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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10032
VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298 (https://dejure.org/2013,10032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2013 - 3 C 13.298 (https://dejure.org/2013,10032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2013 - 3 C 13.298 (https://dejure.org/2013,10032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 5 S. 2
    Bemessung des Streitwerts eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwerts eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im Hauptsacheverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 702
  • DÖV 2013, 907
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298
    In Abänderung der bisherigen Rechtsprechung setzt der Senat jedoch in diesen Fällen künftig den Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG in voller Höhe fest (s. hierzu BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284).
  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298
    Die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach einheitlich der Auffangstreitwert von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt wurde (z.B. Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931 - juris - ), wird aufgegeben.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Rn. 64 6. Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2, 47 GKG, wobei der Senat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um eine Dienstpostenbesetzung nunmehr den Auffangstreitwert in voller Höhe festsetzt (vgl. Beschl. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …

    Grund für das Abstellen auf den Auffangwert war die Erwägung, dass es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur um das bloße Freihalten des Beförderungsamts geht, während sich das Hauptsacheverfahren unmittelbar auf die Beförderung selbst oder zumindest auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens richtet (zur Streitwertfestsetzung im Hauptsacheverfahren etwa BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - BayVBl 2013, 610).

    Dabei war und ist weiterhin zu unterscheiden, ob das Klagebegehren unmittelbar auf die Verpflichtung zur Beförderung gerichtet ist oder - wie in der überwiegenden Zahl der Fälle - nur auf die Verpflichtung des Dienstherrn zielt, über das Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - BayVBl 2013, 610 Rn. 6).

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz; …

    In beamtenrechtlichen Verfahren ist bei einer Klage auf Neubescheidung nach den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Streitwert auf die Hälfte des Wertes der entsprechenden Verpflichtungsklage festzusetzen (vgl. Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 7./8. Juli 2004; ebenso: BayVGH, Beschl. vom 22.04.2013 - 3 C 13.298 -, juris, jedoch nur für das Hauptsacheverfahren; a. A.: NdsOVG, Beschl. vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 - juris, das darauf abstellt, dass Prozesse wegen einer Beförderung typischerweise als Konkurrentenstreit geführt werden und der Konkurrent sein Rechtsschutzbegehren in aller Regel nicht mit einer Verpflichtungsklage verfolgen könne).
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