Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse - Verfassungsmäßigkeit - Berufsfreiheit - Beschränkung der Erlaubnis
- archive.org
Die Entstehung des PsyHP - Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis muss erteilt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.12.1987 - 1 OS VG A 88/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 8 A 5/88
- BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 91, 356
- NJW 1993, 2395
- NVwZ 1993, 993 (Ls.)
- DVBl 1993, 723
- DÖV 1993, 568
Wird zitiert von ... (80) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82
Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Die Beschränkung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz auf die Ausübung der Psychotherapie ist zulässig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 21. Mai 1964 - BVerwG 1 B 183.63 - Buchholz 418.04 Nr. 6, bestätigt durch das Senatsurteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]).Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - (BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]) für Diplom-Psychologen entwickelten Grundsätze seien auch auf Antragsteller mit einer anderen Vorbildung anzuwenden, die ihre heilkundliche Tätigkeit in vergleichbarer Weise auf die Psychotherapie beschränken wollten.
Daß weder das Heilpraktikergesetz noch die Durchführungsverordnungen vorschreiben, in welcher Form und in welchem Umfang die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters zu erfolgen hat, ist zwar im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht unbedenklich; diese Bedenken lassen sich aber im Wege der verfassungskonformen Auslegung mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausräumen (Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ).
Vom Erfordernis allgemeiner heilkundlicher Kenntnisse hat der erkennende Senat (Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]) bei Diplom-Psychologen, die Psychotherapie betreiben wollen, abgesehen, weil sie diese Kenntnisse für ihre Praxis nicht brauchen.
Der erkennende Senat hatte in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - (BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]) ausdrücklich unentschieden gelassen, "ob und inwieweit bei einem Diplom-Psychologen mit Zusatzausbildung in der Psychotherapie solche Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund seiner Ausbildung und bisherigen Tätigkeit... im Rahmen der nach § 2 Abs. 1 Buchst. i DVO zum Heilpraktikergesetz vorzunehmenden Prüfung unterstellt werden können".
Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1983 (BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]) ausgeführt hat, erstreckt sich die Überprüfung der Zuverlässigkeit - die nach dem bisherigen Verfahrensgang freilich keine Probleme aufgeworfen hat - auch darauf, ob die Klägerin die Gewähr dafür bietet, daß sie sich auch nach Erteilung der Erlaubnis auf die Ausübung der Psychotherapie beschränken und die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit im Bereiche der Psychotherapie zur ärztlichen Heilkunde beachten wird.
Der Sache nach galt die Beschränkung schon bisher, wenn die Behörde - insofern im Anschluß an das Senatsurteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - (BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]) - dem Bewerber die Verpflichtung auferlegte, von der unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis nicht in vollem Umfange Gebrauch zu machen, widrigenfalls die Erlaubnis widerrufen werden könne.
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Daß weder das Heilpraktikergesetz noch die Durchführungsverordnungen vorschreiben, in welcher Form und in welchem Umfang die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters zu erfolgen hat, ist zwar im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht unbedenklich; diese Bedenken lassen sich aber im Wege der verfassungskonformen Auslegung mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausräumen (Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ).Der Zwang, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu führen, wäre für diesen Kreis unverhältnismäßig belastend (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ).
- BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
§ 2 Abs. 1 Buchst. h der 1. DVO-HeilprG, wonach die Erlaubnis nicht erteilt wird, "wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er - der Antragsteller - die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird", ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (so schon BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 = Buchholz 418.04 Nr. 10).§ 2 Abs. 1 Buchst. h der 1. DVO-HeilprG, wonach die Erlaubnis nicht erteilt wird, "wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er - der Antragsteller - die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird", ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 = Buchholz 418.04 Nr. 10), ganz abgesehen davon, daß es zweifelhaft erscheint, ob das Abgeordnetenmandat überhaupt einen Beruf in diesem Sinne darstellt.
