https://dejure.org/1979,910)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 3 C 101.79 (https://dejure.org/1979,910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Geldzuflüsse und Kapitalzuflüsse aus fremden Wirtschaftsgebieten als Voraussetzung für die Anordnung der Depotpflicht durch den Verordnungsgeber - Bestehen handelsüblicher Zahlungsziele für bestimmte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 189
  • NJW 1980, 467
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1977 - 1 C 63.76

    Übernommene Einlagen - Kredite - Erhöhung des Stammkapitals

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 101.79
    Zu Recht hat deshalb auch der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 63.76 - (Buchholz 451.63 Nr. 11) dargelegt, daß der Zweck des § 6 a AWG nicht die Anwendung jedes an und für sich zwecktauglichen Mittels - auch nicht "im Interesse der Effizienz und der Rechtssicherheit" - gestatte.
  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 174/80

    Bardepot I - Enteignungsgleicher Eingriff, Folgenbeseitigungsanspruch

    Auf die Sprungrevision der Kl. stellte, das BVerwG mit Urteil vom 12.7.1979 (NJW 1980, 467 = WM 1981, 22) fest, daß der Heranziehungsbescheid vom 4.4.1975 und der Widerspruchsbescheid rechtswidrig gewesen seien.

    b) Die durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung eingeführte Depotpflicht für Gebietsansässige war eine währungs- und konjunkturpolitische Abwehrmaßnahme gegen hohe Kapitalzuflüsse aus dem Ausland, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gefährdeten (§ 6a I 1 AWG; BVerwGE 58, 189 = NJW 1980, 467;… Obst-Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen, 37. Aufl. (1980), S. 891).

    Demgegenüber besteht die Besonderheit des hier zu prüfenden Falles darin, daß der Kl. das Bardepot in einem Zeitpunkt abverlangt wurde, in dem die abzuwehrenden stabilitäts- und währungspolitisch schädlichen Kapitalzuflüsse aus dem Ausland bereits aufgehört hatten und eine Wiederholung dieses Vorgangs vorläufig auch nicht mehr zu erwarten war (BR-Dr 619/74 v. 18.9. 1974; BVerwGE 58, 189 = NJW 1980, 467. Dieses "Nachhalten" des Bardepots war nicht mehr dazu bestimmt oder geeignet, das Verhalten der Kl. als Unternehmerin in einem durch die Konjunkturpolitik gebotenen Sinne zu beeinflussen. Es wirkte sich vielmehr jetzt nur noch auf die Innehabung und Verwendung vorhandener Vermögensgüter aus und konnte deshalb den Schutzbereich des Art. 14 GG berühren (BVerfGE 30, 292 (335) = NJW 1971, 1255 - Erdölbevorratungspflicht).

    Erst die Entscheidung des BVerwG vom 12.7.1979 (NJW 1980, 467) hat diese Rechtsfrage im gegenteiligen Sinne geklärt.

    Selbst wenn man annimmt, daß "handelsüblich" im Sinne der Vorschrift auch vom Gläubiger eingeräumte Zahlungsziele sein können, die vom Schuldner (überhaupt) nicht in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, NJW 1980, 467 = WM 1981, 22 (24)), gereicht es den Beamten jedenfalls nicht zum Verschulden, die Vorschrift dahin ausgelegt zu haben, daß solche Zahlungsziele bei den einzelnen Geschäften auch effektiv angeboten sein mußten und daß eine bloße innere Bereitschaft des Lieferanten zur Einräumung des Zahlungsziels für die Anwendung der Befreiungsvorschrift nicht ausreichte.

  • VG Weimar, 23.04.1996 - 4 E 307/96

    Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfung (Landes- und …

    Damit kann die Mitbestimmung der Personalvertretung an der Entlassung ihren Sinn und Zweck, Bedenken gegen das Entlassungsvorhaben beim Dienstherrn vor dessen Entschließung hinreichend geltend zu machen, auch dann noch erfüllen, wenn sie vor einer abschließenden Entscheidung im Entlassungsverfahren nachgeholt wird, sofern sich die Beteiligung nicht in einer formalen Anhörung der Personalvertretung erschöpft (vgl. BVerwGE 58, 189 [196]), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VGH Hessen, 10.03.1992 - 2 UE 1618/89

    Erstattung von Zuwendungen an die Unterstützungskasse des DGB eV nach dem …

    Denn dieser im Wege der verwaltungsgerichtlichen Inzidentkontrolle zu überprüfenden Rechtsverordnung (vgl. hierzu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1979 - 1 C 40.76 - und vom 12. Juli 1979 - 3 C 101.79 -, BVerwGE 58 S. 162 ff. und 189 ff.) ist die Geltung zu versagen, soweit sie in direkter Anknüpfung an die Legaldefinition der Unterstützungskassen bestimmt, daß als betriebliche oder überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Sinne des § 14 a Abs. 3 ASG eine Versicherung in Einrichtungen im Sinne des BetrAVG nur anzusehen sei, wenn dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt werde.
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   BVerwG, 30.01.1980 - 3 C 101.79   

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