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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21107
VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 (https://dejure.org/2005,21107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 (https://dejure.org/2005,21107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 (https://dejure.org/2005,21107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle an einer städtischen Berufsschule); Anspruch des Konkurrenten auf Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens auf Grund bisheriger Ausschreibung; Entscheidung über die im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 344
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705
    Nichts anderes ergebe sich auch aus einer von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2005 (Az. 1 BvR 2231/02 u.a.).

    Auch aus dem von ihr in das Verfahren eingebrachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998) könne die Antragstellerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    In dieser Richtung ist auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2005 (NJW-RR 2005, 998) zu interpretieren.

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705
    Anerkannt als zulässige - sachliche - Gründe für die Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist namentlich die sich während des Verfahrens herauskristallisierende Situation, dass von vornherein nur ein einziger (sich anhand des Auswahlmaßstabs der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als ungeeignet erweisender) Bewerber angetreten war (BVerwG vom 25.4.1996, BVerwGE 101, 112 ff.) oder dass während eines Auswahlverfahrens alle Mitbewerber bis auf einen - ungeeigneten - ihre Bewerbung zurückgezogen hatten (BVerwG vom 22.7.1999, ZBR 2000, 40 ff.) oder dass aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse die Aufstellung bzw. Modifizierung des einen Bestandteil einer Ausschreibung bildenden Anforderungsprofils zur Verengung des angesprochenen Bewerberfeldes für notwendig oder zweckmäßig erachtet wurde - und sei es auch nur, um die Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens zu ermöglichen (OVG NRW, Entscheidung vom 15.1.2003, RiA 2004, 152).

    Dies ist auch sachgerecht, denn andernfalls würde ein Bewerber in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch, der zur Wahrung des berechtigten Interesses des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen rechtlich allgemein anerkannt ist (vgl. nur BVerwG vom 25.4.1996 a.a.O.), ohne die Möglichkeit eines ihm zur Seite stehenden wirksamen Rechtsschutzes beeinträchtigt werden können.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705
    Anerkannt als zulässige - sachliche - Gründe für die Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist namentlich die sich während des Verfahrens herauskristallisierende Situation, dass von vornherein nur ein einziger (sich anhand des Auswahlmaßstabs der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als ungeeignet erweisender) Bewerber angetreten war (BVerwG vom 25.4.1996, BVerwGE 101, 112 ff.) oder dass während eines Auswahlverfahrens alle Mitbewerber bis auf einen - ungeeigneten - ihre Bewerbung zurückgezogen hatten (BVerwG vom 22.7.1999, ZBR 2000, 40 ff.) oder dass aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse die Aufstellung bzw. Modifizierung des einen Bestandteil einer Ausschreibung bildenden Anforderungsprofils zur Verengung des angesprochenen Bewerberfeldes für notwendig oder zweckmäßig erachtet wurde - und sei es auch nur, um die Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens zu ermöglichen (OVG NRW, Entscheidung vom 15.1.2003, RiA 2004, 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705
    Anerkannt als zulässige - sachliche - Gründe für die Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist namentlich die sich während des Verfahrens herauskristallisierende Situation, dass von vornherein nur ein einziger (sich anhand des Auswahlmaßstabs der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als ungeeignet erweisender) Bewerber angetreten war (BVerwG vom 25.4.1996, BVerwGE 101, 112 ff.) oder dass während eines Auswahlverfahrens alle Mitbewerber bis auf einen - ungeeigneten - ihre Bewerbung zurückgezogen hatten (BVerwG vom 22.7.1999, ZBR 2000, 40 ff.) oder dass aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse die Aufstellung bzw. Modifizierung des einen Bestandteil einer Ausschreibung bildenden Anforderungsprofils zur Verengung des angesprochenen Bewerberfeldes für notwendig oder zweckmäßig erachtet wurde - und sei es auch nur, um die Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens zu ermöglichen (OVG NRW, Entscheidung vom 15.1.2003, RiA 2004, 152).
  • OVG Sachsen, 14.05.2004 - 3 BS 265/03

    Abbruch eines Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705
    Der Senat erachtet hingegen die vom Sächsischen OVG in dessen Entscheidung vom 14. Mai 2004 (Az. 3 BS 265/03, DRiZ 2004, 346 [OVG Sachsen 14.05.2004 - 3 BS 265/03]) vertretene Auffassung, es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Beanstandung der Auswahlentscheidung durch ein Gericht (regelmäßig) einen sachlichen Grund für den Abbruch des Auswahlverfahrens darstelle, als zu undifferenziert.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und …

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344 [345]) unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02 - u. a., JURIS, RdNr. 40 des Langtextes) einen Abbruch dann für unzulässig hält, wenn dieser allein mit der Fehlerhaftigkeit des bisherigen Besetzungsverfahrens begründet werde und zur Beeinträchtigung einer schützenswerten aus einem Bewerbungsverfahrensanspruch resultierenden Rechtsposition des Bewerbers führe, betrifft dies nicht die hiesige Fallgestaltung.

