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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1514
BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84 (https://dejure.org/1985,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 3 C 21.84 (https://dejure.org/1985,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 3 C 21.84 (https://dejure.org/1985,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadenfeststellung Rücknahme - Schadenfeststellung - Rücknahme - Vertrauensschutz - Voraussetzungen - Unterhaltsansprüche - Ehegatten - Berechnung - Rückzahlung - Hauptentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 261
  • NVwZ 1986, 913
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 3 C 36.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrigen Schadensfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Danach ist die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der - wie eine Schadensfeststellung - Voraussetzung für eine Geldleistung ist, nur zulässig, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und soweit der Rücknahme kein Vertrauensschutz entgegensteht (vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 3 C 36.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 68]).

    Liegen diese umstände vor, setzt der Vertrauensschutz weiter voraus, daß dem Kläger die Rückgängigmachung der Vermögensdispositionen nicht zuzumuten ist, wobei, wenn es um die Rücknahme einer Schadensfeststellung geht, die Zumutbarkeit der Rückgewähr nur dem Grunde nach zu prüfen ist (d); vgl. Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 60 - ZLA 1979, 66) und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 3 C 36.78 - (…a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Die Rechtmäßigkeit des Änderungsbescheides vom 17. Dezember 1979 ist daher nach den in § 37 a Abs. 2 FG angeführten Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte zu beurteilen, die auch im Rahmen des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gelten (Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 62]).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 27.84

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauensschutz - Geldleistung - Rücknahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Die Rücknahmeregelungen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG finden demgegenüber auf dem Gebiet des Lastenausgleichs - jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt - keine Anwendung (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985 - BVerwG 3 C 52.83 - und vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 27.84 -).
  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 40.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Da die Umstände des hier zu entscheidenden Falles jedenfalls nicht derart gestaltet sind, daß eine andere Ermessensentscheidung als die, die ursprüngliche Schadensfeststellung zu ändern, nicht mehr denkbar wäre (Ermessensreduzierung auf Null; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54]), sind die angefochtenen-Bescheide wegen der fehlerhaften Ermessensausübung rechtswidrig.
  • BVerwG, 20.04.1978 - 3 C 9.77

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauenschutz - Rechtswidriger Verwaltungsakt - …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Liegen diese umstände vor, setzt der Vertrauensschutz weiter voraus, daß dem Kläger die Rückgängigmachung der Vermögensdispositionen nicht zuzumuten ist, wobei, wenn es um die Rücknahme einer Schadensfeststellung geht, die Zumutbarkeit der Rückgewähr nur dem Grunde nach zu prüfen ist (d); vgl. Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 60 - ZLA 1979, 66) und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 3 C 36.78 - (…a.a.O.).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 52.83

    Verluste von Grundvermögen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
    Die Rücknahmeregelungen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG finden demgegenüber auf dem Gebiet des Lastenausgleichs - jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt - keine Anwendung (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985 - BVerwG 3 C 52.83 - und vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 27.84 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2006 - 1 L 93/06

    Heranziehung eines Nichtkassenarztes zum ärztlichen Notfalldienst

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Nichtkassenarzt durch eine gemeinsame Notfalldienstordnung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet werden kann (BVerwG, Urteil vom 09.06.1982 - 3 C 21.84 -, BVerwGE 65, 362; BGH, Beschluss vom 25.01.1990 - III ZR 283/88 -, juris).

    Das Verwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass für die Regelungen über die Verpflichtung der Angehörigen der Ärztekammer, am Notfalldienst teilzunehmen (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 KGHB LSA) und den Erlass einer Notfalldienstordnung (§ 20 Abs. 2 KGHB LSA) die Gesetzgebungskompetenz des Landes besteht (vgl. zu entsprechenden Regelungen anderer Länder: BVerwG, Urteil vom 09.06.1982, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.11.1998 - 9 S 3399/96 -, DVBl. 1999, 1048).

    Als Regelung der Berufsausübung ist die Inanspruchnahme auch der Nichtkassenärzte für den ärztlichen Notfalldienst vielmehr aus vernünftigen Gründen des Gemeinwohls zulässig (BVerwG, Urteil vom 09.06.1982, a. a. O.; BGH…, Beschluss vom 25.01.1990, a. a. O.).

