Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.1977 - III C 17.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Begriff des Umsiedlers - Begriff der Spruchreife - Entscheidung trotz mangelnder Spruchreife als materieller Fehler - Lastenausgleichsrechtliche Feststellbarkeit eines Schadens - Begriff des bestimmenden ...
Verfahrensgang
- VG München, 01.08.1975 - 255 VI 73
- BVerwG, 24.03.1977 - III C 17.76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71
Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76
Dies könnte nur angenommen werden, wenn die vom Verwaltungsgerich/t gezogene Schlußfolgerung aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich wäre (vgl. Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG III C 15.71 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 70]). - BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
Auszug aus BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76
Deshalb stellt die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif gemacht zu haben, nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern sie verletzt auch materielles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 20, 171 [175] sowie Urteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347] und vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [ZLA 1971, 6]), das in vollem Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO). - BVerwG, 14.01.1965 - III C 120.63
Erwerb eines Handelsgeschäftes von Verfolgten in Österreich - Versagung der …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76
Deshalb stellt die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif gemacht zu haben, nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern sie verletzt auch materielles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 20, 171 [175] sowie Urteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347] und vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [ZLA 1971, 6]), das in vollem Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO). - BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65
Auszug aus BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76
Deshalb stellt die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif gemacht zu haben, nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern sie verletzt auch materielles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 20, 171 [175] sowie Urteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347] und vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [ZLA 1971, 6]), das in vollem Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO). - BVerwG, 12.09.1963 - III C 200.60
Vertreibungsschäden hinsichtlich verlorengegangenen Betriebsvermögens
Auszug aus BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76
Mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist es ferner vereinbar (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 200.60 - [Buchholz 427.3 § 11 Nr. 35]), wenn das angefochtene Urteil bei seiner rechtlichen Würdigung berücksichtigt, daß es sich bei der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 LAG - nach welcher bei mehrfachem Wohnsitz insbesondere derjenige als bestimmender anzusehen ist, an dem die Familienangehörigen gewohnt haben - nur um eine allgemeine, nicht bindende Auslegungsregel handelt, die hier aus verschiedenen, im Urteil im einzelnen angeführten, Gründen nicht eingreife.
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …
Diese Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache selbst spruchreif zu machen, stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, das bereits aus diesem Grunde aufgehoben werden muß (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 3 C 120.63 - <BVerwGE 20, 171/175> und vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 17.76 - <ZLA 1979, 84>); es erweist sich im Sinne des § 144 Abs. 4 VwGO auch nicht aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig. - BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 38.85
Aufhebung eines rechtswidrigen Ablehnungsbescheids - Versäumung der dreijährigen …
Dies stellt einen materiellrechtlichen Mangel des angefochtenen Urteils dar und führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts notwendig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 17.76 - <ZLA 1979, 84>) und zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht nach § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO. - BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 40.85
Aufhebung eines rechtswidrigen Ablehnungsbescheids - Versäumung der dreijährigen …
Dies stellt einen materiellrechtlichen Mangel des angefochtenen Urteils dar und führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts notwendig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 17.76 - <ZLA 1979, 84>) und zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht nach § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO.
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