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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9591
BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88 (https://dejure.org/1990,9591)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1990 - 3 C 77.88 (https://dejure.org/1990,9591)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 3 C 77.88 (https://dejure.org/1990,9591)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Die Ansprüche der Erben beider unmittelbar Geschädigten können daher unabhängig voneinander festgestellt werden, ohne daß durch die Entscheidung, die dem einen gegenüber ergeht, die Rechte des anderen berührt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Oktober 1971 - BVerwG 3 C 52.70 - in Buchholz 310 § 65 Nr. 22; Urteil vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - in Buchholz 427.2 § 31 FG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.1971 - III C 52.70

    Verlust eines landwirtschaftlichen Anwesens als Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Die Ansprüche der Erben beider unmittelbar Geschädigten können daher unabhängig voneinander festgestellt werden, ohne daß durch die Entscheidung, die dem einen gegenüber ergeht, die Rechte des anderen berührt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Oktober 1971 - BVerwG 3 C 52.70 - in Buchholz 310 § 65 Nr. 22; Urteil vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - in Buchholz 427.2 § 31 FG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Da die Klage in der Sache unbegründet ist, kann sich ein etwaiger Verfahrensfehler durch die unterlassene Beiladung der Rechtsnachfolger der Frau ... M. nicht zu deren Nachteil auswirken (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - in BVerwGE 74 19/22; Beschluß vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - in BVerwGE 80, 228/230).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Da die Klage in der Sache unbegründet ist, kann sich ein etwaiger Verfahrensfehler durch die unterlassene Beiladung der Rechtsnachfolger der Frau ... M. nicht zu deren Nachteil auswirken (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - in BVerwGE 74 19/22; Beschluß vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - in BVerwGE 80, 228/230).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Abgesehen hiervon erweist sich selbst bei Versagung rechtlichen Gehörs bei einer einzelnen tatsächlichen Feststellung dies als unschädlich, wenn es auch in revisionsrichterlicher Sicht auf diese Feststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] ; Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG 3 CB 71.69 - in Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 22).
  • BVerwG, 30.08.1974 - III CB 71.69

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Abgesehen hiervon erweist sich selbst bei Versagung rechtlichen Gehörs bei einer einzelnen tatsächlichen Feststellung dies als unschädlich, wenn es auch in revisionsrichterlicher Sicht auf diese Feststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] ; Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG 3 CB 71.69 - in Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 22).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92

    Gaststättenerlaubnis, Verpflichtungsklage, notwendige Beiladung, Nachbarn

    Übrigens begründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterlassen einer notwendigen Beiladung keinen erheblichen Verfahrensmangel , wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ; Beschlüsse vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 ; vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 = NVwZ 1991, 470; vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - ).
  • BVerwG, 02.09.2014 - 8 PKH 2.13
    Da das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nicht zu den absoluten Revisionsgründen des § 138 VwGO zählt, kommt es darauf an, ob der Beiladungsmangel sich im Hinblick auf den Zweck des § 65 Abs. 2 VwGO auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 16 f.; Beschlüsse vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - IFLA 1991, 47 f. und vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 S. 13).
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