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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894, 3 C 13.1895   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21433
VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894, 3 C 13.1895 (https://dejure.org/2014,21433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2014 - 3 C 13.1894, 3 C 13.1895 (https://dejure.org/2014,21433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 3 C 13.1894, 3 C 13.1895 (https://dejure.org/2014,21433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894
    Rn. 23 b. Die fehlende charakterliche Eignung kann sich im dienstlichen wie im außerdienstlichen Verhalten zeigen (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 32).

    Strafgerichtliche Erkenntnisse dürfen nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der charakterlichen Eignung herangezogen werden (vgl. B.v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - 6 A 1429/13

    Befangenheit eines Beurteilers bei in unangemessener Art und Weise geübter …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894
    Ein Vorgesetzter ist dann als voreingenommen anzusehen, wenn er nicht willens oder in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen, wobei sich die Voreingenommenheit aus der Beurteilung selbst, aber auch aus dem Verhalten des Beurteilers in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber ergeben kann (vgl. OVG Münster, B.v. 4.12.2013 - 6 A 1429/13 - juris Rn. 6).

    Auch das Bestehen dienstlich oder (hier) privat veranlasster Spannungen stellt grundsätzlich die Erwartung nicht in Frage, der Beurteiler könne seine Pflicht, sachlich und gerecht zu beurteilen, erfüllen (vgl. OVG Münster, B.v. 4.12.2013 - 6 A 1429/13 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894
    Anders als etwa im Geltungsbereich des Art. 21 BayVwVfG genügt aber nicht schon die Besorgnis der Befangenheit eines Beurteilers, sondern erst dessen tatsächliche Voreingenommenheit, die nicht aus der subjektiven Sicht des zu beurteilenden Beamten, sondern aus Sicht eines objektiven Dritten festzustellen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894
    Dabei dürfen indes die Anforderungen an die Bewertung der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, B. v. 21.3.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2012 - 5 ME 103/12

    Verpflichtung zur Wiederaufnahme in das Eignungsauswahlverfahren für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2014 - 3 C 13.1894
    Es steht zwar außer Frage, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG auch die Forderung beinhalten, dass das Handeln der Verwaltung einschließlich des die Bewährung eines Beamten beurteilenden Dienstherrn sachgemäß, unparteiisch und unvoreingenommen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.7.2012 - 5 ME 103/12 - juris).
  • VG Schleswig, 15.11.2020 - 12 B 83/20

    Entlassung

    Die fehlende charakterliche Eignung kann sich im dienstlichen wie im außerdienstlichen Verhalten zeigen (BayVGH, Beschl. v. 30.07.2014 - 3 C 13.1894 -, Rn. 23, juris).

    Denn die fehlende charakterliche Eignung kann sich auch in einem außerdienstlichen Verhalten zeigen (BayVGH, Beschl. v. 30.07.2014 - 3 C 13.1894 -, Rn. 23, juris).

  • VG Regensburg, 12.12.2016 - RN 1 K 15.949

    Probezeitbeurteilung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Erfolgloser …

    Dabei dürfen indes die Anforderungen an die Bewertung der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden (vgl. BayVGH, B.v.10.7.2015, 3 C 15.1015 sowie BayVGH, B.v. 30.7.2014, 3 C 13.1894 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 21.3.2013, 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12, Rn. 16).

    Es steht zwar außer Frage, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG auch die Forderung beinhalten, dass das Handeln der Verwaltung einschließlich des die Bewährung eines Beamten beurteilenden Dienstherrn sachgemäß, unparteiisch und unvoreingenommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2014, 3 C 13.1894, 3 C 13.1895 unter Verweis auf OVG Lüneburg, B.v. 10.7.2012, 5 ME 103/12).

  • VG Schleswig, 23.01.2025 - 12 B 68/24

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Rn. 11 Die fehlende charakterliche Eignung kann sich im dienstlichen wie im außerdienstlichen Verhalten zeigen (VGH München, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 3 C 13.1894 -, juris Rn. 23).
  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Zum Nachweis von Charaktermängeln kann sowohl dienstliches als auch außerdienstliches Verhalten herangezogen werden (vgl. VGH München, BeckRS 2014, 55215 Rn. 23; VG Würzburg, BeckRS 2015, 47150).
  • VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 1 E 16.00971

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - Unterschiedliches …

    Da ... zudem an der Beurteilung des Beigeladenen in keiner Weise beteiligt gewesen sei, sei eine tatsächlich Voreingenommenheit von ... bezüglich der Beurteilung des Antragstellers nicht vorhanden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.7.2014, 3 C 13.1894, Rn. 19: "Anders als etwa im Geltungsbereich des Art. 21 BayVwVfG genügt aber nicht schon eine Besorgnis der Befangenheit eines Beurteilers, sondern erst dessen tatsächliche Voreingenommenheit").
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