Rechtsprechung
| AG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 C 262/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erstattung einer geleisteten Bearbeitungsgebühr i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Gebührenklausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung einer geleisteten Bearbeitungsgebühr i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Gebührenklausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entgeltklausel für Bearbeitung von Darlehensantrag ist unzulässig, wenn Vergütungsanspruch für Wahrnehmung eigener Interessen normiert wird
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 C 262/12
Rn. 17 Zwar beschränkt § 307 Abs. 3 Satz1 BGB die Inhaltskontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB auf solche Bestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden (BGH NJW 2011, 2640).Mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen sind Entgeltklauseln nicht vereinbar, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGH NJW 2011, 2640).
Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 PAngV regelt als formelles Preisrecht bzw. Preisordnungsrecht nicht die Zulässigkeit von bestimmten Preisen, sondern allein die Art und Weise der Preisangabe im Verkehr (BGH NJW 2011, 2640;… OLG Düsseldorf a.a.O.).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 C 262/12
Lässt eine Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für den Kunden hinreichend deutlich erkennen, so wahrt sie damit zwar die Anforderungen des Transparenzgebotes gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; dies allein lässt jedoch weder die Möglichkeit noch das Bedürfnis, die Klausel darüber hinaus einer inhaltlichen Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zu unterziehen, entfallen (BGH WM 2011, 263). - OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 6 U 162/10
Formularmäßige Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr im …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 C 262/12
Diese Geschäftskosten fallen durch einen Aufwand der Beklagten an, den sie im Rahmen ihrer Angebotsprüfung vor Abschluss eines Vertrages betreibt, um sich entweder für oder gegen einen Vertragsschluss zu entscheiden oder um sich darüber klar zu werden, unter welchen Konditionen sie sich für einen Vertragsschluss entscheiden will (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 24.02.2011, I-6 U 162/10, 6 U 162/10, zitiert nach juris).
- AG Mönchengladbach, 19.02.2014 - 36 C 443/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
Derartige Tätigkeiten kann eine Bank sich nicht auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen vergüten lassen (vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10; AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12; U. v. 13.11.2013, 36 C 549/13, jeweils abrufbar über www.nrwe.de).Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind allerdings mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 190, 66 = NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren; OLG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10; AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12; U. v. 13.11.2013, 36 C 549/13, jeweils abrufbar über www.nrwe.de).
- AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
Derartige Tätigkeiten kann eine Bank sich nicht auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen vergüten lassen (vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10; AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12; U. v. 05.12.2012, jeweils abrufbar über www.nrwe.de, Beck-online u. juris).Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind allerdings mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 190, 66 = NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren; OLG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10; AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12; U. v. 05.12.2012, jeweils abrufbar über www.
- AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
Darlehen, Bearbeitungsgebühr, ungerechtfertigte Bereichung, Preishauptabrede, …
Rn. 26 Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es - wie hier - vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (so BGH, NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren, m.w.N. und so auch AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 bei juris, AG Mönchengladbach, U. v. 05.12.2012, 5 C 346/12 u. U. v. 14.12.2012, 5 C 323/12, nicht veröffentlicht).
- AG Mönchengladbach, 03.12.2013 - 4 C 337/13
Rückzahlung der i.R.e. Darlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühr wegen …
Derartige Tätigkeiten kann eine Bank sich nicht aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen vergüten lassen (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10 - zit. nach Juris; AG Mönchengladbach, Urt. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 - zit. nach Juris). - AG Mönchengladbach, 20.03.2013 - 36 C 25/13
Bearbeitungsgebühr; Allgemeine Geschäftsbedingung; Darlehensvertrag; …
Rn. 10 Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es, wie hier, vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (so BGH, NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren, m.w.N. und so auch AG Mönchengladbach, Urt. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 bei juris, AG Mönchengladbach, Urt. v. 05.12.2012, 5 C 346/12, Urt. v. 14.12.2012, 5 C 323/12, Urt. v 26.02.2013, 4 C 492/12 nicht veröffentlicht). - AG Viersen, 08.08.2013 - 32 C 369/12
Bearbeitungsgebühr, Darlehensvertrag
Rn. 45 Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es im eigenen Interesse wahrnimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (so BGH, NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren; AG Mönchengladbach, Urt. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 …und Urt. v. 05.12.2012, 5 C 346/12).
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| AG St. Ingbert, 26.04.2013 - 3 C 262/12 |
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