Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1977 - III C 28.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.02.1976 - III A 24/75
- BVerwG, 21.07.1977 - III C 28.76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.08.1974 - III C 15.73
Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Erörterungspflicht durch unterlassene …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1977 - 3 C 28.76
Wenn sie es gleichwohl unterlassen haben, sämtliche die Beurteilung der Ertragsfähigkeit des Hofes im Sinne des § 2 Abs. 1 REG beeinflussenden Umstände dem Verwaltungsgericht vorzutragen, und stattdessen selbst immer wieder nur auf die Hofgröße und -lage abgestellt haben, können sie einen insofern rechtsirrtümlich unterlassenen Sachvortrag, der nur ihnen - nicht also dem Gericht - bekannt sein konnte, im Wege einer Rüge der Verletzung der Sechaufklärungs- und Erörterungspflicht (§§ 86 Abs. 1 und 104 Abs. 1 VwGO) im Revisionsverfahren nicht nachholen (vgl. entsprechend zur unterlassenen Vernehmung eines Klägers: Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - [ZLA 1975, 43] und Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - BVerwG III B 51.76 - und vom 13. Januar 1977 - BVerwG III B 60.73 -). - BVerwG, 13.01.1977 - III B 60.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1977 - 3 C 28.76
Wenn sie es gleichwohl unterlassen haben, sämtliche die Beurteilung der Ertragsfähigkeit des Hofes im Sinne des § 2 Abs. 1 REG beeinflussenden Umstände dem Verwaltungsgericht vorzutragen, und stattdessen selbst immer wieder nur auf die Hofgröße und -lage abgestellt haben, können sie einen insofern rechtsirrtümlich unterlassenen Sachvortrag, der nur ihnen - nicht also dem Gericht - bekannt sein konnte, im Wege einer Rüge der Verletzung der Sechaufklärungs- und Erörterungspflicht (§§ 86 Abs. 1 und 104 Abs. 1 VwGO) im Revisionsverfahren nicht nachholen (vgl. entsprechend zur unterlassenen Vernehmung eines Klägers: Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - [ZLA 1975, 43] und Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - BVerwG III B 51.76 - und vom 13. Januar 1977 - BVerwG III B 60.73 -). - BVerwG, 11.01.1977 - 3 B 51.76
Verletzung der Aufklärungspflicht - Vernehmung von Zeugen - Unterlassen einer …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1977 - 3 C 28.76
Wenn sie es gleichwohl unterlassen haben, sämtliche die Beurteilung der Ertragsfähigkeit des Hofes im Sinne des § 2 Abs. 1 REG beeinflussenden Umstände dem Verwaltungsgericht vorzutragen, und stattdessen selbst immer wieder nur auf die Hofgröße und -lage abgestellt haben, können sie einen insofern rechtsirrtümlich unterlassenen Sachvortrag, der nur ihnen - nicht also dem Gericht - bekannt sein konnte, im Wege einer Rüge der Verletzung der Sechaufklärungs- und Erörterungspflicht (§§ 86 Abs. 1 und 104 Abs. 1 VwGO) im Revisionsverfahren nicht nachholen (vgl. entsprechend zur unterlassenen Vernehmung eines Klägers: Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - [ZLA 1975, 43] und Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - BVerwG III B 51.76 - und vom 13. Januar 1977 - BVerwG III B 60.73 -).
- BVerwG, 25.05.1978 - 3 CB 42.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
In einem künftigen Revisionsverfahren wird voraussichtlich über die bisherige Rechtsprechung des Senats zur Anwendung des Reichserbhofsrechts (vgl. BVerwGE 27, 197; Urteile vom 17. Februar 1972 - BVerwG 3 C 44.69 -, vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 21. Juli 1977 - BVerwG 3 C 28.76 -) hinaus geklärt werden können, wie sich für die Frage der Antragsberechtigung von Erben nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes die Außerkraftsetzung des Reichserbhofgesetzes durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 bei testamentarischer Anordnung von Vor- und Nacherbschart auswirkt, wenn der erste Erbfall in der Zeit der Geltung des Reichserbhofgesetzes eingetreten ist. - BVerwG, 04.12.1987 - 3 B 44.86
Schadensfeststellung einesVertreibungsschadens an land- und forstwirtschaftlichem …
Das Gericht ist weder nach dieser Vorschrift noch nach § 104 Abs. 1 VwGO verpflichtet, die seine Entscheidung tragenden rechtlichen Gesichtspunkte zuvor in allen Einzelheiten den Prozeßbeteiligten mitzuteilen, damit sie ihren Sachvortrag danach einrichten können, noch ist es Aufgabe des Gerichts, im Rahmen der Erörterung der Streitsache einem Prozeßbeteiligten ihm möglicherweise günstige Tatsachenbehauptungen nahezulegen (vgl. dazu Urteile vom 2. Februar 1977 - BVerwG 5 C 049.75 - sowie vom 21. Juli 1977 - BVerwG 3 C 28.76 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.