- BVerwG, 21.05.1964 - I B 183.63
Beschränkung auf ein Spezialgebiet - Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Die Beschränkung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz auf die Ausübung der Psychotherapie ist zulässig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 21. Mai 1964 - BVerwG 1 B 183.63 - Buchholz 418.04 Nr. 6, bestätigt durch das Senatsurteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]).Der Senat nimmt diesen Fall zum Anlaß, aus Gründen der Rechtsklarheit die bisherige Rechtsprechung (vgl. bereits Beschluß des 1. Senats vom 21. Mai 1964 - BVerwG 1 B 183.63 - Buchholz 418.04 Nr. 6) in diesem Punkte zu ändern und ausdrücklich eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis für zulässig und erforderlich zu erachten.
- BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Dieser Begriff, der eine deutlich lockerere Kooperation zwischen den benannten Behörden statuiert als der Begriff des "Einvernehmens", verlangt lediglich, daß die Behörde, mit der sich die entscheidende Behörde ins "Benehmen" zu setzen hat, informiert wird und Gelegenheit hat, ihre fachliche Stellungnahme abzugeben (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. November 1960 - BVerwG 6 C 163.58 - BVerwGE 11, 195 [BVerwG 04.11.1960 - VI C 163/58];… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht II 4. Aufl. § 77 V e S. 122); er verändert aber das Verhältnis der Verwaltung zum Antragsteller nicht. - BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Im Hinblick darauf, daß es dem Grundrecht der Berufsfreiheit widerspricht, die Erteilung der Erlaubnis in das Ermessen der Behörde zu stellen, hat das Bundesverwaltungsgericht die zuletzt genannte Vorschrift bereits mit urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG 1 C 194.54 - (BVerwGE 4, 250) gegen ihren Wortlaut dahin ausgelegt, daß ein Rechtsanspruch auf die Erlaubnis besteht, wenn kein - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1, insbesondere nach Buchst. i des § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG gegeben ist.
- BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08
Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis, …
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356 = Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 18 S. 8).Dies hat der Senat für den Bereich der Psychotherapie bereits ausgesprochen (Urteil vom 21. Januar 1993 a.a.O. S. 361 bzw. S. 11); die dortigen Erwägungen sind aber nicht darauf beschränkt, sondern gelten allgemein.
Von einem Berufsbewerber dürfen nur solche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in einem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1993 a.a.O. S. 360 f. bzw. S. 10 f. …und vom 10. Februar 1983 a.a.O. S. 372 f. bzw. S. 5 f.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 10. Mai 1988 a.a.O. S. 194).
Die Behörde muss zunächst die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen bestimmen (so bereits Urteil vom 21. Januar 1993 a.a.O. S. 360 f. bzw. S. 10 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03
Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen
u. a. BVerfG, Beschlüsse vom 10.5.1988 - 1 BvR 111/77 -, BVerfGE 78, 155, - 1 BvR 482/84 u. a. -, BVerfGE 78, 179, vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 -, n. v., und vom 2.3.2004 - 1 BvR 784/03 -, MedR 2005, 35; BVerwG, Urteile vom 24.1.1957 - I C 194.54 -, BVerwGE 4, 250, vom 25.6.1970 - I C 53.66 -, BVerwGE 35, 308, vom 10.2.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, vom 21.1.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, vom 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, a. a. O., und vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221; OVG NRW, Urteile vom 24.12.2000 - 13 A 4790/97 - (die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des BVerwG vom 28.11.2000 - 3 B 182.00 - zurückgewiesen) und vom 2.12.1998 - 13 A 5322/96 -, DVBl. 1999, 1057.Eine etwaige Überprüfung, durch die festgestellt werden soll, ob die Ausübung der Heilkunde durch die Klägerin eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung bedeutet, ist dabei an den zur ordnungsgemäßen Erfüllung der geplanten Heilpraktikertätigkeit erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zu orientieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 - BVerwG, Urteile vom 21.1.1993 - 3 C 34.90 -, a. a. O., vom 10.2.1983 - 3 C 21.82 -, a. a. O., und vom 18.12.1972 - I C 2.69 -, a. a. O. .
- BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94
Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche …
Dazu sei er aber nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - im Rahmen der Sachverhaltsermittlung verpflichtet gewesen.Entgegen dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 HPG steht die Erlaubniserteilung nicht im Ermessen der Behörden; vielmehr ist nach verfassungskonformer Auslegung jeder Antragsteller zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuzulassen, wenn kein aus § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz ergebender - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG 1 C 194.54 - BVerwGE 4, 250 = Buchholz 418.04 Nr. 1; Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356, 358 = Buchholz 418.04 Nr. 18; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179, 192).
