Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1975 - III C 70.73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschlagung einer Erbschaft - Umfang eines Nichtantrittschadens - Schadensgebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 30.08.1973 - 3 K 123/73
- BVerwG, 23.01.1975 - III C 70.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 311
- MDR 1975, 688
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 28.05.1980 - 3 B 45.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Originäres Entstehen eines …
Das angefochtene Urteil beruht - in Anlehnung an das darin angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - (BVerwGE 47, 311) - auf der Rechtsauffassung, der Klägerin stehe der streitige Lastenausgleichsanspruch in voller Höhe zu, weil sie zufolge der Erbausschlagung durch ihre Schwester Alleinerbin ihrer Mutter geworden sei.Das ist in dem oben angeführten Urteil vom 23. Januar 1975 - a.a.O. - näher dargelegt.
Es ist deshalb auch hier die in dem oben angeführten Urteil vom 23. Januar 1975 (in BVerwGE 47, 311 insoweit nicht abgedruckt) angedeutete, aber, letztlich aus entsprechenden tatsächlichen Gründen offengebliebene Frage nicht weiter klärungsbedürftig, ob die Berufung auf die Erbausschlagung auch dann lastenausgleichsrechtlich anspruchsbegründend wirken kann, wenn mit der Erbausschlagung mißbräuchlich eine Rechtslage geschaffen werden soll, die sonst nicht gegebene Lastenausgleichsansprüche zu begründen vermag.
- BVerwG, 24.11.1977 - 3 C 64.76
Ostschaden an Wirtschaftsgütern des Grundvermögens - Übertragung des Erbes auf …
Die Ausschlagung der Erbschaft, die bewirkt, daß die Erbschaft rückwirkend mit dem Erbfall den nächstberufenen Erben anfällt, ist keine Erklärung, durch die der Erbanteil auf diese Erben übertragen wird (wie Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311] zu § 4 Abs. 4 BFG).Wie der Senat bereits früher entschieden hat, tritt im Falle der Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 1953 Abs. 2 BGB der Rechtsanfall an die nächstberufenen Erben aufgrund der - einseitigen - Erklärung, daß die Erbschaft ausgeschlagen werde, und nicht aufgrund einer - annahmebedürftigen - Erklärung ein, welche auf die Übertragung des Erbteils gerichtet ist (vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311] zu § 4 Abs. 4 BFG).
- BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83 Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]).
- BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der Berücksichtigung von …
Im übrigen wird zu den lastenausgleichsrechtlichen Folgen einer Erbschaftsausschlagung auf das Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - (BVerwGE 47, 311 = ZLA 1975, 142) verwiesen. - BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 12.81
Testamentserben - Antragsberechtigung - Tod des unmittelbar Geschädigten - …
Denn weder das Lastenausgleichsgesetz noch das hier anzuwendende Beweissicherung- und Feststellungsgesetz enthalten eine von den Vorschriften des bürgerlichen Rechts abweichende Bestimmung des Erbenbegriffs (vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311/314]), insbesondere eine Bestimmung dahin, daß die Rechtsnachfolge auf gesetzliche Erben des unmittelbar Geschädigten beschränkt sei. - BVerwG, 21.06.1977 - 3 B 39.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn der Ausschlagende ist in jedem Falle rechtlich so zu behandeln, wie wenn er zur Zeit des Erbfalles überhaupt nicht gelebt hätte (vgl. das zu § 4 Abs. 4 BFG ergangene Urteil des Senats vom 23. Januar 1975 - BVerwG III C 70.73 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]). - BVerwG, 05.07.1976 - 3 B 14.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
In einem künftigen Revisionsverfahren kann die von der Klägerin sinngemäß dargelegte Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen die Ausschlagung einer in den Vertreibungsgebieten angefallenen Erbschaft durch einen im Bundesgebiet ansässigen Miterben als eine auf Übertragung des Erbanteils gerichtete Erklärung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 LAG zu werten ist, über BVerwG III C 70.73 - Urteil vom 23. Januar 1975 - (BVerwGE 47, 311) - hinaus einer weiteren Klärung zugeführt werden.
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