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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2136
BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02 (https://dejure.org/2003,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 3 C 44.02 (https://dejure.org/2003,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 (https://dejure.org/2003,2136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1; AMG § 4 Abs. 2 und 3, § 47 Abs. 1 Nr. 2 a
    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb; Apothekenpflicht; Direktvertrieb von Arzneimitteln; polyvalente Immunglobuline.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Antikörper; Apothekenpflicht; Apothekenpflicht; Arzneimittelvertrieb; Arzneimittelvertrieb; Ausnahmetatbestand; Blutzubereitung; Direktvertrieb; Direktvertrieb von Arzneimitteln; Feststellungsklage; Feststellungsklage; Immunglobulin; Rechtsverhältnis; Serum; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; AMG § 4 Abs. 2; ; AMG § 4 Abs. 3; ; AMG § 47 Abs. 1 Nr. 2 a

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Vertriebsweges über Apotheken für polyvalente Immunglobuline; Unmittelbare Abgabe von polyvalenten Immunglobulinen an Krankenhäuser und Ärzte; Freistellung eines Arzneimittels von der Apothekenpflicht; Feststellungsklage zur Ermöglichung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apothekenpflicht für polyvalente Immunglobuline

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 253
  • DVBl 2004, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (96)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100, S. 262).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02
    Dagegen bilden Tatbestandsmerkmale, von deren Vorliegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abhängen, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (vgl. Urteil vom 12. Juni 1992 - BVerwG 7 C 5.92 - BVerwGE 90, S. 220, 228;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 43 Rn. 13).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (Urteile vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 87 f., vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 = Buchholz 454.9 MietpreisR Nr. 15 S. 2 f. und vom 20. November 2003 - BVerwG 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Ein berechtigtes Interesse der Klägerin an sämtlichen von ihr begehrten Feststellungen ergibt sich aus ihrem Interesse, Klarheit über die Rechtslage zu erzielen, um wirtschaftliche Dispositionen für ihre Spielhallenbetriebe treffen zu können (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 C 2.01 - BVerwGE 114, 226 und vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37 S. 18 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15

    Kindertagespflegestelle mit Angestellten

    Rn. 19 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 , vom 26.01.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 , vom 20.11.2003 - 3 C 44.02 - juris und vom 25.03.2009 - 8 C 1.09 - juris).
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