Eine Vorschrift, die eine Entscheidung "im Benehmen mit" einer anderen Behörde vorsieht, verlangt nur, daß die entscheidende Behörde die Behörde, mit der sie sich ins Benehmen zu setzen hat, informiert und ihr Gelegenheit gibt, ihre fachliche Stellungnahme abzugeben (vgl. hierzu Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356, 363 = Buchholz 418.04 Nr. 18; BVerwGE 11, 195, 200, 203; Wolff-Bachof, VerwR 11, 4. Aufl., § 77 V e, S. 122).
Auch die sonstigen materiellrechtlichen Vorschriften des Heilpraktikergesetzes und seiner Durchführungsverordnung lassen die Einräumung einer derartigen Ermächtigung des Amtsarztes nicht erkennen (vgl. hierzu Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356, 360 = Buchholz 418.04 Nr. 18).
Im übrigen beruht die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf einem Mißverständnis des Urteils vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - (BVerwGE 91, 356 ).
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345, und vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, 358).Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Bereich der Psychotherapie ausgesprochen (Urteil vom 21.01.1993, a.a.O., S. 361); die dortigen Erwägungen sind aber - wie das Bundesverwaltungsgericht später ausdrücklich betont hat - nicht darauf beschränkt, sondern gelten allgemein.
Von einem Berufsbewerber dürfen nur solche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in einem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.01.1993, a.a.O., S. 360 f. …und vom 10.02.1983, a.a.O., S. 372 f.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 10.05.1988, a.a.O., S. 194).
Die Behörde muss zunächst die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen bestimmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; so bereits auch BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a.a.O., S. 360 f.).
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 8.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
Dies hat der Senat für die Bereiche der Psychotherapie (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356 ) und der Physiotherapie bereits entschieden (BVerwG…, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 - BVerwGE 134, 345 Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1899/16
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine logopädische Tätigkeit
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345, und vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, 358).Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Bereich der Psychotherapie ausgesprochen (Urteil vom 21.01.1993, a.a.O., S. 361); die dortigen Erwägungen sind aber - wie das Bundesverwaltungsgericht später ausdrücklich betont hat - nicht darauf beschränkt, sondern gelten allgemein.
Von einem Berufsbewerber dürfen nur solche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in einem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.01.1993, a.a.O., S. 360 f. …und vom 10.02.1983, a.a.O., S. 372 f.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 10.05.1988, a.a.O., S. 194).
Die Behörde muss zunächst die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen bestimmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; so bereits auch BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a.a.O., S. 360 f.).
- VG Stuttgart, 10.04.2008 - 4 K 5891/07
Frage der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Fall eines Physiotherapeuten
In welcher Form und in welchem Umfang die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters zu erfolgen hat, ist weder im Heilpraktikergesetz noch in der DVO hierzu geregelt, was im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG bedenklich ist; diese Bedenken lassen sich aber im Wege der verfassungskonformen Auslegung mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausräumen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, DVBl. 1993, 723; BVerfG, Beschl. v. 10.05.1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 = NJW 1988, 2290).Dies macht zwar nicht die Überprüfung an sich entbehrlich, stellt jedoch eine Prüfung der vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise "nach Aktenlage" an den Anfang, um dann die Art der weiteren Ermittlungen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht geht aber seit dem Urteil vom 21.01.1993 (a.a.O.) in Änderung seiner Rechtsprechung von einer Teilbarkeit der Erlaubnis aus.
In welcher Form und in welchem Umfang die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters zu erfolgen hat, ist weder im Heilpraktikergesetz noch in der DVO hierzu geregelt, was im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG bedenklich ist; diese Bedenken lassen sich aber im Wege der verfassungskonformen Auslegung mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausräumen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, DVBl. 1993, 723; BVerfG, Beschl. v. 10.05.1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 = NJW 1988, 2290).
