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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.05.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4501
BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80 (https://dejure.org/1982,4501)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1982 - 3 C 55.80 (https://dejure.org/1982,4501)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 3 C 55.80 (https://dejure.org/1982,4501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Devisenbewirtschaftung - Gültigkeit besatzungsrechtlicher Vorschriften - Anpassungspflicht des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80
    Wenn dementsprechend verfassungswidrige Vorschriften nicht automatisch außer Kraft getreten sind, sondern nur nachträglich aufgehoben oder geändert werden sollen, so schließe dies eine Verwerfung durch die Verfassungsgerichte als verfassungswidrig aus (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 1963 - 1 BvR 505/59 - [BVerfGE 15, 337]).

    Denn Recht solcher Art könnte auch nicht für eine Übergangszeit aufrechterhalten bleiben (vgl. BVerfG, Urteile vom 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 [BVerfGE 4, 157 [170]] und vom 20. März 1963 - 1 BvR 505/59 - [BVerfGE 15, 337 [349]]).

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80
    Denn Recht solcher Art könnte auch nicht für eine Übergangszeit aufrechterhalten bleiben (vgl. BVerfG, Urteile vom 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 [BVerfGE 4, 157 [170]] und vom 20. März 1963 - 1 BvR 505/59 - [BVerfGE 15, 337 [349]]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80
    Ähnlich hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Beschränkungen des Gesetzes für den kommerziellen Zahlungsverkehr mit dem Währungsgebiet der DM-Ost, also für den Interzonenhandel, im Beschluß vom 16. Februar 1965 - 1 BvL 15/62 - (BVerfGE 18, 353) entschieden, daß das Verfügungsverbot eine Berufsausübungsregelung enthalte, die zunächst beibehalten werden durfte.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1982 - 3 C 55.80
    Soweit die Beschränkungen des MRG 53 für den kommerziellen Zahlungsverkehr mit dem Ausland, also für den Außenhandel, gegolten haben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. März 1961 - 1 BvL 3, 18, 99/58 - (BVerfGE 12, 281) unterstellt, daß das absolute Verfügungsverbot des Art. 1 dieses Gesetzes mit Art. 12 GG nicht vereinbar ist.
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85

    Devisenrecht - DDR - Erbgang - Sperrkonto in West-Berlin - Berliner Verordnung - …

    Nach einhelliger Rechtsauffassung ist Besatzungsrecht grundsätzlich dann als revisibles Recht anzusehen, wenn es - falls es deutsche Stellen erlassen hätten - gemäß Art. 124, 125 GG Bundesrecht geworden wäre (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - Buchholz 451.63 Nr. 14, Urteil vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 1 C 36.68 - BVerwGE 41, 1 [BVerwG 03.10.1972 - I C 36/68]; vgl. auch schon Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 - BVerwG Gr.Sen. 1.55 - BVerwGE 2, 319 ).

    Was nämlich die Folgen einer Verletzung der Anpassungspflicht betrifft (vgl. BVerfGE 15, 337 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169 ff. [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] und BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - a.a.O. einerseits und BVerfG, Beschluß vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - BVerfGE 36, 146 andererseits), so ist zu unterscheiden zwischen schlichtem Besatzungsrecht, das jederzeit einschränkungslos vom deutschen Gesetzgeber geändert werden kann (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Überleitungsvertrag), und dem Kontrollratsrecht, das der deutsche Gesetzgeber erst nach Konsultation der Drei Mächte außer Wirksamkeit zu setzen vermag (Art. 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Überleitungsvertrag).

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 60.85

    Inhaltsbestimmung von Eigentum - Verfügung über ein Sperrkonto zur Begleichung …

    Nach einhelliger Rechtsauffassung ist Besatzungsrecht grundsätzlich dann als revisibles Recht anzusehen, wenn es - falls es deutsche Stellen erlassen hätten - gemäß Art. 124, 125 GG Bundesrecht geworden wäre (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - Buchholz 451.63 Nr. 14, Urteil vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 1 C 36.68 - BVerwGE 41, 1 [BVerwG 03.10.1972 - I C 36/68]; vgl. auch schon Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 - BVerwG Gr.Sen. 1.55 - BVerwGE 2, 319 ).

    Was nämlich die Folgen einer Verletzung der Anpassungspflicht betrifft (vgl. BVerfGE 15, 337 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvB 210/79 - BVerfGE 62, 169 ff. [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] und BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - a.a.O. einerseits und BVerfG, Beschluß vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - BVerfGE 36, 146 andererseits), so ist zu unterscheiden zwischen schlichtem Besatzungsrecht, das jederzeit einschränkungslos vom deutschen Gesetzgeber geändert werden kann (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Überleitungsvertrag), und dem Kontrollratsrecht, das der deutsche Gesetzgeber erst nach Konsultation der Drei Mächte außer Wirksamkeit zu setzen vermag (Art. 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Überleitungsvertrag).

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   BVerwG, 20.05.1981 - 3 C 55.80   

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 3 C 55.80
    Der Antrag der Beklagten vom 23./24. März 1981, das Verfahren gemäß § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 210/79 auszusetzen, wird abgelehnt, weil die gesetzliche Voraussetzung der Abhängigkeit der hier zu treffenden Entscheidung von dem Gegenstand der dortigen Verfassungsbeschwerde nicht gegeben ist.
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