Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen - Verstaatlichung durch legislative Maßnahmen während der sowjetischen Besetzung - Unterlassene Reprivatisierung durch deutsche Stellen - Völkerrechtswidrigkeit konfiskatorischer Maßnahmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 18.01.1982 - 4 LA 351/78
- BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77
Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Der Bundesgesetzgeber ist gemäß Art. 25 GG nicht verpflichtet, alle Vermögensschäden auszugleichen, die während oder als Folge des zweiten Weltkrieges deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen durch Maßnahmen fremder Staaten entstanden sind (Bestätigung der sogenannten "Lemberg" - Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - Buchholz 427.7 § 16 Nr. 6).Der beschließende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (Buchholz 427.7 b 16 Nr. 6 = ZLA 1980, 116) hiermit befaßt.
Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt.
Das angefochtene Urteil beruht ersichtlich auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (…a.a.O.).
Daran, daß die Bundesrepublik Deutschland weder von Verfassungs wegen noch nach allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts verpflichtet gewesen wäre, tatsächlich durchgeführte Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen fremder Staaten als ungeschehen zu betrachten und im Rahmen des Lastenausgleichs für fremdes Staatsunrecht einzustehen, konnten ernsthafte Zweifel nicht bestehen (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1979 - 3 C 76.78 und 3 C 8.77 - [a.a.O.]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 2 BvR 639/80 - [RzW 1981, 32]).
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt.Daran, daß die Bundesrepublik Deutschland weder von Verfassungs wegen noch nach allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts verpflichtet gewesen wäre, tatsächlich durchgeführte Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen fremder Staaten als ungeschehen zu betrachten und im Rahmen des Lastenausgleichs für fremdes Staatsunrecht einzustehen, konnten ernsthafte Zweifel nicht bestehen (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1979 - 3 C 76.78 und 3 C 8.77 - [a.a.O.]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 2 BvR 639/80 - [RzW 1981, 32]).
- BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt dagegen keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]/384; NJW 1980, 1737 [BVerfG 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79]).
- BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt dagegen keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]/384; NJW 1980, 1737 [BVerfG 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79]). - BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt. - BVerwG, 16.01.1969 - III C 76.65
Geltendmachung eines Vertreibungsschaden an nach der Einbeziehung des …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Dem Urteil vom 16. Januar 1969 - BVerwG 3 C 76.65 - (BVerwGE 31, 181) liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß Rechtsverluste, die nach der Einbeziehung des Vertreibungsgebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung durch Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in bezug auf sogenanntes Nationalitätenvermögen veranlaßt worden sind, im Lastenausgleichsrecht nicht als rechtmäßig anerkannt werden. - BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Das Urteil des Senats vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 96.69 - (BVerwGE 39, 41) befaßt sich entscheidungserheblich allein mit der Frage der Bestimmung des Schadenszeitpunktes bei Vertreibungsschäden (§ 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG) sowie der Schadenszurechnung (§ 12 Abs. 7 LAG) im Falle eines sogenannten "Nichtrückkehrers", hinsichtlich dessen in seinem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter vor seinem Tode keine konkreten Wegnahmemaßnahmen durchgeführt worden waren und über die seine Erben bis zu deren späterer Vertreibung die tatsächliche Verfügungsgewalt ausgeübt hatten. - BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
Verlust von Grundvermögen in Lemberg - Verstaatlichung durch die sowjetische …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt.
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG. - BVerwG, 30.08.1990 - 3 C 89.87
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 49). - BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der politischen …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt hingegen nicht die Pflicht des Gerichts, seine Beweiswürdigung und seine daraus gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten vorab zu erörtern, zumal sich deren Einzelheiten vielfach erst in der Schlußberatung ergeben; der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Acht lassen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 3.10 § 108 VwGO Nr. 137). - BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 34.89
Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Präzisierung der sich aus dem Hochwasserschutz …
Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs sind die Gerichte verpflichtet, sich mit dem Vorbringen der Prozeßbeteiligten auseinanderzusetzen und es bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 427.207 § 1 Nr. 49). - BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 51.82
Vertreibungsschaden durch Entziehung in außerdeutschen Gebieten vor Beginn der …
Wegen nicht vergleichbarer Sachverhalte ergeben sich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken aus Art. 3 Abs. 1 GG; insoweit ist auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Bereich der leistungsgewährenden Ausgleichsverwaltung zu verweisen (vgl. hierzu ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: zuletzt Beschluß des Senats vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - <ZLA 1983, 142>, der durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1985 - BVerfG 2 BvR 1592/83 - bestätigt worden ist). - VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Begehrens (vgl. zu Beweisbegehren BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20/87- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - BVerwG, 24.07.1985 - 3 B 2.83
Ausschluss der Feststellungsfähigkeit von Grundvermögen in der Sowjetunion durch …
Der beschließende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Gesetzgeber bei der Regelung der lastenausgleichsrechtlich entschädigungsfähigen Tatbestände bei Schäden in den Vertreibungsgebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 an die nach der jeweiligen verfassungsrechtlichen Situation im Schadenszeitpunkt tatsächlich und rechtlich bestehenden Verhältnisse angeknüpft hat und dies auch tun durfte, ohne damit gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts oder gegen Verfassungsrecht zu verstoßen (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - <BVerwGE 56, 144> und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - sowie vom gleichen Tage - BVerwG 3 C 76.78 - <ZLA 1980, 116 und 146>; zuletzt ferner Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - <ZLA 1983, 142>, der durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1985 - 2 BvR 1592/83 - als mit der Verfassung vereinbar ebenso bestätigt worden ist, wie die vorgenannten Urteile vom 18. Dezember 1979 durch die früheren Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1980 - 2 BvR 639/80 - und vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 -).
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