Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21 |
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- Bundesverwaltungsgericht
KHEntgG § 6 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4, § 14 Abs. 1; KHG § 17b Abs. 1; SGB V § 39 Abs. 1 Satz 1; HmbKHG § 15
Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen
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Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen
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§ 6 Abs 1 KHEntgG, § 6 Abs 3 S 4 KHEntgG, § 14 Abs 1 KHEntgG, § 17b Abs 1 KHG, § 39 Abs 1 S 1 SGB 5
Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen - Wolters Kluwer
Erbringung von krankenhausindividuell abzurechnenden teilstationären Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 KHEntgGdurch ein DRG-Krankenhaus; Bildung der zur Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen ...
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Erbringung von krankenhausindividuell abzurechnenden teilstationären Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 KHEntgGdurch ein DRG-Krankenhaus; Bildung der zur Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen ...
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Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Festlegung der Höhe des krankenhausindividuellen tagesbezogenen Entgelts für teilstationäre pädiatrische Leistungen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.12.2018 - 13 K 7445/17
- OVG Hamburg, 04.12.2018 - 13 K 7445/17
- OVG Hamburg, 01.07.2021 - 5 Bf 207/19
- BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 178, 223
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 5/21 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vollstationäre Behandlung - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 26. April 2022 - B 1 KR 5/21 R - entschieden, dass ein Krankenhaus, das anstelle einer zweckmäßigen, erforderlichen und ausreichenden teilstationären Behandlung eine ebenfalls zweckmäßige, aber nicht erforderliche vollstationäre Behandlung durchführt, diejenige Vergütung beanspruchen kann, die es für die erforderliche und ausreichende teilstationäre Behandlung hätte abrechnen können.Entscheidend sei vielmehr, dass beide Behandlungsmöglichkeiten in dem konkreten Behandlungsfall zur Erreichung des Behandlungsziels gleichermaßen geeignet bzw. zweckmäßig gewesen seien (BSG, Urteil vom 26. April 2022 - B 1 KR 5/21 R - GesR 2022, 576 = juris Rn. 20 ff. m. w. N.).
Ob einem Versicherten voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen (BSG, Urteil vom 26. April 2022 - B 1 KR 5/21 R - GesR 2022, 576 = juris Rn. 13).
- BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13
Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs; …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Sie hat anders als die Vertragsparteien und die Schiedsstelle keinen Gestaltungsspielraum (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 23 m. w. N.).In Bezug auf die Auslegung des Inhalts des Feststellungsbescheides ist nicht ersichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln nicht beachtet oder gegen Denkgesetze verstoßen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 26;… Beschluss vom 9. März 2016 - 3 B 23.15 - juris Rn. 7 m. w. N.).
Der Senat hat entschieden, dass wegen dieser Verknüpfung von Krankenhausplanungs- und Krankenhausentgeltrecht bei einem Krankenhaus, das bestandskräftig als (Brustkrebs-)Zentrum mit dem entsprechenden besonderen Versorgungsauftrag in den Krankenhausplan aufgenommen wird, auch entgeltrechtlich von einem Zentrum (vgl. § 5 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG) auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 26 ff.).
- BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 21/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - teilstationäre Krankenhausbehandlung an …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Auf die Frage, ob es sich bei der teilstationären Krankenhausbehandlung im Verhältnis zur vollstationären Behandlung um eine wesensgleiche Teilleistung handele (vgl. BSG, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 21/15 R - BSGE 121, 87 Rn. 14 ff.) oder - wie die Vorinstanz meine - um ein Aliud, weil sie einem grundsätzlich anderen Behandlungskonzept folge und in der Regel in gesonderten, räumlich getrennten Abteilungen des Krankenhauses stattfinde, komme es insofern nicht an.Entsprechendes gilt für eine teilstationäre Behandlung (vgl. BSG, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 21/15 R - BSGE 121, 87 = juris Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 25.10.2018 - 3 C 22.16
Begründung der Schiedsstellenentscheidung; Beurteilungsspielraum; Entgelthöhe; …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 - BVerwGE 159, 15 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2018 - 3 C 22.16 - BVerwGE 163, 283 Rn. 21, jeweils m. w. N.).Die Kläger haben dagegen keine durchgreifenden Revisionsgründe vorgebracht (§ 137 Abs. 2 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 3 C 22.16 - BVerwGE 163, 283 Rn. 32).
- BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15
Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan; …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Es kann deshalb dahinstehen, ob die Länder in ihren Krankenhausplänen solche Festlegungen treffen dürften bzw. mit entgeltrechtlicher Bindungswirkung treffen könnten (vgl. zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze, BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 28 f.).Der Senat hat des Weiteren entschieden, der Zuschlag für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten nach § 5 Abs. 3 KHEntgG setze voraus, dass das Krankenhaus einen speziellen Versorgungsauftrag für diese Aufgaben hat (BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 10 ff.).
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Entsprechendes gilt für das Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R -, mit dem das Bundessozialgericht entschieden hat, dass auch Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlungen durchführen (Tageskliniken, Nachtkliniken), Krankenhäuser im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V sein können.Die Auslegung der Norm ergebe keine Ausgrenzung der nur teilstationär behandelnden Einrichtungen aus dem Rechtsbegriff "Krankenhaus" (BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - BSGE 102, 219 = juris Rn. 16 ff.).
- BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit; …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 - BVerwGE 159, 15 Rn. 13 …und vom 25. Oktober 2018 - 3 C 22.16 - BVerwGE 163, 283 Rn. 21, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15
Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses
Auszug aus BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21
In Bezug auf die Auslegung des Inhalts des Feststellungsbescheides ist nicht ersichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln nicht beachtet oder gegen Denkgesetze verstoßen hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 26; Beschluss vom 9. März 2016 - 3 B 23.15 - juris Rn. 7 m. w. N.).
- BSG, 20.03.2024 - B 1 KR 37/22 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Vorliegen einer stationären …
Sie setzt auch nicht zwingend eine eigene, auch räumlich getrennte Organisationseinheit im Krankenhaus in Form von Tages- oder Nachtkliniken voraus (vgl auch BVerwG vom 21.4.2023 - 3 C 11.21 - juris RdNr 40; aA LSG Hamburg vom 21.1.2021 - L 1 KR 106/19, juris RdNr 42). Insoweit ergibt sich ein nicht unwesentlicher Überschneidungsbereich zwischen eintägigen teilstationären Versorgungsfällen und vollstationären Behandlungen, die in bestimmten Fällen ebenfalls ohne Übernachtung erfolgen können (vgl zur intensivmedizinischen Notfallbehandlung in Schockräumen und auf Schlaganfallstationen BSG vom 29.8.2023 - B 1 KR 15/22 R - juris).Insofern richtet sich die Vergütung für eine teilstationäre Behandlung nach den hierfür krankenhausindividuell vereinbarten Entgelten (vgl § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG, § 6 Abs. 1 Fallpauschalenvereinbarung 2014;… vgl hierzu BSG vom 19.6.2018 - B 1 KR 30/17 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 9 RdNr 12; BVerwG vom 21.4.2023 - 3 C 11/21 - juris RdNr 21; zu dem insofern bestehenden Kontrahierungszwang der Krankenkassen vgl Rau in Remmert/Gokel, GKV-Kommentar SGB V, § 109 RdNr 23, Stand April 2024).
- SG Kassel, 28.02.2024 - S 2 KR 550/19 Unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einrichtungsbegriff, erbringt ein DRG-Krankenhaus krankenhausindividuell abzurechnende Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 KHEntgG, wenn eine Gesamtschau des Leistungsgeschehens im Krankenhaus, insbesondere des Behandlungsspektrums, des Personals, der Räumlichkeiten und der Ausstattung des Krankenhauses ergibt, dass die zur Erbringung der (teil)stationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgegrenzte und ihm gegenüber eigenständige Behandlungseinheit bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21 zu krankenhausindividuell abzurechnende teilstationäre Leistungen in einer Einrichtung).
Aus der Formulierung "Einrichtungen" anstelle von "Krankenhäuser" lässt sich entnehmen, dass Einrichtungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 KHEntgG auch Teile oder Leistungsbereiche von DRG-Krankenhäusern sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21).
Das Tatbestandsmerkmal einer weitgehenden Abrechnung über krankenhausindividuelle Entgelte setzt voraus, dass die Einrichtung mit den in ihr erbrachten Leistungen vom übrigen Krankenhaus unterschieden und abgegrenzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21, juris Rn. 25 f.).
Besondere Einrichtungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 4 Alt. 1 KHEntgG sind Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden (vgl. § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG) (BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21 - juris Rn. 32).
- OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21
Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer …
Rn. 6 1. Der Beklagte wird verurteilt, die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 56.061,99 EUR nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.10.2020 sowie wegen eines Kostenbeitrages von weiteren 934, 80 EUR auf der im Miteigentum des Beklagten zu 1/2 stehenden Erholungsfläche … eingetragen im Grundbuch von …, zu bewilligen und zwar unter rangwahrender Ausnutzung der im Grundbuch von … aufgrund der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Überlingen vom 11.01.2021 - 3 C 11/21 eingetragenen Vormerkung.Rn. 7 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin restlichen Werklohn i. H. v. in Höhe von 56.061,99 EUR nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.10.2020 sowie vorgerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten von weiteren 1.642,40 EUR nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.12.2020 sowie vorgerichtliche Auslagen in Höhe von weiteren 10, 00 EUR zu bezahlen, Zug um Zug gegen Abgabe der Löschungsbewilligung bezüglich der unter Ziff. 1 benannten Bauhandwerkersicherungshypothek, hilfsweise Zug um Zug gegen Abgabe der Löschungsbewilligung der im Grundbuch von ….aufgrund der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Überlingen vom 11.01.2021 - 3 C 11/21 eingetragenen Vormerkung.
Diese wurde wertmäßig jedoch bereits im Verfahren vor dem Amtsgericht Überlingen, Az.: 3 C 11/21, berücksichtigt.
- VG Freiburg, 11.12.2024 - 10 K 2391/22
Genehmigung eines Schiedsspruchs über das Pflegebudget
Denn die Schiedsstelle ist bei ihrer Entscheidung an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden und hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2023 - 3 C 11.21 -, juris Rn. 16); kommt eine Einigung der Vertragsparteien zustande, kann diese auch nur am Maßstab des im Zeitpunkt der Einigung geltenden Rechts gemessen werden.Sie hat anders als die Vertragsparteien und die Schiedsstelle keinen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.04.2023 - 3 C 11.21 -, juris Rn. 14; …und vom 22.05.2014 - 3 C 8.13 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.04.2023 - 3 C 11.21 -, juris Rn. 14;… vom 04.05.2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 13; …und vom 25. Oktober 2018 - 3 C 22.16 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Dieses für die Abrechnung von Krankenhausleistungen gesetzlich etablierte DRG-Vergütungssystem mit den darin vorgesehenen Normverträgen (vgl. insbesondere § 17b KHG und § 9 KHEntgG) liegt einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zugrunde, ohne dass darin grundsätzliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit thematisiert worden wären (…vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2023 - 1 BvL 11/20 - juris Rn. 22 …und vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17 - juris Rn. 2; BVerwG, Urteile vom 21.04.2023 - 3 C 11.21 - juris Rn. 21, 28 …und vom 04.05.2017 - 3 C 17.15 - juris Rn. 17 ff.;… BSG, Urteile vom 11.05.2023 - B 1 KR 10/22 R - juris Rn. 27 ff., vom 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R - juris Rn. 10, 31, vom 19.04.2016 - B 1 KR 34/15 R - juris Rn. 11, 14 …und vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - juris Rn. 15;… Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 2 ff., § 26 Rn. 246, 251, 330, 360 ff.;… P. Becker in Hauck/Noftz, SGB X, § 57 Rn. 8;… U. Becker in Becker/Kingreen, SGB V, 8. Aufl., § 112 Rn. 14). - BVerwG, 10.04.2025 - 3 C 11.23
Vereinbarung des Gesamtbetrags nach § 3 Abs. 3 BPflV
Sie hat anders als die Vertragsparteien und die Schiedsstelle keinen Gestaltungsspielraum (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 23 m. w. N. und vom 21. April 2023 - 3 C 11.21 - BVerwGE 178, 223 Rn. 15). - LSG Hessen, 30.10.2025 - L 8 KR 191/24
Sozialrecht
Voraussetzung sei, dass der betreffende Teilbereich vom übrigen Krankenhaus abgegrenzt werden könne und ihm gegenüber eigenständig sei (unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11.21 -, juris).Unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einrichtungsbegriff erbringe ein DRG-Krankenhaus krankenhausindividuell abzurechnende Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 KHEntgG, wenn eine Gesamtschau des Leistungsgeschehens im Krankenhaus, insbesondere des Behandlungsspektrums, des Personals, der Räumlichkeiten und der Ausstattung des Krankenhauses ergebe, dass die zur Erbringung der (teil)stationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgegrenzte und ihm gegenüber eigenständige Behandlungseinheit bildeten (unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21 -, juris, zu krankenhausindividuell abzurechnende teilstationäre Leistungen in einer Einrichtung).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2025 - L 16 KR 171/23
Besondere Einrichtung - Budgetvereinbarung - Zusatzentgelt - Hochaufwändige …
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben dazu Näheres in der VBE 2019 geregelt (vgl. § 17b Abs. 2 KHG; BVerwG, Urteil vom 21. April 2023 - 3 C 11/21 -, juris Rn. 22).
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