Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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EV Art. 22 Abs. 4 i. V. m.; VZOG § 1 a Abs. 4; VwGO § 137 Abs. 2
Wohnungswirtschaft; Wohnungsversorgung; überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken; überwiegende Nichtnutzung wegen Unbewohnbarkeit; Aktenwidrigkeit von Feststellungen; Feststellung, aktenwidrige. - Bundesverwaltungsgericht
EV Art. 22 Abs. 4 i.V.m.
Aktenwidrigkeit von Feststellungen; Feststellung, aktenwidrige; Wohnungsversorgung; Wohnungswirtschaft; überwiegende Nichtnutzung wegen Unbewohnbarkeit; überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Eigentum an einem Grundstück nach der Wiedervereinigung; Durch Enteignung erlangtes Eigentumsrecht; Anspruch auf Restitution; Rechtsträgerschaft eines volkseigenen Betriebes; Überwiegende Wohnnutzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EV Art. 22 Abs. 4 ; VZOG § 1 a Abs. 4; VwGO § 137 Abs. 2
Vermögenszuordnung; Wohnungsversorgungsgebäude - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen der Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung - Wohnungswirtschaft; Wohnungsversorgung; überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken; überwiegende Nichtnutzung wegen Unbewohnbarkeit; Aktenwidrigkeit von Feststellungen; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 28.01.2002 - 6 K 29/00
- VG Chemnitz, 19.06.2002 - 6 K 29/00
- BVerwG, 19.06.2002 - 3 B 61.02
- BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 662 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87
Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02
Ein solcher offensichtlicher Widerspruch zwischen einer tatsächlichen Feststellung im Urteil des Tatsachengerichts und der Aktenlage darf vom Revisionsgericht jedenfalls dann auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen berücksichtigt werden, wenn die Verwaltungsvorgänge, aus denen sich ein solcher offensichtlicher Widerspruch ergibt, - wie hier - zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts gemacht und im Urteil verwertet worden sind (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291). - BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01
Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02
Er dient der Kontinuität der Aufgabenerfüllung, soll also die unterbrechungsfreie Fortführung der öffentlichen Aufgabe durch Belassung des beanspruchten Vermögensgegenstandes bei dem bisherigen Aufgabenträger ermöglichen (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125; ZOV 2003, 116; VIZ 2003, 182). - BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94
ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02
Dadurch wird der den Restitutionsvorbehalt enthaltende Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV für anwendbar erklärt (vgl. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 3 C 6.96 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 7 S. 17 sowie vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46). - BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 6.96
Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Voraussetzungen für einen Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02
Dadurch wird der den Restitutionsvorbehalt enthaltende Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV für anwendbar erklärt (vgl. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 3 C 6.96 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 7 S. 17 sowie vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46).
- BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17
Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen
Rn. 32 f) Kommen - wie hier - mehrere Funktionsnachfolger als Zuordnungsberechtigte in Betracht, weil mit dem Vermögenswert zum maßgeblichen Stichtag zugleich Verwaltungsaufgaben verschiedener Verwaltungsträger wahrgenommen wurden, ist das in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV für die Zuordnung an Bund oder Länder geregelte Kriterium überwiegender Zweckbestimmung entsprechend anzuwenden, sofern nicht ausnahmsweise eine Realteilung möglich ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 7 B 418.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 7 S. 12 ; vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 19.02 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 48 S. 36 ; zur Zuordnung von Finanzvermögen vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97 ). - BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; …
Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 12. Juni 2003 (BVerwG 3 C 19.02) entschieden hat, ist nämlich eine partielle Nicht-Nutzung gewissermaßen das Gegenteil einer Nutzung, sodass für sie grundsätzlich andere Maßstäbe gelten müssen als diejenigen, die für die vom erkennenden Senat mehrfach behandelten und entschiedenen Fälle der gemischten Nutzung gelten. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08
Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück; …
Eine solche Nichtnutzung wäre - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hinweist - das Gegenteil von Nutzung und hätte daher außer Betracht zu bleiben (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2003 - 3 C 19/02 -, VIZ 2004, 26 f. zu Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV i.V.m. § 1 a Abs. 4 Satz 2 VZOG).
- BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 43.02
Restitution; Restitutionsausschluss; Nutzung für eine öffentliche Aufgabe; …
Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die vollständige oder partielle Nichtnutzung das Gegenteil von Nutzung dar, sodass für sie grundsätzlich andere Maßstäbe gelten als diejenigen, die für die vom erkennenden Senat mehrfach behandelten und entschiedenen Fälle der gemischten Nutzung gelten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2003 - BVerwG 3 C 19.02 - UA S. 5; Urteil vom 19. August 2003 - BVerwG 3 C 30.02 - UA S. 10). - BVerwG, 19.06.2002 - 3 B 61.02
Restitutionspflicht eines der kommunalen Wohnwirtschaft dienenden Hausgrundstücks
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 03.04.2006 - 3 B 14.06
Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung - …
Rn. 2 Die Klägerin beruft sich zum einen auf das Urteil des Senats vom 12. Juni 2003 - BVerwG 3 C 19.02 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 48 = ZOV 2003, 397) und behauptet, das Verwaltungsgericht sei von dem dort zu Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV und § 1a Abs. 4 Satz 2 VZOG aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass die Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung eine Nutzung des beanspruchten Vermögensgegenstandes zu mindestens zwei Zwecken voraussetze.
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