Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1977 - III C 39.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertreibungsschaden - Wiederaufnahme des Verfahrens - Nachträglicher Ausgleich - Unvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 55, 128
- MDR 1978, 517
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.08.1972 - III C 51.70
Vereinbarkeit einer einen Schadensausgleich durch Entschädigungsleistungen …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 39.76
Die Regelung des FG § 21a Abs. 2 ist trotz ihres rückwirkenden Inkrafttretens mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar (Anschluß an Urteil des Senats vom 24.08.1972 - BVerwG 3 C 51/70 - (BVerwGE 40, 286).
- BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79
Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags
Auch bei dieser Abwägung stehen die zur Frage des Vertrauensschutzes erörterten Gesichtspunkte im Vordergrund (BVerwGE 50, 265, 270 zur Änderung eines nachträglich als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts; BVerwGE 55, 128, 133 zur nachträglichen Änderung eines fehlerhaften Feststellungsbescheides im Wege des Wiederaufgreifens). - BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 72.88
Lastenausgleich - Behördliche Zwangsmaßnahmen - Vermögensverlust - …
Zur Frage eines möglichen und zumutbaren nachträglichen Schadensausgleichs liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Senats vor (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - in BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 8, vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 15.83 - in Buchholz 427.7 § 28 RepG Nr. 4, vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 10.83 - in Buchholz 427, 2 § 21 a FG Nr. 18 S. 22). - BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 10.83
Privatrechtliche geldwerte Ansprüche - Wegnahmeschaden - Schadensausgleich - …
Soweit die Frage eines fiktiven Schadensausgleichs gemäß § 21 a Abs. 2 FG in Rede steht, erscheint folgender Hinweis geboten: Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt ein Geschädigter seiner Verpflichtung aus § 21 a Abs. 2 FG, wenn er sich der Möglichkeit, einen Schaden i.S. der Lastenausgleichsgesetze nachträglich zu mindern, mit der gleichen Sorgfalt widmet, wie er sie auch sonst in seinen Angelegenheiten anwendet; ein größeres Maß an Sorgfalt wird ihm nicht zugemutet (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - [BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 8] und vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 15.83 -).
- BVerwG, 04.03.1991 - 3 B 119.90
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Dies bedeutet, daß die Vermeidung eines Schadens - durch entgeltliche, wirtschaftlich sinnvolle Verfügung - dem Geschädigten möglich ist, wenn keine subjektive Unmöglichkeit, also kein Unvermögen (vgl. § 275 Abs. 2 BGB) gegeben ist oder gegeben war; als zumutbar ist danach eine entgeltliche Verfügung anzusehen, wenn der Geschädigte im Falle der Unterlassung einer möglichen entgeltlichen Verfügung nicht mit derjenigen Sorgfalt handeln würde oder gehandelt hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - in BVerwGE 55, 128/133 und vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 10.83 - in Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 18 S. 22). - BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83
Feststellung eines Schadens an Grundvermögen
Denn es ist dem Geschädigten zuzumuten, daß er sich der Möglichkeit, einen Schaden im Sinne der Lastenausgleichsgesetze nachträglich zu mindern, mit der gleichen Sorgfalt widmet, wie er sie auch sonst in seinen Angelegenheiten anwendet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - [BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 8], das zu der mit § 28 Abs. 2 RepG inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 a Abs. 2 FG ergangen ist). - BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 17.87
Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung …
In einem künftigen Revisionsverfahren kann voraussichtlich die in der Beschwerdeschrift dargelegte Frage der Anwendung und Auslegung des § 21 a Abs. 2 FG in Verbindung mit § 342 Abs. 2 LAG über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinaus (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - <BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 8>) geklärt werden. - VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 5695/13
Feststellung eines Schadens sowie Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem …
Rn. 70 BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - 3 C 39.76 -, BVerwGE 55, S. 128 ff. (132/133); diesem Urteil folgend BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - 3 C 15/83 -, juris Rdnrn. 23 und 24 (zu§ 28 Abs. 2 Reparationsschädengesetz) und BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 3 C 10/83 -, juris Rdnr. 26.
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