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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1246
BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78 (https://dejure.org/1979,1246)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 3 C 76.78 (https://dejure.org/1979,1246)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 3 C 76.78 (https://dejure.org/1979,1246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter Grundstücke in Lettland - Verfolgungsbedingter Reparationsschaden - Rückgabe zuvor nationalisierter oder sozialisierter Wirtschaftsgüter von der deutschen Besatzungsmacht - Normative Kraft des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Er wiederholt weitgehend seinen erstinstanzlichen Vortrag und setzt sich mit dem Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - auseinander, das im angefochtenen Urteil vom 9. Oktober 1978 noch nicht berücksichtigt worden ist.

    Der erkennende Senat nimmt deshalb zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Begründung des angefochtenen Urteils Bezug und ergänzt diese Rechtsausführungen im folgenden hinsichtlich derjenigen Ausführungen der Revision, die sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40 = MDR 1979, 166 = ZLA 1979, 69 = ROW 1979, 76) beziehen.

    Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet Lettlands - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVervGE 54, 159 [165] = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).

    Darüber hinaus bewirkt diese kraft Gesetzes erfolgte Verstaatlichung, daß zugunsten des - formellen - Voreigentümers auch nicht angenommen werden kann, er sei noch wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO geblieben und habe dann als solcher einen Entziehungsschaden im Sinne von § 1 der 11. LeistungsDV-LA erleiden können (vgl. dazu gleichfalls die vorzitierten Urteile vom 7. Juli 1977 und vom 11. Juli 1978, a.a.O.).

    Die vom Kläger (unter kritischem Hinweis insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und das oben zitierte Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [a.a.O.]) vertretene Auffassung, eine tatsächlich durchgeführte Reprivatisierung müsse die Schadensfeststellung wegen eines an dem zurückgegebenen Wirtschaftsgut später eingetretenen Vertreibungsschadens ermöglichen, ist nach Lage des Falles nicht entscheidungserheblich und deshalb hier nicht zu erörtern.

  • BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64

    Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine Schadensfeststellung für Verluste an solchen Vermögensgegenständen ausgeschlossen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegen den Willen ihrer Inhaber ohne angemessene Gegenleistung - sei es in Form der Zuteilung durch deutsche Stellen oder durch Besitzergreifung und Aneignung mit Billigung deutscher Stellen oder in ähnlicher Weise erworben worden seien (Hinweis auf Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und Beschluß vom 25. Oktober 1976 - BVerwG 3 B 90.73 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 26]).

    Die vom Kläger (unter kritischem Hinweis insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und das oben zitierte Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [a.a.O.]) vertretene Auffassung, eine tatsächlich durchgeführte Reprivatisierung müsse die Schadensfeststellung wegen eines an dem zurückgegebenen Wirtschaftsgut später eingetretenen Vertreibungsschadens ermöglichen, ist nach Lage des Falles nicht entscheidungserheblich und deshalb hier nicht zu erörtern.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77

    Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Ob der Gesetzgeber im Rahmen des § 16 Abs. 2 RepG auch an die frühere - vor 1940 bestehende - Rechtslage hätte anknüpfen dürfen, kann dahingestellt bleiben; verpflichtet war er hierzu aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht (vgl. hierzu auch das Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 -).
  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76

    Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Diese gesetzgeberische Freiheit ist nur durch das Willkürverbot begrenzt (vgl. die schon oben gegebenen Hinweise und BVerwGE 52, 264 und 271, jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.07.1977 - 3 C 68.76

    Reparationsschaden - Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Feindgesetzgebung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (…a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet Lettlands - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVervGE 54, 159 [165] = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 126) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75].
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75

    Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 126) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75].
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Denn im vorliegenden Fall wird nicht wie in dem vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - (BVerfGE 23, 289 [BVerfG 14.05.1968 - 2 BvR 544/63]) entschiedenen Sachverhalt eine Norm des Bundesrechts (dort § 17 LAG) am Bestehen und der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts gemessen, hinsichtlich der ernst zu nehmende Zweifel bestehen könnten.
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 126) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75].
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 126) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75].
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62

    Vorauswahl

  • BVerwG, 13.05.1976 - 3 C 15.75

    Vorliegen eines Reparationsschadens - Anforderungen an die Wegnahme von …

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 17.78

    Nichtantrittsschaden - Ostschaden - Versagung des Erbrechts - Verwehrung des …

  • BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76

    Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener …

  • BVerwG, 25.10.1976 - III B 90.73

    Anforderungen an die Rücknahme eines Teilfeststellungsbescheides - …

  • BVerwG, 10.03.1977 - 3 C 8.76

    Geltendmachung von Verfolgungsschäden an Betriebsvermögen nach dem …

  • BVerwG, 13.06.1978 - 3 B 66.77

    Gründe für die Zulassung einer Revision - Entstehung des …

  • BVerwG, 07.07.1970 - III C 60.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen - …

    Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt.

    Daran, daß die Bundesrepublik Deutschland weder von Verfassungs wegen noch nach allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts verpflichtet gewesen wäre, tatsächlich durchgeführte Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen fremder Staaten als ungeschehen zu betrachten und im Rahmen des Lastenausgleichs für fremdes Staatsunrecht einzustehen, konnten ernsthafte Zweifel nicht bestehen (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1979 - 3 C 76.78 und 3 C 8.77 - [a.a.O.]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 2 BvR 639/80 - [RzW 1981, 32]).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 3 CB 70.82

    Entziehungsschaden - Entschädigung von Wirtschaftsgütern - Beginn der …

    Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen BVerwG, 18.12.1979, III C 8.77 und BVerwG, 3 C 76/78 - zur Frage der Feststellung und Entschädigung von Wirtschaftsgütern, die vor Beginn der Verfolgungszeit im jeweiligen Schadensgebiet (hier Galizien) durch Nationalisierungsmaßnahmen fremder Staaten verlorgengegangen sind.
  • BVerwG, 08.12.1987 - 3 B 7.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Hiervon ausgehend ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar gerade auch im Hinblick auf die Verhältnisse in den baltischen Staaten (Urteil vom 18. Dezember 1979 - EVerwG 3 C 76.78 - ZLA 1980.146; Urteil vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 26.76 -), mehrfach entschieden worden, daß Verluste durch eine vor Beginn der jeweils maßgebenden Verfolgungszeit erfolgte Nationalisierung von Grund- und Betriebsvermögen aufgrund von Eingriffsakten fremder Staaten nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV grundsätzlich nicht feststelstellungsfähig sind.
  • BVerwG, 24.07.1985 - 3 B 2.83

    Ausschluss der Feststellungsfähigkeit von Grundvermögen in der Sowjetunion durch …

    Der beschließende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Gesetzgeber bei der Regelung der lastenausgleichsrechtlich entschädigungsfähigen Tatbestände bei Schäden in den Vertreibungsgebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 an die nach der jeweiligen verfassungsrechtlichen Situation im Schadenszeitpunkt tatsächlich und rechtlich bestehenden Verhältnisse angeknüpft hat und dies auch tun durfte, ohne damit gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts oder gegen Verfassungsrecht zu verstoßen (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - <BVerwGE 56, 144> und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - sowie vom gleichen Tage - BVerwG 3 C 76.78 - <ZLA 1980, 116 und 146>; zuletzt ferner Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - <ZLA 1983, 142>, der durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1985 - 2 BvR 1592/83 - als mit der Verfassung vereinbar ebenso bestätigt worden ist, wie die vorgenannten Urteile vom 18. Dezember 1979 durch die früheren Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1980 - 2 BvR 639/80 - und vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 -).
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