Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Eintragung in Zuchtbuch - Zuchtbuchführung mit hoheitlichen Kompetenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.08.1977 - I A 38/77
- BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 61, 222
- DVBl 1981, 637
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.1977 - I C 20.74
Klageabweisendes Sachurteil - Unzulässigkeit des Rechtsweges - Anschlußrevision - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79
Anders als bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts streitet bei einer natürlichen und bei einer juristischen Person des privaten Rechts vielmehr eine Vermutung für privates Handeln auch dann, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen und hierbei vom Staat überwacht werden (…vgl. Bettermann a.a.O. S. 423 f.;… s. auch die von Bettermann a.a.O. S. 426 f. aufgeführten Beispiele für die staatliche Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - [Buchholz 310 § 40 Nr. 164 = DÖV 1977, 784] - zur Klage auf Erteilung einer "Lizenz als Trabertrainer"). - BVerwG, 14.03.1969 - VII C 37.67
Auszug aus BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79
Das staatliche Interesse an einer bestimmten Betätigung privater Personen oder Unternehmen macht diese Betätigung noch nicht zu einer staatlichen (vgl.Urteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - [DVBl. 1970, 735 f.]; siehe auch Steiner, öffentliche Verwaltung durch Private, DÖV 1970, 526 [529]; derselbe in JuS 1969, 69 [73]; Martens, öffentlich als Rechtsbegriff, 1969 S. 133 f.).
- BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90
Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130/79]; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446 [BVerwG 06.03.1990 - 7 B 120/89]) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt sind, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. - BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05
Rettungsleitstelle
Anders als bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts streitet bei einer natürlichen und bei einer juristischen Person des privaten Rechts allerdings eine Vermutung für privates Handeln auch dann, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllt und hierbei vom Staat überwacht wird (BVerwGE 61, 222, 225). - BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99
Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten …
Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1993 - XI ZB 14/93, WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1990 - 7 B 120/89, NVwZ 1990, 754 und vom 29. Mai 1990 - 7 B 30/90, NVwZ 1991, 59).
- BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte
Die Tätigkeit der Beklagten ist ferner nicht deswegen abweichend von dem erwähnten Grundsatz als öffentlich-rechtlich und infolgedessen im Verwaltungsrechtsweg nachprüfbar zu charakterisieren, weil die Beklagte durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wäre (…vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - a.a.O.; BVerwGE 61, 222 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130/79]). - BVerwG, 17.11.2008 - 6 B 41.08
Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Straße, besondere Anlage, …
Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet eine Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, ein Beteiligter wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber dem anderen Beteiligten als beliehenes Unternehmen tätig geworden (Urteil vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 130.79 - BVerwGE 61, 222 ;Beschlüsse vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 244 S. 29 undvom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30.90 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 103 S. 73; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - XI ZB 7/99 - NJW 2000, 1042). - LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
Dieses öffentlich-rechtliche Interesse an einer bestimmten Betätigung privater Personen oder Unternehmen macht diese Betätigung aber noch nicht zu einer öffentlich-rechtlichen (BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130.79 - BVerwGE 61, 222, 225). - BGH, 25.09.2007 - KZR 14/06
Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich
Anders als bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts streitet bei einer natürlichen und bei einer juristischen Person des privaten Rechts allerdings eine Vermutung für privates Handeln auch dann, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllt und hierbei vom Staat überwacht wird (BVerwGE 61, 222, 225). - VG Neustadt, 01.12.2023 - 2 K 939/22
Verwaltungsrechtsweg für die Aufnahme von Flurstücken in das Gebiet eines …
Anders als bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird bei einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts grundsätzlich vermutet, dass sie auch dann privatrechtlich handelt, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllt (vgl. BVerwG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 C 130.79, BeckRS 1980, 30426312, beck-online).Voraussetzung für die Beleihung ist, dass eine Privatrechtsperson Verwaltungsaufgaben erfüllt und ihr durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes die Befugnis verliehen worden ist, diese Verwaltungsaufgaben selbstständig in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts, ggf. zwangsweise, im eigenen Namen wahrzunehmen (vgl. Schoch/Schneider/Ehlers/Schneider, 44. EL März 2023, VwGO § 40 Rn. 275, BVerwG Urt. v. 11.12.1980 - 3 C 130.79, BeckRS 1980, 30426312, beck-online).
Rn. 52 Allein die Anerkennung der Beklagten als Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Gebiet der g.U. Pfalz nach § 22g WeinG durch Verwaltungsakt des MWVLW stellt keine Beleihung dar (vgl. zum staatlichen Anerkennungsakt für eine Züchtervereinigung BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 C 130.79, BeckRS 1980, 30426312, beck-online).
- BVerwG, 23.12.1994 - 3 B 47.94
Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten im Rechtsstreit einer …
Das Rechtsverhältnis zwischen Personen des privaten Rechts unterfällt grundsätzlich - und so auch hier - dem Zivilrecht und damit im Streitfall der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 Nr. 164; Urteil vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 130.79 - BVerwGE 61, 222 ff.; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - Buchholz 310 § 40 Nr. 244).Erst eine derartige Beleihung verändert nämlich das zwischen Personen des privaten Rechts bestehende Rechtsverhältnis in der Weise, daß ein Streit darüber, ob der Beliehene verpflichtet ist, gegenüber einem dies begehrenden Privaten in bestimmter Weise tätig zu werden, vor die Verwaltungsgerichte gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 7.90 - Buchholz 406.27 § 65 Nr. 1; Urteil vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 130.79 - a.a.O.).
- BGH, 12.11.1998 - I ZR 173/96
Holsteiner Pferd - Verquickung amtl./wirtschaftl. Interessen; …
Auch wenn sie insoweit nicht die Stellung beliehener Unternehmer haben (vgl. BVerwG RdL 1981, 134 = Agrarrecht 1981, 167), so handelt es sich bei der Eintragung und der Führung des Zuchtbuches sowie der Ausstellung von Zuchtbescheinigungen - wie auch die Revision nicht verkennt - jedenfalls um die Erfüllung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (…vgl. auch Pelhak aaO Kap. 10 I S. 4 f., 17 und 23). - VG Frankfurt/Main, 07.04.2005 - 1 E 2608/04
Kein Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für die Klage jüdischer …
- LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch …
- VG Frankfurt/Oder, 04.12.2009 - 5 L 264/09
Wassersperrung wegen Zahlungsverzugs des Vermieters
- VG Berlin, 19.12.2019 - 2 K 178.19
Versicherungsombudsmann nicht informationsverpflichtet i.S.d. IFG
- BGH, 10.07.2025 - AnwZ (Brfg) 6/25
- BGH, 11.07.1983 - II ZR 92/82
Anspruch auf Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch - …
- LG Münster, 09.05.2018 - 10 O 197/16
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.1990 - 9 S 998/90
Zur Frage des Rechtsweges bei Streit um Aufnahme in die erste Grundschulklasse …
- BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Verweisung an Verwaltungsgericht …
- VG München, 29.04.2013 - M 8 E 13.1575
Verweisungsbeschluss; Vereinbarung über Nichtumsetzung einer Baugenehmigung; …
- KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
Rechtswegabgrenzung: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rückforderung …
- BVerwG, 07.11.1991 - 9 B 300.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2024 - 13 E 239/24
Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs
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