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| BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellung an entzogenem Vermögen zugunsten des Erwerbers - Erwerb eines entzogenen Wirtschaftsgutes ohne angemessene Gegenleistung - Erwerb eines Wirtschaftsgutes in Zusammenhang mit Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 12.05.1970 - O 22 IV 68
- BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70
Die Revision ist auch entgegen § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht innerhalb eines weiteren Monats nach Ablauf der Revisionsfrist (Beschluß des Großen Senats vom 30. November 1970 - BVerwG Gr. Sen. 1.69 - [NJW 1971, 294 = DVBl. 1971, 402 = BVerwGE 36, 340]), sondern überhaupt nicht begründet worden. - BVerwG, 17.10.1969 - III C 56.68
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Verlust eines Hausgrundstücks
Auszug aus BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70
Diese Rechtsfrage hat der Senat bereits geklärt und dahin entschieden, daß besondere Umstände, z.B. ein sogenannter Freundeskauf, den Erwerb von einem Verfolgten, trotz objektiv nicht angemessener Gegenleistung, als makelfrei erscheinen lassen können (Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 56.68 - [ZLA 1970, 40 = RLA 1970, 144 = RzW 1970, 373 = Buchholz 427.207 § 3 Nr. 11 = BVerwGE 34, 104]). - BVerwG, 26.02.1970 - III C 125.68
Auszug aus BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70
Das hat der Senat in einem gleichgelagerten Fall schon entschieden (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 125.68 -).
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -, …
Nicht erkennbar und nach dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 4. Dezember 1996 auszuschließen ist auch, dass es sich um einen sog. "Freundschaftskauf" (Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG 3 C 56.68 - BVerwGE 34, 104; Beschluss vom 6. April 1972 - BVerwG 3 CB 105.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 18) gehandelt hat. - BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 32.80 Für vergleichbare Fälle, in denen Schäden in den Vertreibungsgebieten außerhalb des Deutschen Reichs nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937, d.h. auch außerhalb des Schadensgebietes des BFG, nach Einbeziehung dieser Gebiete in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung entstanden waren, hat der erkennende Senat dies bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 26. Februar 1970 - BVerwG 3 C 125.68 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 9 = ZLA 1970, 129], vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - [BVerwGE 41.243 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20] und vom 11. Dezember 1975 - BVerwG 3 C 32.74 - [Buchholz 427.207 § 7 Nr. 11 = ZLA 1976, 88]; Beschluß vom 6. April 1972 - BVerwG 3 CB 105.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 18]).
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