Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20 (3 C 6.18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20607
BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20 (3 C 6.18) (https://dejure.org/2020,20607)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2020 - 3 C 12.20 (3 C 6.18) (https://dejure.org/2020,20607)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 (3 C 6.18) (https://dejure.org/2020,20607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge; Umfang der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Rn. 2 Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nicht, der Rechtsansicht des Klägers zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 3 C 6.18

    Zuckerung bei der Weinherstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 30. Januar 2020 - BVerwG 3 C 6.18 - wird verworfen.
  • BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 19.19

    Restitution; Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Rn. 4 Daraus, dass der Senat der Sichtweise des Klägers nicht gefolgt ist, lässt sich nicht auf eine mangelnde Berücksichtigung seines Vorbringens schließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2019 - 8 B 19.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:020919B8B19.19.0] - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.08.2018 - 3 BN 1.18

    Anhörungsrüge; fehlende Entscheidungserheblichkeit eines übersehenen …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Diese Ausführungen hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2018 - 3 BN 1.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:020818B3BN1.18.0] - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 2 B 59.14

    Fortführung des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20
    Dementsprechend gewährleistet § 152a VwGO auch nicht eine wiederholte inhaltliche Überprüfung der Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 59.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 7.23

    Erfordernis der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für eine …

    Daraus, dass der Senat der Sichtweise des Antragstellers nicht gefolgt ist, lässt sich nicht auf eine mangelnde Berücksichtigung seines Vorbringens schließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.11.2023 - 2 A 4.23
    Daraus, dass der Senat der Sichtweise des Beklagten nicht gefolgt ist, lässt sich indes nicht auf eine mangelnde Berücksichtigung seines Vorbringens schließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 16.07.2024 - 6 A 245/23

    Handwerksordnung; Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke; Eintragung; Abgrenzung …

    Rn. 27 Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 23/21

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; selbstständig tragende Erwägungen

    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.02.2026 - 6 A 166/24

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; …

    Rn. 3 Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2020 - 6 D 25/20 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 17.06.2024 - 6 B 224/23

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör

    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 21.09.2020 - 6 D 25/20

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Rn. 5 Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Plenumsbeschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht