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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8415
BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10 (https://dejure.org/2011,8415)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 3 C 38.10 (https://dejure.org/2011,8415)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 (https://dejure.org/2011,8415)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 3, Abs. 5 Satz 4, Abs. 5 Satz 5; VwGO § 113 Abs. 2 Satz 2
    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des § 349 Abs. 5 LAG; intertemporales Verfahrensrecht; Kenntnis der Ausgleichsbehörde vom Schadensausgleich; Rückforderungsfrist; Vierjahresfrist; Unterbrechungen; Zehnjahresfrist; Verlängerung der ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 3, Abs. 5 Satz 4, Abs. 5 Satz 5
    Kenntnis der Ausgleichsbehörde vom Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich; Rückforderungsfrist; Schadensausgleich; Unterbrechungen; Verlängerung der Rückforderungsfrist über zehn Jahre; Vierjahresfrist; Zehnjahresfrist; anwendbare Fassung des § 349 Abs 5 LAG; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Verlängerung der Rückforderungsfrist; intertemporales Verfahrensrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 3 LAG, § 349 Abs 5 S 4 LAG, § 349 Abs 5 S 5 LAG
    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Verlängerung der Rückforderungsfrist; intertemporales Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Rückforderungsfrist von Lastenausgleich über zehn Jahre aufgrund von Unterbrechungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5 S. 4, 5
    Verlängerung der Rückforderungsfrist von Lastenausgleich über zehn Jahre aufgrund von Unterbrechungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
    Die Ausschlussfrist des § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG für die Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs kann durch Unterbrechungen gemäß § 349 Abs. 5 Satz 5 LAG nicht über zehn Jahre hinaus verlängert werden (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15).

    Dies habe der Senat bereits im Urteil vom 30. April 2008 (BVerwG 3 C 17.07 ) entschieden.

    Schadensausgleichsleistungen sind die Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1989 (vgl. § 342 Abs. 3, § 349 Abs. 1 Satz 1 LAG) zum Ausgleich des Schadens gewährt worden sind (vgl. § 349 Abs. 2 Satz 1 LAG) und neben der früheren Ausgleichsleistung (Hauptentschädigung) zur Doppelentschädigung geführt haben (Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 Rn. 14 = NVwZ-RR 2008, 732 = ZOV 2008, 208).

    Mit diesem Begriff meint das Gesetz den Rückzahlungspflichtigen im Sinne von § 349 Abs. 5 Satz 1 LAG, also den Empfänger der Schadensausgleichsleistung, sei dies noch der Empfänger der Hauptentschädigung - hier die Mutter des Klägers - oder dessen Erbe wie der Kläger (vgl. Urteil vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 14).

    Rn. 17 Woher die Behörde ihre Kenntnis bezieht, ist ohne Bedeutung; insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Kenntnis gerade auf einer Mitteilung des Verpflichteten beruht (Urteil vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 11 ff.).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 30. April 2008 (a.a.O. Rn. 22) ausgesprochen, wenngleich, weil es für das Ergebnis nicht darauf ankam, nicht entscheidungstragend.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
    Das ergibt die Auslegung nach den Grundsätzen des intertemporalen Verfahrensrechts, wonach Rechtsänderungen alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48; BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
    Deswegen kann der Senat auch von der Befugnis aus § 113 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwGO keinen Gebrauch machen, den Rückforderungsbetrag in anderer Höhe selbst festzusetzen oder der Beklagten die anderweitige Festsetzung im Wege eines Bestimmungsurteils aufzugeben (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 2010 - BVerwG 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 14 = Buchholz 310 § 113 Abs. 2 VwGO Nr. 2); denn dazu müsste die Änderung der angefochtenen Rückforderungs- und Leistungsbescheide durch Angabe der noch zu ermittelnden tatsächlichen Verhältnisse bestimmbar gemacht werden können.
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 3.08

    Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
    Rn. 14 a) § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG sieht für die Rückforderung eine einheitliche Frist vor, die nach Halbsatz 1 grundsätzlich vier Jahre beträgt, nach Unterbrechungen gemäß Satz 5 neu und unter den in Halbsatz 2 genannten Umständen länger läuft (vgl. Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18 Rn. 6).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
    Das ergibt die Auslegung nach den Grundsätzen des intertemporalen Verfahrensrechts, wonach Rechtsänderungen alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48; BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21

    Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche …

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts erfassen Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Fälle, sofern das Gesetz nicht etwas Abweichendes bestimmt (BVerwG, Urteile vom 14. April 2011 - 3 C 20.10 - juris Rn. 16 und vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 - juris Rn. 12; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48.
  • VG Wiesbaden, 02.09.2024 - 28 K 263/22

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Entziehung von Akten …

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 3 C 38/10 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren; …

    Überdies erfassen nach den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Fälle, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (…BVerwG, Urteile vom 14. April 2011 - 3 C 20.10 - BVerwGE 139, 323 Rn. 16 und vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 28 Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48 ).
  • BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 2.20

    Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von …

    Diese Grundsätze beinhalten Auslegungsregeln zum anwendbaren Recht für den Fall des Fehlens von Übergangs- oder Überleitungsvorschriften (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 28 Rn. 12 …und vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 - BVerwGE 160, 128 Rn. 18; OVG Lüneburg…, Urteil vom 15. März 2006 - 10 LB 7/06 - juris Rn. 38; BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - NVwZ-RR 2009, 812; BGH…, Urteil vom 26. Januar 2009 - II ZR 260/07 - BGHZ 179, 249 Rn. 19).
  • VG Wiesbaden, 17.10.2022 - 28 K 854/20

    Entfernung eines Förderschullehrers aus dem Beamtenverhältnis

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 3 C 38/10 -, juris).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14

    Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung; …

    Dasselbe ergebe sich aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2010 - 3 C 23.09 - und vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 -.
  • VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- …

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 3 C 38/10 -, juris).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 27.12

    Rückforderung von Lastenausgleich; Enteignung; Erbe; Erbschaft; Pflichtteil; …

    Die Vorschrift sieht für die Rückforderung eine einheitliche Frist vor, die nach Halbsatz 1 grundsätzlich vier Jahre beträgt, nach Unterbrechungen gemäß Satz 5 neu und unter den in Halbsatz 2 genannten Umständen länger läuft (vgl. Urteil vom 28. September 2011 - BVerwG 3 C 38.10 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 28 Rn. 14;… Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18 Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels …

    Da das Gesetz keine abweichende Bestimmung trifft, sind sie nach den Grundsätzen des intertemporalen Verfahrensrechts bereits in diesem Verfahren anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2011 - 3 C 38.10 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 28).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2022 - 28 K 1302/20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Konsums kinderpornographischer Schriften durch …

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 3 C 38/10 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 11.05.2023 - 25 K 274/21

    Entfernung eines wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 2 …

  • BVerwG, 17.12.2019 - 8 B 44.19

    Streit um eine Rückforderung nach dem Lastenausgleichsgesetz ; Berechnung und …

  • BVerwG, 17.12.2019 - 8 B 43.19

    Rückforderung von Lastenausgleich

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein …

  • VG Wiesbaden, 12.02.2026 - 28 K 913/24

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Polizeibeamter, Besitz …

  • VG Wiesbaden, 09.05.2025 - 28 K 1419/22

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Beihilfebetrugs

  • BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
  • VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11

    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

  • VG Hamburg, 03.01.2013 - 3 L 479/12

    Rückforderung von Lastenausgleich

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