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| BVerwG, 14.03.1968 - III C 21.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 28.11.1969 - III C 133.68
Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952
Die Revision hat keine Gesichtspunkte vorgetragen, die der Senat nicht bereits bei seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1965 und in seinen späteren Entscheidungen zum Begriff des ständigen Aufenthaltes(Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 -;Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 -) berücksichtigt hätte.Zum Wohnsitz gehört der Wille, einen Ort als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu bestimmen, und ob das Tatbestandsmerkmal "nicht nur vorübergehende Rückkehr" vorliegt, ist nach ähnlichen Grundsätzen zu beurteilen wie die Frage der Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des § 7 BGB (Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz BVerwG 427.207, § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 4]).
- BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - …
Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).Nach dieser Vorschrift greift die von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen abhängige Fiktion folgerichtig nicht ein bei freiwilliger Beibehaltung des Wohnsitzes über die Vertreibungsmaßnahmen hinaus (erste Alternative, die hier allein interessiert) und bei nicht nur vorübergehender Rückkehr (zweite Alternative), weil dann nicht allgemein angenommen werden kann, daß der Verfolgte als Deutscher von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]).
- BVerwG, 25.09.1970 - III B 89.70
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zur Begründung einer …
Der Senat hat dazu in seinen Urteilen vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 -, vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 -, vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 102.68 - und vom 2. Juli 1970 - BVerwG III C 86.68 - ausgeführt, die genannten Ausschlußvoraussetzungen seien erfüllt, wenn der Verfolgte nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen habe.Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - dazu ausgeführt, daß sich die Frage, ob eine nicht nur vorübergehende Rückkehr vorliegt, nach objektiven und subjektiven Merkmalen beurteile, und hat dafür als Beispiel, nicht aber als Erfordernis, auf die Begründung des Wohnsitzes nach § 7 Abs. 1 BGB hingewiesen.
- BVerwG, 16.01.1969 - III C 32.67
Schadensfeststellung wegen Hausratverlustes einer rassisch Verfolgten - Ständiger …
Die nicht nur vorübergehende Rückkehr in das Vertreibungsgebiet führt zu einer so starken Verbindung zum Vertreibungsgebiet wie sie durch einen alleinigen Wohnsitz oder bestimmenden Wohnsitz hergestellt worden war (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 -). - BVerwG, 04.06.1970 - III C 102.68
Feststellung von Verfolgungsschäden an Hausrat - Gewährung einer …
Schon in dem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - (ZLA 1968, 214 und RzW 1969, 84) hat der Senat ausgeführt, daß im § 5 a.a.O. ein Grundgedanke der Ermächtigungsnorm des § 359 Abs. 2 LAG zum Ausdruck komme: Einem Verfolgten sei wegen Vermögensschäden, die er durch Entziehung erlitten habe, Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen sei, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102). - BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
Voraussetzungen für die Entschädigung des Vertreibungsschadens - Freiwilliges …
Danach kann einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Vertreibungsschadens nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 3 C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; vom 22. November 1968 - BVerwG 3 C 100.67 - [BVerwGE 31, 72] …und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 61.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36]). - BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung
Außerdem wird das Verwaltungsgericht gegebenenfalls das Urteil des Senats vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - berücksichtigen müssen. - BVerwG, 31.01.1969 - III C 27.68
Nur vorübergehende Rückkehr in das Vertreibungsgebiet - Feststellung von …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - zum Begriff der "nicht nur vorübergehenden Rückkehr" ausgeführt, daß für die Entscheidung, ob ein Vertriebener "nicht nur vorübergehend ins Vertreibungsgebiet zurückgekehrt ist", objektive und subjektive Gesichtspunkte erheblich sind und daß die Rückkehr in das Vertreibungsgebiet vorübergehend war, wenn der Verfolgte von vornherein nur einen durch einen bestimmten Zweck befristeten Aufenthalt genommen hat oder sich lediglich deshalb in das Vertreibungsgebiet begeben hat, um sich nach seinem Besitz umzusehen, und vom Ergebnis der Nachforschungen die Entscheidung über das Bleiben oder Nichtbleiben abhängig machen wollte. - BVerwG, 18.10.1968 - III B 79.68
Mangelnde Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen wegen sechsjährigem Aufenthalt …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die von der Beschwerde vermißte Berücksichtigung subjektiver Momente bereits dahin gehend geklärt, daß der Begriff des ständigen Aufenthalts im wesentlichen einen objektiven äußeren Zustand kennzeichnet (Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [ZLA 1968, 214]). - BVerwG, 29.10.1970 - III C 7.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung
Schon in dem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - (ZLA 1968, 214 = RzW 1969, 84) hat der Senat ausgeführt, daß im § 5 a.a.O. ein Grundgedanke der Ermächtigungsnorm des § 359 Abs. 2 LAG zum Ausdruck komme: Einem Verfolgten sei wegen Vermögensschäden, die er durch Entziehung erlitten habe, Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren wenn anzunehmen sei, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102). - BVerwG, 02.07.1970 - III C 86.68
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