Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03 |
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LAG §§ 349, 342, 278a
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer Kriegsschadenrente. - Bundesverwaltungsgericht
LAG §§ 349, 342, 278 a
Anrechnung; Anrechnung einer Kriegsschadenrente; Beurteilungsermessen; Eigentumsschutz; Entschädigungsleistung; Fürsorgeleistung; Gleichheitssatz; Hauptentschädigung; Kriegsschadenrente; Lastenausgleich; Lastenausgleichsleistung; Neuregelung; Rückforderung; Rückforderung ...
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung einer Kriegsschadenrente gewährt worden sind; Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 349 Abs. 4 S. 5 Lastenausgleichsgesetz (LAG); Anforderungen an den allgemeinen Gleichheitssatz; ...
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LAG § 349 § 342 § 278a
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen bei Anrechnung von Kriegsschadenrenten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.06.2003 - 8 K 3893/00
- BVerwG, 03.12.2003 - 3 B 88.03
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 375
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Dementsprechend hat er bei diesem Regelungsgegenstand wie allgemein bei der Bewältigung der Folgen des Kriegs und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes den Gleichheitssatz nur in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 15, 167 ; 23, 153 ; 102, 254 ).Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).
Insbesondere sind die dem Gesetzgeber für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung, zu dem das Lastenausgleichsgesetz gehört, eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ) vorliegend nicht überschritten.
Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verlangt im vorliegenden Zusammenhang, dass die staatliche Gemeinschaft in der Regel Lasten mitträgt, die aus einem von der Gesamtheit zu bewältigenden Schicksal entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (vgl. BVerfGE 102, 254 ).
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Nach der Rechtsprechung des 1. Senats sind diese Grenzen enger, wenn der Gesetzgeber in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (sog. echte - retroaktive - Rückwirkung); dies ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 88, 384 ).Es gilt daher nicht, wenn sich ausnahmsweise ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand einer bestimmten Rechtslage nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerfGE 88, 384 ).
Dies ist u.a. dort der Fall, wo wegen einer verworrenen und unklaren Rechtslage mit einer Klärung gerechnet werden musste, wo das Rechtssicherheitsinteresse überwiegende Belange des Gemeinwohls eine Beseitigung von Normen erfordern oder wo sich schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand eines Rechts nicht bilden konnte (BVerfGE 88, 384 ).
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96
LAG/Zinszuschlag
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).Insbesondere sind die dem Gesetzgeber für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung, zu dem das Lastenausgleichsgesetz gehört, eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ) vorliegend nicht überschritten.
Dagegen kann dem Sozialstaatsgebot nicht auch die Rechtspflicht des Staates entnommen werden, aus Mitteln der Gemeinschaft gewährte Leistungen dem Empfänger auch dann zu belassen, wenn der Schaden, für den sie gewährt wurden, nachträglich ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 106, 201 ).
- BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Das folge daraus, dass die alte Fassung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG mit Art. 3 GG vereinbar gewesen sei, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98) bestätigt habe.Vielmehr führen diese Gestaltungsmöglichkeiten dazu, dass die neue Fassung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, obwohl auch die alte Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar war (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98).
Zwar lassen die Regelungen über die Kriegsschadenrente in §§ 263 ff. LAG deren vorwiegend sozialen Charakter bei den Kriterien für ihre Gewährung (Unterhaltssicherung, Bedürftigkeit) erkennen, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 19.98) ausgeführt hat.
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Auch bei der Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts ist der Gesetzgeber an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 27, 253 ; 84, 90 ).Allerdings kommt dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wiedergutmachung auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein besonders weites Beurteilungsermessen zu (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber, wesentlich gleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln, ohne dass dies durch einen hinreichend gewichtigen Grund gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 96, 315 ; 100, 138 ), und gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 71, 255 ; 108, 52 ).Dabei müssen, sofern eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt, für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 108, 52 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ).Dabei müssen, sofern eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt, für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 108, 52 ).
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Dieser Unterscheidung entsprechend spricht der 2. Senat von einer (echten) Rückwirkung in Form der Rückerstreckung des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm nur dann, wenn zeitlich ein Gesetz vor seiner Verkündung in Kraft tritt (vgl. etwa BVerfGE 78, 249 ). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Tendenziell weiter sind die Grenzen, wenn auf Rechtsbeziehungen eingewirkt wird, die in der Vergangenheit begründet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (sog. unechte - retrospektive - Rückwirkung); dies ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 74, 129 ). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
In anderen Fällen, in denen Sachverhalte, die in der Vergangenheit begründet wurden, durch eine gesetzliche Regelung berührt werden, spricht er von tatbestandlicher Rückanknüpfung, die vorrangig an den Grundrechten, sodann aber auch an den Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu messen sind (vgl. etwa BVerfGE 83, 89 ). - BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97
Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Betragsrahmengebühren
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
- BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58
Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von …
- BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
- BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07
Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des …
- BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5 …
Es kann offen bleiben, ob diese Frage bereits durch die vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats, die sich im Hinblick auf das 33. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz mit der Rückwirkungsproblematik befassen (Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 - und Beschluss vom 6. September 2004 - BVerwG 3 B 20.04 -), beantwortet ist. - BVerwG, 06.09.2004 - 3 B 20.04
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes; Zulässigkeit der …
Zum anderen hat sich der Senat in einer neueren Entscheidung, die allerdings dem Kläger zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung noch nicht bekannt sein konnte, mit Fragen des § 349 LAG, namentlich verfassungsrechtlichen Problemen im Hinblick auf eine möglicherweise unzulässige Rückwirkung des 33. Änderungsgesetzes des LAG vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) befasst (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 ).
- BVerwG, 03.12.2003 - 3 B 88.03
Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Rückforderung …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 44.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht. - BVerwG, 28.09.2004 - 3 B 40.04
Geltendmachung der Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem …
Zum anderen hat sich der Senat in einer neueren Entscheidung, die allerdings der Klägerin zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung noch nicht bekannt sein konnte, mit Problemen des § 349 LAG und explizit mit verfassungsrechtlichen Problemen im Hinblick auf eine mögliche Rückwirkung des 33. Änderungsgesetzes des LAG vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) befasst (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 -). - VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 108/07
Abbruchreife; Abriss; allgemeiner Gleichheitssatz; Anerkennung; Anrechnung; …
Soweit die Klägerin vorträgt, ihr Vater bzw. ihre Mutter hätten die Lastenausgleichsleistungen im Wege der Anrechnung als Kriegsschadenrente erhalten, die nicht zurückgefordert werden dürfe, verkennt sie, dass die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach dem § 263 f., 278a LAG gewährt worden sind, nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16.12.1999 nicht mehr ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. vom 15.07.2004 - 3 C 44/03 - zitiert nach JURIS). - VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04
Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz
Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 44/03 - bei Juris). - VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 286/04
Spätaussiedlerbescheinigung, Abkömmling, Höherstufung, Zuwanderungsgesetz, …
Rn. 37 Vgl. diese Rechtsprechung zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 44/03 -, Buchholz 427.3, § 349 LAG Nr. 10.
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