Dies macht zwar nicht die Überprüfung an sich entbehrlich, stellt jedoch eine Prüfung der vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise "nach Aktenlage" an den Anfang, um dann die Art der weiteren Ermittlungen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht geht aber seit dem Urteil vom 21.01.1993 (a.a.O.) in Änderung seiner Rechtsprechung von einer Teilbarkeit der Erlaubnis aus.
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 9 S 1460/18
Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf Chiropraktik
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345, und vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, 358).Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Bereich der Psychotherapie ausgesprochen (Urteil vom 21.01.1993, a.a.O., S. 361); die dortigen Erwägungen sind aber - wie das Bundesverwaltungsgericht später ausdrücklich betont hat - nicht darauf beschränkt, sondern gelten allgemein.
Die Erteilung sektoraler Heilpraktikererlaubnisse soll systematische Unstimmigkeiten beheben, die dadurch entstanden sind, dass der Gesetzgeber einerseits Berufsbilder mit erheblichen Qualifikationsanforderungen geschaffen hat, die zwar nicht zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde berechtigen, andererseits aber über das Heilpraktikergesetz den Betroffenen die Möglichkeit einräumt, nach behördlicher Überprüfung eigenverantwortlich in der Patientenbehandlung tätig zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a.a.O.;… Sasse, GesR 2013, S. 641ff., S. 646).
- VG Stuttgart, 26.01.2017 - 4 K 5923/15
Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für die Ausübung der Osteopathie
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, juris Rn 9, und vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, juris Rn. 27).Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Bereich der Psychotherapie ausgesprochen (Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, juris); die dortigen Erwägungen sind aber nicht darauf beschränkt, sondern gelten allgemein.
- OVG Saarland, 09.10.2024 - 1 A 44/24
Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Nach § 1 Abs. 1 HeilprG bedarf der Erlaubnis, wer, ohne als Arzt bestallt zu sein, die Heilkunde ausüben will; die Anwendung physiotherapeutischer Behandlungsmethoden ohne ärztliche Verordnung ist eine solche heilkundliche Tätigkeit, die ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf.[BVerwG, Urteil vom 26.8.2009 - 3 C 19/08 -, juris Rn. 10 f.][BVerwG, Urteil vom 26.8.2009 - 3 C 19/08 -, juris Rn. 10 f.] Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer auf dieses Tätigkeitsfeld bezogenen Erlaubnis besteht nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG i.V.m. Art. 12 GG, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund[mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind Buchst. b (BVerfG…, Beschluss vom 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 -, juris Rn. 48 ff.) und Buchst. h (BVerwG…, Urteil vom 2.3.1967 - I C 52/64 -, juris Rn. 21 ff.)][mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind Buchst. b (BVerfG…, Beschluss vom 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 -, juris Rn. 48 ff.) und Buchst. h (BVerwG…, Urteil vom 2.3.1967 - I C 52/64 -, juris Rn. 21 ff.)] vorliegt, insbesondere der Versagungsgrund des § 2 Abs. 1 Buchst. i der 1. DVO-HeilprG nicht gegeben ist.[BVerwG, Urteil vom 21.1.1993 - 3 C 34/90 -, juris Rn. 27][BVerwG, Urteil vom 21.1.1993 - 3 C 34/90 -, juris Rn. 27].Rn. 38 Das Heilpraktikergesetz steht der Erteilung der beantragten inhaltlich beschränkten Erlaubnis nicht entgegen; der Kläger will die Heilkunde in dem abgrenzbaren Gebiet der Physiotherapie, dessen Tätigkeitsumfang hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar ist, ausüben.[BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8/17 -, juris Rn. 22, vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 18, und vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 35; anders die frühere Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 21.5.1964 - I B 183/63 -, juris (nur Ls.), und Urteil vom 25.6.1970 - I C 53/66 -, juris Rn. 40][BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8/17 -, juris Rn. 22, vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 18, und vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 35; anders die frühere Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 21.5.1964 - I B 183/63 -, juris (nur Ls.), und Urteil vom 25.6.1970 - I C 53/66 -, juris Rn. 40] Das Tätigkeitsfeld dieses Bereichs wird durch die Beschreibung der Ausbildungsziele in § 8 MPhG sowie durch die Aufzählung der physiotherapeutischen Behandlungsmethoden und Therapieformen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten definiert.
