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| BVerwG, 23.10.1956 - III C 153.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 14.03.1956 - VIIIa VGL 1100/55
- BVerwG, 23.10.1956 - III C 153.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1956 - III C 153.56
Im Gegensatz zu diesen der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung voll unterliegenden Rechtsfragen (vgl. dasUrteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1956 - BVerwG III C 123.54 -) ist die weitere, von dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im erstinstanzlichen Verfahren aufgeworfene Frage nach dem angemessenen Verhältnis zwischen der Darlehnssumme von 10.000 DM und dem Umfang der Schädigung (§ 255 LAG) eine Ermessensfrage, deren Beurteilung allein der Verwaltungsbehörde zusteht. - BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54
Auszug aus BVerwG, 23.10.1956 - III C 153.56
Indes hat dies nicht der Revisionskläger gerügt, und als Rüge der durch das Urteil nicht beschwerten Klägerin, deren Vertreter von seinem Recht nach § 322 LAG Rechtsmittel zugunsten des Gegners zu führen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Juni 1955 BVerwG III C 41.54 -, NJW 1955 S. 1410 = RLA 1955 S. 302) keinen Gebrauch gemacht, sondern ausdrücklich von der Stellung eines Antrags abgesehen hat, ist es unbeachtlich.
- BVerwG, 13.05.1987 - 3 B 55.86
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Hinreichende Erfolgsaussicht der …
Diese auf den Wortlaut des § 254 Abs. 1 LAG sich stützende Auffassung des Verwaltungsgerichts wirft keine Rechtsprobleme auf und entspricht im übrigen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bereits Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG 3 C 48.56 - in: Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Buchholz - 427.3 § 254 Nr. 8; Urteil vom 23. Oktober 1956 - BVerwG 3 C 153.56 - in Buchholz 427.3 § 254 Nr. 13; Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG 3 C 235.57 - in Buchholz 427.3 § 254 Nr. 44). - BVerwG, 10.10.1958 - IV C 367.57
Rechtsmittel
Wie im Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Oktober 1956 (BVerwG III C 153.56) ausgeführt ist, bedarf es, wenn die Behörde oder das Gericht dies nicht bereits aus eigener Sachkunde beurteilen kann, der Aufklärung durch Sachverständige, sachverständige Zeugen oder auf sonstige Weise, ob seit 1945 die Schaffung einer sicheren Lebensgrundlage in Form eines Betriebes von einigermaßen beachtlichem Umfang in der SBZ überhaupt möglich war.
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