    Die Errichtung eines gemeinsamen Notfalldienstes der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung erfüllt den sachlich zu billigenden Zweck, eine unnötige Doppelgleisigkeit im Notfalldienst zu vermeiden, insbesondere also Überschneidungen in der Bereithaltung zum Notfalldienst aus beiden Bereichen zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 09.06.1982, a. a. O.).

    Wie oben ausgeführt, ist es anerkannt, dass ein Nichtkassenarzt durch eine gemeinsame Notfalldienstordnung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet werden kann (BVerwG, Urteil vom 09.06.1982, a. a. O.; BGH…, Beschluss vom 25.01.1990, a. a. O.) und die Notfallbehandlung von Versicherten durch Nichtkassenärzte der kassenärztlichen Versorgung zuzurechnen ist (BSG…, Urteil vom 19.08.1992, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - 13 A 3775/06

    Grundlagen der Entscheidung über eine Berufung durch Beschluss; Verpflichtung …

    Rn. 28 Vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.84 -, NJW 1983, 1387; OVG S.-A., Beschluss vom 6. September 2006 -1 L 93/06 -, juris, (die Verfassungsbeschwerde dagegen wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 BvR 2572/06 -); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. November 1998 - 9 S 3399/96 -, DVBl. 1999, 1048; Axer in Bonner Kommentar, Stand: Februar 2009, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG Rdn. 44.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90

    Rückwirkende Änderung der Bewilligungsbescheide zur Unterhaltshilfe zu Lasten des …

    Weitere Voraussetzung ist auch bei betätigtem Vertrauen jedoch, daß dem Begünstigten die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistungen unter Berücksichtigung seiner Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse nicht zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75…, vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - a.a.O. und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -).

    Maßgebend für die Beurteilung sind die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Rentenempfängers selbst (vgl. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - IFLA 86, 44 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -); auf die Verhältnisse der Kläger kommt es entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht an, soweit es die Frage betrifft, ob dem Rentenberechtigten ein Recht auf Vertrauensschutz zusteht.

    Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Zeitraum, der seit Erlaß der begünstigenden Bescheide und ihrer Rücknahme verstrichen ist (vgl. BVerwG 3 C 21.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 73.84
    Die dabei zu berücksichtigenden Grundsätze hat der erkennende Senat im Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - (Dok. Berichte aus dem Bundesverwaltungsgericht "Ausgabe A", 1985 S. 305 ff.) im einzelnen dargelegt.

    Dabei werden die Grundsätze des Urteils des erkennenden Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - (…a.a.O.) zu berücksichtigen sein.

  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 16/22

    Vertragsarztrecht

    Es werde auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2009 - 3 B 67/09 - und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21/84 - verwiesen.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente - …

    Liegen diese Umstände vor, setzt der Vertrauensschutz weiter voraus, daß dem Begünstigten die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistungen unter Berücksichtigung seiner Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse nicht zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl., u.a. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75 m.w.N. und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - Buchholz 427.3 § 288 Nr. 8 = Mtbl. BAA 87, 38 = ZLA 88, 25).
  • SG Marburg, 28.01.2022 - S 11 KA 465/20

    Krankenversicherungsrecht

    Es werde auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2009 - 3 B 67/09 - und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21/84 - verwiesen.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    Rn. 92 BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 3 C 21/84 -, juris, Rn. 19; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 28. Januar 1982 - V R 100/80 -, juris, Rn. 7 f.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 48 Rn. 101; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, Rn. 33.
  • BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90

    Voraussetzungen für das Abweichen von einer höchstrichterlichen Entscheidung als …

    Dies trifft hinsichtlich des in der Beschweerdeschrift bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - (BVerwGE 71, 261 = Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75 = NVwZ 86, 913 = ZLA 86, 33) nicht zu.
  • VG Münster, 23.09.2008 - 5 K 563/07

    Heranziehung eines nicht in eigener Praxis tätigen Nichtkassenarzts zur …

    Vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.84 -, BVerwGE 65, 326, Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 25. Januar 1990 - III ZR 283/88 - Narr, Ärztliches Berufsrecht, Band 2, Ausbildung, Weiterbildung, Berufsausübung, Loseblattslg., Stand September 2007, B 483.
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