Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1981 - 3 CB 38.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.03.1980 - 1 K 24/80
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1980 - 5 S 603/80
- BVerwG, 27.01.1981 - 3 CB 38.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.06.1980 - 3 CB 13.77
Auszug aus BVerwG, 27.01.1981 - 3 CB 38.80
Die Rechtsmitteleinlegung ist indessen bedingungsfeindlich, so daß die Einlegung unter einer solchen Bedingung unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 13.77 - m.w. Hinw. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts;… siehe auch Eyermann/Fröhler, Komm. zur VwGO 7. Aufl. § 139 Rdnr. 9).
- BVerwG, 07.04.1981 - 3 B 3.81
Inhalt der Betreuungspflicht
Diese Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 115.62 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 4] m.w.N.; Beschlüsse vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 10] und vom 27. Januar 1981 - BVerwG 3 CB 38.80 -).
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