Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 21.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit der Kosten nach der Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene (GFlGebV) - Angemessenheit der Kosten nach der Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene (GFlGebV) - Kosten für die tierärztliche Untersuchung einer geschlachteten Ente - Vereinbarkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 29.03.1983 - 1 A 115/80
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.06.1985 - 8 A 36/83
- BVerwG, 28.02.1986 - 3 B 102.85
- BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 21.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 21.86
Der Beklagte hat Zurückweisung der Berufung beantragt und sich zur Begründung auf das Urteil des Berufungsgerichts vom 26. August 1982 - 3 OVG A 66/81 - sowie auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1984 - BVerwG 3 B 87.82 - bezogen. - BVerwG, 28.02.1986 - 3 B 102.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 21.86
Gegen dieses Urteil richtet sich die durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1986 - BVerwG 3 B 102.85 - zugelassene Revision der Klägerin, mit der sie insbesondere als Verfahrensmangel die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) sowie die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§§ 86, 98 VwGO) rügt.
- BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Dies ist bejaht worden, wenn erst zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung oder in der mündlichen Verhandlung selbst ein schriftliches Gutachten übergeben wird (vgl. Urteil vom 5. November 1987 - BVerwG 3 C 21.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 198 S. 30 f.; Beschluss vom 8. Februar 1993 - BVerwG 8 B 170.92 -). - BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88
Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis …
Die Klägerin hat auch hinreichend dargelegt (vgl. Urteil vom 5. November 1987 - BVerwG 3 C 21.86 - Buchholz 310 § 108 Nr. 198; Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 Nr. 165; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 Nr. 105), daß die Breite der Tür und ihre Bedeutung für die Nutzung des Altstalls erörterungsbedürftig war.
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