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Rechtsprechung
   AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42959
AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15 (https://dejure.org/2015,42959)
AG Münster, Entscheidung vom 23.06.2015 - 3 C 485/15 (https://dejure.org/2015,42959)
AG Münster, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 3 C 485/15 (https://dejure.org/2015,42959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2004 - 16 U 167/03

    Reisevertrag: Vertragspartner des Reiseveranstalters bei einer Gruppenreise

    Auszug aus AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15
    Insofern vertritt auch das OLG Frankfurt in seinem von der Klägerin zitierten Urteil vom 24.05.2004 (Az. 16 U 167/03) die Auffassung, dass bei Familienangehörigen des Buchenden nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, dass diese selbst Vertragspartner des Reiseveranstalters werden sollen.

    Dass ohne weiteres von einer Stellvertretung auszugehen wäre (so OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2004, Az. 16 U 167/03, juris-Rnr. 25), ist so nicht nachvollziehbar.

  • LG Bremen, 13.05.2013 - 7 O 1759/12

    Kein Aufwendungsersatz für unfallbedingt entgangenen Urlaub

    Auszug aus AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15
    Dies bei Kosten, die für einen Urlaub verauslagt wurden, der wegen einer Körperverletzung nicht angetreten werden kann, nicht der Fall (vgl. LG Bremen, Urteil vom 13.05.2013, Az. 7 O 1759/12 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Auszug aus AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15
    Rn. 29 Die Stornokosten können daher allenfalls gemäß § 253 Abs. 2 BGB im Rahmen der Bemessung eines Schmerzensgeldes eine Rolle spielen (…vgl. hierzu LG Bremen a.a.O.; andere Auffassung offenbar OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10, juris-Rnr. 51, das die Stornokosten im Ergebnis allgemeiner Billigkeitserwägungen in voller Höhe für ersatzfähig erachtet), bei dem auch die entgangene Urlaubfreude zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15
    Rn. 20 Die Person, die eine Reise für sich und andere Personen bucht, handelt dabei entweder im eigenen Namen und ist damit allein "Reisender" im Sinne der §§ 651a ff. BGB, oder er schließt als Vertreter seiner Mitreisenden in deren Namen Verträge ab, die diese wiederum gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigen und verpflichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15.06.1989, Az. VII ZR 205/88, juris-Rnr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Hannover, 09.06.2016 - 4 S 36/15

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit von Reisestornokosten

    Das Amtsgericht Münster hat mit Urteil vom 23.06.2015 (Az. 3 C 485/15) ausgeführt, dass zwar die Stornierung der Reise eine Folge des Unfalls gewesen und damit auch kausal durch den Unfall verursacht worden sei.
  • LG Stuttgart, 08.09.2016 - 27 O 425/15

    Regress der Reiserücktrittskostenversicherung gegen eine …

    So hat das LG Bremen (Urteil vom 13.05.2013, 7 O 1759/12, Schadens-Praxis 2013, 289 f.) einen Ersatz von Stornierungskosten bzw. Reisekosten (…ebenso BGH, 11.01.1983, VI ZR 222/80, - juris Rdnr. 13; ebenso AG Münster, 23.06.2015, 3 C 485/15) verneint und den entgangenen Urlaub lediglich bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt, weil diese nicht erstattungsfähige frustrierte Aufwendungen seien, während andere Gerichte (…LG Coburg, 14 O 298/13, a. a. O.; LG Hannover, 09.06.2016, 4 S 36/15) das Vorliegen frustrierter Aufwendungen verneinten und einen Ersatzanspruch bejahten, weil die Stornokosten erst nach und auf Grund des Unfallereignisses entstanden seien.
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