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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2424
BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03 (https://dejure.org/2004,2424)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 3 C 44.03 (https://dejure.org/2004,2424)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 3 C 44.03 (https://dejure.org/2004,2424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LAG §§ 349, 342, 278a
    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer Kriegsschadenrente.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG §§ 349, 342, 278 a
    Anrechnung; Anrechnung einer Kriegsschadenrente; Beurteilungsermessen; Eigentumsschutz; Entschädigungsleistung; Fürsorgeleistung; Gleichheitssatz; Hauptentschädigung; Kriegsschadenrente; Lastenausgleich; Lastenausgleichsleistung; Neuregelung; Rückforderung; Rückforderung ...

  • Judicialis

    LAG § 349; ; LAG § 342; ; LAG § 278 a

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung einer Kriegsschadenrente gewährt worden sind; Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 349 Abs. 4 S. 5 Lastenausgleichsgesetz (LAG); Anforderungen an den allgemeinen Gleichheitssatz; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 § 342 § 278a
    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen bei Anrechnung von Kriegsschadenrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
    Dementsprechend hat er bei diesem Regelungsgegenstand wie allgemein bei der Bewältigung der Folgen des Kriegs und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes den Gleichheitssatz nur in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 15, 167 ; 23, 153 ; 102, 254 ).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).

    Insbesondere sind die dem Gesetzgeber für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung, zu dem das Lastenausgleichsgesetz gehört, eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ) vorliegend nicht überschritten.

    Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verlangt im vorliegenden Zusammenhang, dass die staatliche Gemeinschaft in der Regel Lasten mitträgt, die aus einem von der Gesamtheit zu bewältigenden Schicksal entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats sind diese Grenzen enger, wenn der Gesetzgeber in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (sog. echte - retroaktive - Rückwirkung); dies ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 88, 384 ).

    Es gilt daher nicht, wenn sich ausnahmsweise ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand einer bestimmten Rechtslage nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerfGE 88, 384 ).

    Dies ist u.a. dort der Fall, wo wegen einer verworrenen und unklaren Rechtslage mit einer Klärung gerechnet werden musste, wo das Rechtssicherheitsinteresse überwiegende Belange des Gemeinwohls eine Beseitigung von Normen erfordern oder wo sich schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand eines Rechts nicht bilden konnte (BVerfGE 88, 384 ).

  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).

    Insbesondere sind die dem Gesetzgeber für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung, zu dem das Lastenausgleichsgesetz gehört, eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ) vorliegend nicht überschritten.

    Dagegen kann dem Sozialstaatsgebot nicht auch die Rechtspflicht des Staates entnommen werden, aus Mitteln der Gemeinschaft gewährte Leistungen dem Empfänger auch dann zu belassen, wenn der Schaden, für den sie gewährt wurden, nachträglich ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 106, 201 ).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des …

    Dementsprechend hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung auch in derartigen Fällen verfassungsrechtliche Bedenken nicht erhoben (Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 10; vgl. auch Beschluss vom 6. September 2004 - BVerwG 3 B 20.04 - juris).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5 …

    Es kann offen bleiben, ob diese Frage bereits durch die vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats, die sich im Hinblick auf das 33. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz mit der Rückwirkungsproblematik befassen (Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 - und Beschluss vom 6. September 2004 - BVerwG 3 B 20.04 -), beantwortet ist.
  • BVerwG, 06.09.2004 - 3 B 20.04

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes; Zulässigkeit der …

    Zum anderen hat sich der Senat in einer neueren Entscheidung, die allerdings dem Kläger zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung noch nicht bekannt sein konnte, mit Fragen des § 349 LAG, namentlich verfassungsrechtlichen Problemen im Hinblick auf eine möglicherweise unzulässige Rückwirkung des 33. Änderungsgesetzes des LAG vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) befasst (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 ).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 3 B 88.03

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Rückforderung …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 44.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • BVerwG, 28.09.2004 - 3 B 40.04

    Geltendmachung der Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem …

    Zum anderen hat sich der Senat in einer neueren Entscheidung, die allerdings der Klägerin zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung noch nicht bekannt sein konnte, mit Problemen des § 349 LAG und explizit mit verfassungsrechtlichen Problemen im Hinblick auf eine mögliche Rückwirkung des 33. Änderungsgesetzes des LAG vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) befasst (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 -).
  • VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 108/07

    Abbruchreife; Abriss; allgemeiner Gleichheitssatz; Anerkennung; Anrechnung; …

    Soweit die Klägerin vorträgt, ihr Vater bzw. ihre Mutter hätten die Lastenausgleichsleistungen im Wege der Anrechnung als Kriegsschadenrente erhalten, die nicht zurückgefordert werden dürfe, verkennt sie, dass die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach dem § 263 f., 278a LAG gewährt worden sind, nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16.12.1999 nicht mehr ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. vom 15.07.2004 - 3 C 44/03 - zitiert nach JURIS).
  • VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04

    Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 44/03 - bei Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 286/04

    Spätaussiedlerbescheinigung, Abkömmling, Höherstufung, Zuwanderungsgesetz, …

    Rn. 37 Vgl. diese Rechtsprechung zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 44/03 -, Buchholz 427.3, § 349 LAG Nr. 10.
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