Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen im Betrieb infolge staatlicher Preisverordnungen ("Schwarzmetallausgleichsabgabe") als Wegnahmeschaden - Feststellbarkeit von Nutzungsschäden und mittelbaren Schäden - Entgangener Gewinn als (unmittelbarer) Nutzungsschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.05.1978 - V A 73/76
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 54.77
Nutzungsschäden - Mittelbare Schäden - Politisch bedingte Maßnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78
(Bestätigung des Urteils vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - zum sogenannten Abwürgeschaden - [Buchholz 427.6 § 13 Nr. 4]).Der erkennende Senat hat in seiner einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - (Buchholz 427.6 § 13 Nr. 4) dazu ausgeführt, daß der Begriff der Wegnahme im Sinne von § 4 BFG nicht solche Maßnahmen erfaßt, die sich nicht als einseitiger Zugriff auf ein Wirtschaftsgut mit der Folge einer Beschränkung des Eigentümers in der Verfügung über dieses Wirtschaftsgut selbst darstellen.
Eine Gewinnschmälerung hätte nur unter besonderen engen Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - a.a.O. - sinngemäß auch Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10]) einen unmittelbaren Zugriff auf die Substanz des Betriebes bedeuten können.
- BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73
Betriebsvermögen beschränkende Verfügungen als allgemeine Maßnahmen der …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78
Eine Gewinnschmälerung hätte nur unter besonderen engen Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - a.a.O. - sinngemäß auch Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10]) einen unmittelbaren Zugriff auf die Substanz des Betriebes bedeuten können.
- BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87
Bewertungsfähigkeit immaterieller Wirtschaftsgüter - Ausschluss von …
Von § 13 Nr. 1 BFG werden auch wirtschaftliche Einbußen als Folge von Veräußerungs- oder Verpachtungsverboten, die eine Fortführung eines Unternehmens durch einen privaten Erwerber nicht zulassen, erfaßt, sofern nicht auf die Substanz des Unternehmens (das Betriebsvermögen) selbst zugegriffen wird (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - ; Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 - und vom 4. Februar 1986 - BVerwG 3 CB 31.85 - ).Die Vereinbarkeit des § 13 Nr. 1 BFG mit Art. 3 Abs. 1 GG hat der Senat in den bereits angeführten Urteilen vom 26. Oktober 1978 - 3 C 54.77 - und vom 26. April 1979 - 3 C 53.78 - (…a.a.O.) ausdrücklich bejaht.
- BVerwG, 04.02.1986 - 3 CB 31.85
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schaden am Betriebsvermögen - …
Auf derartige Sachverhalte treffen die Rechtsausführungen im Urteil des Senats vom 10. Februar 1977, das sich mit dem Fall einer behaupteten Unmöglichkeit der Verfügung über Grundvermögen befaßt, nicht zu; sie unterliegen vielmehr der rechtlichen Beurteilung, wie sie der Senat bei Schäden an Betriebsvermögen für sogenannte "Abwürgeschäden" vorgenommen hat (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - ; vgl. auch Urteil vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - und Beschluß vom 10. Januar 1983 - BVerwG 3 CB 59.82 -). - BVerwG, 29.05.1980 - 3 CB 23.77
Wegnahme durch Nichtabnahme von ordnungsgemäßen Requisitionsaufträgen der …
Nicht gemeint sind damit Schäden, die sich erst als Folgewirkung der Maßnahmen der Besatzungsmächte in wirtschaftlicher Hinsicht ergeben, hier also die angeblich wegen Nichtbezahlung der nicht abgenommenen Möbelstücke eingetretenen finanziellen Schwierigkeiten des Klägers, die schließlich zur Einstellung seines Betriebes geführt haben sollen (vgl. hierzu sinngemäß Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 54.77 - [BVerwGE 57, 8] und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 53.78 - [ZLA 1980, 40]).
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