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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 29.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2764
BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 29.83 (https://dejure.org/1984,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1984 - 3 C 29.83 (https://dejure.org/1984,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 (https://dejure.org/1984,2764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jagdrecht - Jagdgenossenschaftsversammlung - Mehrheit - Ermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81

    Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 29.83
    Bei der Ermittlung der Mehrheit der in der Jagdgenossenschaftsversammlung "anwesenden und vertretenen Jagdgenossen" nach § 9 III ist nicht von der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen (so BGH zu § 32 I 3 BGB, NJW 1982, 1585) auszugehen; es sind vielmehr auch die stimmberechtigten Jagdgenossen mitzuzählen, die sich der Stimme enthalten haben.

    Zu einer davon abweichenden Auslegung des § 9 Abs. 3 BJagdG gebe auch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Januar 1982 (NJW 1982 S. 1585), das zu § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB ergangen sei, keinen Anlaß.

    Gegen die bis dahin wohl herrschende Meinung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Januar 1982 (NJW 1982, 1585) entschieden, daß die Fassung des § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht "wörtlich" genommen werden dürfe und die Vorschrift dahin verstanden werden müsse, daß die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen sei, Enthaltungen also nicht mitzuzählen seien.

  • VG Hamburg, 25.01.2021 - 17 K 4140/20

    Antrag auf Feststellung, dass ein Beschlussantrag angenommen worden ist

    Wenn die Satzung gewollt hätte, dass bei der Berechnung der (Dreiviertel-)Mehrheit nur die Ja- und Nein-Stimmen gezählt werden, Stimmenthaltungen mithin unberücksichtigt bleiben, hätte sie eine Formulierung wie "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen" oder "einfache Stimmenmehrheit" wählen, d.h. als Bezugsgröße die Zahl der abgegebenen Stimmen festlegen müssen (entsprechend zu § 9 Abs. 3 BJagdG BVerwG, Urt. v. 19.07.1984, 3 C 29/83, juris, Rn. 29;… siehe zu § 31 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 05.07.1977 auch BVerwG, Beschl. v. 03.08.1983, 6 P 15/81, juris, Rn. 16 ff.).

    v. 19.07.1984, 3 C 29/83, juris, Rn. 29; zu § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG jeweils m.w.N. BeckOK ArbR/Mauer, 58. Ed. 1.12.2020, BetrVG § 33 Rn. 5; NK-ArbR/Martin Wolmerath, 1. Aufl. 2016, BetrVG § 33 Rn. 13; ErfK/Koch, 21. Aufl. 2021, BetrVG § 33 Rn. 3; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 33 Rn. 33; zu § 37 Abs. 7 S. 3 GemO BW vgl. BeckOK KommunalR BW/Brenndörfer, 12. Ed. 1.1.2021, GemO § 37 Rn. 30; zum Sonderfall des Art. 115g S. 4 GG siehe Maunz/Dürig/Herzog, GG, 92. EL.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2025 - 10 S 40.24

    Normenkontrollverfahren - einstweilige Anordnung - Veränderungssperre - …

    Stellen hingegen die bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder oder die satzungsmäßigen Mitglieder die Bezugsgröße dar, zählen die Stimmenthaltungen mit und wirken sich wie Nein-Stimmen aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 - juris Rn. 28 ff.; OVG Hamburg…, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 - juris Rn. 109 f.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Oktober 2023 - 10 LC 117/22 - juris Rn. 28 f., jeweils m.w.N.).

    Die von ihm befürwortete Auslegung wäre nur möglich, wenn in der Verbandssatzung eine Formulierung wie "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" (vgl. § 133 Abs. 1 AktG) oder "Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen" (vgl. § 20 Abs. 3 GKGBbg) gewählt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. August 1983 - 6 P 15.81 - juris Rn. 16 f. und Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2026 - 10 A 2.25

    Normenkontrollverfahren, Veränderungssperre, Windenergieanlage, Antragsbefugnis, …

    Stellen hingegen die bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder oder die satzungsmäßigen Mitglieder die Bezugsgröße dar, zählen die Stimmenthaltungen mit und wirken sich wie Nein-Stimmen aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 - juris Rn. 28 ff.; OVG Hamburg…, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 - juris Rn. 109 f.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Oktober 2023 - 10 LC 117/22 - juris Rn. 28 f., jeweils m.w.N.).

    Die von ihm befürwortete Auslegung wäre nur möglich, wenn in der Verbandssatzung eine Formulierung wie "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" (vgl. § 133 Abs. 1 AktG) oder "Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen" (vgl. § 20 Abs. 3 GKGBbg) gewählt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. August 1983 - 6 P 15.81 - juris Rn. 16 f. und Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 - juris Rn. 28 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1994 - 2 S 113/94

    Dienstrecht, Ernennung - Richter der früheren DDR, Richterauswahlausschüsse, …

    Wenn ein Normgeber erreichen möchte, daß Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden, dann steht ihm sprachlich und gesetzestechnisch die Möglichkeit offen, für eine positive Entscheidung das Votum der Mehrheit der Anwesenden zu verlangen; es besteht dann nicht der geringste Anlaß, den Begriff der abgegebenen Stimmen zu verwenden (vgl. dazu sehr anschaulich BVerwG, U. v. 19.07.1984 - 3 C 29.83 - Buchholz 451.16, Nr. 3 zu § 9 BJagdG ).

    Es hat durch einen Hinweis auf § 133 Aktiengesetz zu erkennen gegeben, daß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen als Bezugsgröße zu wählen sei, wenn die Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben sollen (BVerwG, U. v. 19.07.1984 - 3 C 29/83 -, Buchholz 451.16, Nr. 3 zu § 9 Bundesjagdgesetz ).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01

    Abstimmung; Aufenthalt; Außenwirkung; befriedeter Bezirk; Behausung; …

    Damit ist der Antrag des Klägers abgelehnt worden, weil Beschlüsse der Jagdgenossen nach § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche bedürfen und Stimmenthaltungen sich wie Nein-Stimmen auswirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 29.83 - Buchholz 451.16, § 9 BJagdG, Nr. 3).
  • BVerwG, 10.01.1989 - 3 B 78.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Dies ergibt sich auch bereits aus dem Urteil des Senats vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 29.83 - (Buchholz 451.16 § 9 Nr. 3 = RdL 1985, 40-42), wonach die "stimmberechtigten" Jagdgenossen mitzuzählen sind, die sich der Stimme enthalten.
  • VG Potsdam, 01.09.2025 - 9 K 2347/21

    Doppelte Mehrheit, Feststellungsklage, Grundflächenmehrheit, Jagdgenossenschaft, …

    Nach dem dort geregelten Prinzip der doppelten Mehrheit bedürfen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 29.83 -, BeckRS 1984, 31268327; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2018 - OVG 11 S 30.18 -, juris).
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