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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3166
BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97 (https://dejure.org/1997,3166)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 (https://dejure.org/1997,3166)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 3 C 8.97 (https://dejure.org/1997,3166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; LAG § 228 § 350a Abs. 1 S. 1
    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a LAG bei Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsbescheid - Rückforderungsanspruch - Lastenausgleichsbehörde - Selbstschuldnerisches Bürgschaftsversprechen - Aufbaudarlehn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97
    "Der für einen Leistungsbescheid nach § 350a LAG vorauszusetzende Rückforderungsanspruch nach allgemeinem Verwaltungsrecht besteht nicht, wenn die Lastenausgleichsbehörde einen Anspruch aus einem (selbstschuldnerischen) Bürgschaftsversprechen für ein Aufbaudarlehn geltend macht, das von dem Bürgen gegenüber dem darlehnsabwickelnden Bankinstitut im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses abgegeben worden ist (Abweichung vom Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f.).«.

    Er begründet den Antrag auf Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Klageabweisung damit, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ff.) auch der selbstschuldnerische Bürge eines Aufbaudarlehns durch Leistungsbescheid der Verwaltungsbehörde in Anspruch genommen werden könne.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Soweit die frühere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - a.a.O.) eine abweichende Meinung dahin vertreten hat, daß die öffentlich-rechtliche Natur des Anspruchs gegen den Bewilligungsempfänger auch dem Anspruch gegen den Bürgen diesen Rechtscharakter gebe, vermag sich der erkennende, nunmehr für das Lastenausgleichsrecht allein zuständige Senat ihr nicht anzuschließen.

  • BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97
    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Der im vorliegenden Fall durch den Bewilligungsbescheid gestaltete öffentlich-rechtliche Bereich (vgl. Urteil vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311) war auf den Darlehensnehmer beschränkt.

    Die spätere Übernahme des notleidenden Darlehens durch den Ausgleichsfonds vermochte danach zwar gegenüber dem Darlehensnehmer das bereits ursprünglich bestehende öffentlich-rechtliche Verhältnis nach der beendeten Abwicklung durch das eingeschaltete Kreditinstitut wieder relevant werden zu lassen (vgl. Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311).

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97
    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).
  • BVerwG, 14.08.1963 - V C 236.62
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97
    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).
  • OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten …

    Es habe aber in seinem Urteil vom 30.10.1997 (3 C 8.97) zu erkennen gegeben, an dieser Ansicht möglicherweise in der Zukunft nicht mehr festhalten zu wollen.

    Schließlich weise die Kammer auch zu Recht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1997 (3 C 8.97) hin, in der sich das Gericht von der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht distanziere, die sich dahin geäu- ßert habe, dass die öffentlich-rechtliche Natur des Anspruchs gegen den Bewilligungsempfänger auch dem Anspruch gegen den Bürgen diesen Rechtscharakter gebe.

    Der inzwischen allein für das Lastenausgleichsrecht zuständige 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 30.10.1997 in der Sache 3 C 8.97 (BVerwGE 105, 302 = juris Rdn. 18) zunächst zu erkennen gegeben, dass er die frühere Rechtsprechung nicht für bedenkenfrei hält und deshalb möglicherweise aufgeben möchte.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den …

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.;… 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).
  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten …

    Der inzwischen allein für das Lastenausgleichsrecht zuständige 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 30.10.1997 in der Sache 3 C 8.97 (BVerwGE 105, 302 = juris Rdn. 18) zunächst zu erkennen gegeben, dass er die frühere Rechtsprechung nicht für bedenkenfrei hält und deshalb möglicherweise aufgeben möchte.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 50/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den …

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.;… 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).
  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).
  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung …

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1997 zu erkennen gegeben, dass es an dieser Ansicht möglicherweise in der Zukunft nicht mehr festhält (Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8/97 -, BVerwGE 105, 302, 304).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2010 - 4 W 2234/09

    Rechtsweg für Anspruch einer Körperschaft öffentlichen Rechts gegen eine …

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind jedoch immer bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)forderung sichert (allgemeine Meinung, vgl. BGH…, Beschluss vom 17.9.2008, a. a. O.; BGHZ 90, 187; BGHZ 174, 39; BVerwGE 105, 302).
  • VG Berlin, 04.03.2014 - 7 K 16.14

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei einem Streit um die akzessorische …

    Denn anders als im Falle eines Schuldbeitritts, bei dem die Verbindlichkeit des Beitretenden identisch mit der des Hauptschuldners ist und daher dieselbe Rechtsnatur hat, stellt die akzessorische gesetzliche Haftung des Gesellschafters (ebenso wie die akzessorische rechtsgeschäftliche Haftung eines Bürgen) eine separate, von der Hauptschuld der Gesellschaft zu trennende Verbindlichkeit dar, deren Rechtsnatur sich aus sich selbst heraus bestimmt (vgl. zum Ganzen: ThürOVG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - OVG 3 KO 629/08 -, juris, Rn. 40; OVG Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 1998 - OVG 4 B 31/98 -, juris, Rn. 24 f., jeweils m.w.N.;… Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., 1997, § 49 II, S. 1414 f; zum Schuldbeitritt: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 1 O 52/07 -, juris, Rn. 3; zur Bürgschaft: BVerwG; Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8/97 -, juris, Rn. 21).
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