Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
AEG 2013 § 3 Abs. 1 Nr. 2, § ... 6 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 7c Abs. 1, § 7f Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1; LVwG § 112 Abs. 1, § 117; VwVfG § 43 Abs. 1, § 49; EBZugV § 1 Abs. 1
Aufnahme des Eisenbahnbetriebes; Bereitschaft zur Betriebsaufnahme; Betriebspflicht; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsleistungen; Fahrten mit Draisinen; Geschäftsführer; Netze des Regionalverkehrs; Pflichten zur Zugangsgewährung; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Widerruf der Genehmigung für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Unzuverlässigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
- doev.de
Widerruf der Genehmigung für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Unzuverlässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Unternehmensgenehmigung zum Betrieb eines Schienenweges; Stellung eines prüffähigen Antrags auf Erteilung einer Betriebsaufnahmeerlaubnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruf einer Unternehmensgenehmigung zum Betrieb eines Schienenweges
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.09.2014 - 3 A 32/13
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 2/15
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.16
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 1683
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20
Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt
Dementsprechend ist zu klären, ob die dafür zu erfüllenden rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorlagen (vgl. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit: BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:310719B3B7.18.0] - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 118 Rn. 9; zum Widerruf der Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur: BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:110419U3C8.16.0] - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 10; zur Streichung aus der Architektenliste: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 420.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35, jeweils m.w.N.). - BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen …
Mit der Erteilung der Unternehmensgenehmigung und der Übernahme der Strecke entsteht die Betriebspflicht nämlich neu (BVerwG, NVwZ 2019, 1683 Rn. 20). - BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19
Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen …
Die Betriebspflicht setzt nicht voraus, dass der Betrieb tatsächlich aufgenommen wurde (…Wachinger, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 6 Rn. 53 m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:110419U3C8.16.0] - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 20; OVG Schleswig…, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 LB 2/15 [ECLI:DE:OVGSH:2016:0128.4LB2.15.0A] - juris Rn. 58 ff. m.w.N.).Damit wäre nicht vereinbar, die Betriebspflicht von der tatsächlichen Aufnahme des Betriebs oder einer sonstigen zusätzlichen Tätigkeit (vgl. OVG Magdeburg…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 [ECLI:DE:OVGST:2012:0719.1L67.11.0A] - juris Rn. 46 ff. und 52 f.) abhängig zu machen und auf diese Weise die zweckentsprechende Nutzung der Eisenbahninfrastruktur dem Belieben des Inhabers der Unternehmensgenehmigung zu überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 18).
Bei Übernahme einer nicht betriebsfähigen Strecke - wie hier der Altstadtbahn - bedeutet das, dass die Strecke in der nach den Umständen des Einzelfalls angemessenen Zeit betriebssicher wiederherzustellen ist (zur Übernahme einer zuvor förmlich stillgelegten Strecke, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 2 und 18).
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 8.19
Verpflichtung zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung aus einer …
Eisenbahninfrastrukturunternehmen für das Betreiben der in Rede stehenden Strecke ist die Klägerin aber erst mit der Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG a.F. durch Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 18. Dezember 2007 geworden (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 AEG a.F.); sie hat dadurch die Eigenschaft einer Eisenbahn erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 - NVwZ 2019, 1683 Rn. 17) und ist seither als Betreiberin des Schienenwegs für Bau, Betrieb und Unterhaltung der fraglichen Strecke verantwortlich (vgl. § 2 Abs. 7. § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21
Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken
Wird die stillgelegte Infrastruktureinrichtung von einem Dritten übernommen, entstehen die Betreibenspflichten in der Person des Übernehmers nach Maßgabe der ihm erteilten Genehmigung gemäß § 6 AEG neu (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 -, juris Rn. 20). - VG Köln, 18.10.2018 - 13 K 6520/16 Rn. 64 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), stRspr, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 8.16 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 117, 93 (95 f.),.
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