Es wäre aber eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit, allgemeine heilkundliche Grundkenntnisse zu verlangen.[BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 28 f.][BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 28 f.] Eine Diplompädagogin, die Psychotherapie betreiben wolle, sei nicht anders zu behandeln als ein Diplompsychologe mit gleichem Ziel.
Denn für die Gleichbehandlung sei nicht die Vorbildung, sondern das Anstreben des gleichen Berufszieles, also die Gleichartigkeit der geplanten Betätigung, entscheidend.[BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn 30, unter Hinweis auf Urteil vom 10.2.1983 - 3 C 21/82 -, juris Rn. 34 ff.][BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn 30, unter Hinweis auf Urteil vom 10.2.1983 - 3 C 21/82 -, juris Rn. 34 ff.].
Im fallrelevanten Zusammenhang fordert sie unter Ziffer 5.4.2 - offenbar in Verkennung des Bedeutungsgehalts der Begrifflichkeiten[vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.: "im Benehmen mit" bedeutet, dass das Gesundheitsamt lediglich als Fachbehörde hinzugezogen wird, ohne dass ihm eine eigene Entscheidungskompetenz eingeräumt wäre; die Verwendung dieses Begriffes legt der entscheidenden Behörde nicht einmal intern einen Zwang zur "Einigung" mit der Fachbehörde auf][vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.: "im Benehmen mit" bedeutet, dass das Gesundheitsamt lediglich als Fachbehörde hinzugezogen wird, ohne dass ihm eine eigene Entscheidungskompetenz eingeräumt wäre; die Verwendung dieses Begriffes legt der entscheidenden Behörde nicht einmal intern einen Zwang zur "Einigung" mit der Fachbehörde auf] - an Stelle des in § 3 Abs. 1 der 1. DVO-HeilprG normativ vorgesehenen "Benehmens" mit dem Gesundheitsamt dessen Einvernehmen; hinsichtlich der Vorgabe einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Physiotherapeut steht sie in Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung zum Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis in allen Fällen, in denen ein Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der 1. DVO-HeilprG nicht eingreift.[z.B. BVerwG, Urteil vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.][z.B. BVerwG, Urteil vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.] Ein solcher Versagungsgrund ist zwar das Nichtbestehen der unter Buchst. i der Vorschrift vorgesehenen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten.
Demzufolge kann es mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und eine vorhandene Vor- bzw. Ausbildung im Einzelfall gerechtfertigt sein, die zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene - und als solche unverzichtbare[BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 32][BVerwG, Urteil vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 32] - Überprüfung nur in einem eingeschränkten Umfang vorzunehmen.[BVerwG, Urteil vom 10.2.1983, a.a.O., Rn. 34][BVerwG, Urteil vom 10.2.1983, a.a.O., Rn. 34] Bei der insoweit notwendigen Sachverhaltsermittlung hat die Behörde zunächst "nach Aktenlage" die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über Aus- und Fortbildungen zu prüfen und je nach Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen zu bestimmen.[BVerwG, Urteile vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 32, und vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 28][BVerwG, Urteile vom 21.1.1993, a.a.O., Rn. 32, und vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 28] Gegenstand einer nachfolgenden Überprüfung dürfen nur Kenntnisse und Fähigkeiten sein, die in einem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen und von deren Vorliegen nicht bereits aufgrund der nachgewiesenen Vorbildung auszugehen ist.[BVerwG, Urteil vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 21 ff.][BVerwG, Urteil vom 26.8.2009, a.a.O., Rn. 21 ff.] Ob und gegebenenfalls inwieweit die im Regelfall gebotene eingeschränkte Kenntnisprüfung im Hinblick auf die Ausbildung und absolvierte Zusatzausbildungen ausnahmsweise entbehrlich sein kann, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 10.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
- VG München, 18.01.2018 - M 27 K 17.693
Möglichkeit der Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08
Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis …
- VG Freiburg, 15.05.2018 - 5 K 1027/16
Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Chiropraktik
- BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11
Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung; …
- LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 17.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
- VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
Heilpraktikererlaubnis; Ausübung der Ergotherapie
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 15.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
- VG Hannover, 15.05.2025 - 7 A 3486/23
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf …
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Zulässigkeit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 6 A 10271/06
Heilpraktiker; Beschränkung der Erlaubnis auf ein Fachgebiet; Entfallen der …
- VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 7 K 1583/14
Anspruch eines selbstständigen Podologen auf Erteilung einer Erlaubnis zur …
- BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 16.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06
Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08
Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 1781/96
Heilpraktiker; Erlaubnis; Ausübung der Zahnheilkunde; Reichweite; Ganzkörperliche …
- VG Aachen, 03.03.2016 - 5 K 1114/14
Heilpraktikererlaubnis; "beschränkte Heilpraktikererlaubnis"; Osteopathie; …
- VG Düsseldorf, 08.12.2008 - 7 K 5981/08
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- VG Düsseldorf, 08.12.2008 - 7 K 4083/08
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Die Heilpraktikererlaubnis kann auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt …
- VGH Bayern, 13.05.2026 - 12 BV 24.601
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- VGH Bayern, 22.06.2009 - 21 BV 05.256
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- OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung …
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 A 4790/97
Anforderungen an die Substantiierung des Verdachts der unerlaubten Ausübung der …
- VG Hamburg, 14.06.2021 - 17 E 2207/21
Erfolgloser Eilantrag eines Personaltrainers auf Erteilung einer vorläufigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 13 A 3785/05
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Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis; …
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Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1997 - 13 A 4973/94
Auch "Wunderheiler" bedürfen der behördlichen Erlaubnis
- VG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 4 K 3591/12
Stadt Frankfurt/Main muss einem Kläger die Erlaubnis zur Ausübung seiner …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin
- OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
- VGH Bayern, 23.11.2023 - 21 B 19.2105
Zum Berufsbild des Chiropraktors
- VG Gera, 09.12.2014 - 3 K 705/14
Zugang von Podologen zum Heilpraktikerberuf
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04
Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines …
- VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.4427
Sektorale Heilpraktikererlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 5322/96
Berufsrecht/Heilparktiker: Untersagung der Ausübung der Heilkunde, "Reiki-Spende"
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97
Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf den Fachbereich "manuelle Therapien
- KG, 17.07.2015 - 5 U 57/14
Wettbewerbsverstoß im Internet: Werturteile über die Qualifikation von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3786/05
Geeignetheit des Antwort-Wahl-Verfahrens als Prüfungssystem i.R.d. Überprüfung …
- VG Bremen, 23.06.2004 - 1 K 1786/02
Zum Anspruch auf Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten …
- VG Karlsruhe, 22.09.1998 - 1 K 3332/96
Rechtmäßigkeit der Verplichtung einer Diplom-Soziologin die Berufsbezeichnung …
- VG Braunschweig, 18.08.2022 - 1 A 145/20
Heilkunde; heilkundliche Tätigkeit; Heilpraktikererlaubnis; Podologe; Podologie; …
- OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
- OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 8 LB 225/12
Erlangung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten …
- VGH Bayern, 07.08.1995 - 7 B 94.4171
- VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 07.03319
Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten
- VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
Heilpraktiker; Heilkunde; Physiotherapeut; Physiotherapie
- VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 7 K 631/08
Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde durch Physiotherapeuten ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 13 A 1253/01
Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne …
- VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.843
Gerichtliche Überprüfung einer mündlichen Kenntnisüberprüfung im Rahmen des …
- VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Beihilfe
- VG Düsseldorf, 26.06.2013 - 7 K 1637/12
Anspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der …
- VG Würzburg, 04.08.2008 - W 7 K 08.906
Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie …
- VG Berlin, 22.01.2014 - 14 K 124.12
Notwendigkeit der Überprüfung des Kenntnisstandes eines approbierten Kinder- und …
- VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00413
Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten
- VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410
Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten
- VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 20.34
Keine Beihilfefähigkeit von allgemeinärztlichen bzw. psychotherapeutischen …
- VG Hannover, 23.11.2011 - 5 A 5116/10
Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- OVG Niedersachsen, 17.09.1998 - 8 L 3468/98
Heilpraktikererlaubnis ohne zusätzliche
- VG München, 17.06.2008 - M 16 K 07.5751
Kenntnisüberprüfung der Heilpraktiker; keine Ersetzung durch staatliche …
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