    Einen weiteren anerkannten Grund für den Abbruch dieses Auswahlverfahrens stellt das im Hinblick auf den seit der ersten Ausschreibung verstrichenen erheblichen Zeitraum gerechtfertigte Bestreben dar, den Bewerberkreises zu aktualisieren und zu vergrößern (vgl. OVG Rhld -Pf., Beschl. v. 06.11.1997 - 10 B 12387/97 -, JURIS, RdNr. 6 des Langtextes, und Bay. VGH, Beschl. v. 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …

    Deshalb erfordert die Wahrung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (BVerfG NJW-RR 2003, 203; BVerfGE 73, 280 [296]; BGH BeckRS 2006, 05651 Tz 16 [NotZ 40/05]; BGH, Beschluss vom 28. November 2005, NotZ 30/05 Tz 18 [in NJW-RR 2006, 641 nicht abgedruckt]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ-RR 2006, 344 [345]).

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. September 2005 beruft (NVwZ-RR 2006, 344), betrifft diese eine nicht vergleichbare Sachverhaltskonstellation, weil ein in der Sache noch offenes Bewerbungsverfahren abgebrochen wurde, die damalige Konkurrentin noch im ersten Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden konnte und es offensichtlich an einem sachlichen Grund für den Abbruch fehlte.

    Die Entscheidung hält deshalb auch daran fest, dass ein eingeleitetes Bewerbungsverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beendet werden kann (a.a.O. NVwZ-RR 2006, 344 [345]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 B 1160/17

    Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens in der Bundesanstalt …

    Rn. 30 Zu Letzterem schon BayVGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 -, juris, Rn. 24 bis 26; ferner von Glasenapp, Konkurrentenstreit und Schadensersatz im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren, in: NordÖR 2011, 253 ff. (255 f.), sowie - eingehend - Lorse, Rechtsfragen des Abbruchs von internen Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst, in: DVBl. 2017, 1143 ff. (1146 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und …

    Die Durchführung von Auswahl- oder Vorstellungsgesprächen kommt - sofern sie nicht normativ vorgesehen sind - insbesondere dann in Betracht, wenn ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber besteht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 - vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 - vom 14.09.2010 - 4 S 1630/10 - vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, VBlBW 2011, 306; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344).
  • VG Sigmaringen, 26.08.2024 - 4 K 905/24

    Abbruch Stellenbesetzungsverfahren; Professur; sachlicher Grund

    Rn. 40 Ein Bewerber kann den Abbruch des Auswahlverfahrens, obwohl diese Maßnahme nur vorbereitenden Charakter besitzt, einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle im einstweiligen Rechtsschutz zuführen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, NVwZ 2016, 1650 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 -, juris Rn. 29).

    Rn. 44 Es besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass die Durchführung einer Stellenausschreibung den Dienstherrn nicht zwingt, den Dienstposten mit einem der Auswahlbewerber zu besetzen, da die Ausschreibung lediglich ein Hilfsmittel zur Gewinnung geeigneter Bewerber darstellt, und dass der Dienstherr demnach rechtlich nicht gehindert ist, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 -, juris ; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - NVwZ 1997, 283).

    Rn. 47 Da durch eine Auswahlentscheidung in einem neuen Auswahlverfahren die Bewerber des ursprünglichen Auswahlverfahrens in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt werden können, darf von Verfassungs wegen keine Neuausschreibung erfolgen, wenn der Abbruch des Auswahlverfahrens dieser Anforderung nicht gerecht wird (BVerfG, Beschluss vom 28.November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, NVwZ 2012, 366, 367 m.w.N.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 -, juris Rn. 27).

  • VG München, 05.09.2016 - M 3 E 16.361

    Rechtmäßiger Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens für eine ausgeschriebene …

    Rn. 46 Ein Bewerber kann den Abbruch des Auswahlverfahrens, obwohl diese Maßnahme nur vorbereitenden Charakter besitzt, einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle im einstweiligen Rechtsschutz zuführen (BVerwG, B.v. 20.5.2016 - 2 VR 2.15 - BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 3 CE 05.1705 - juris Rn. 29).

    Rn. 51 Es besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass die Durchführung einer Stellenausschreibung den Dienstherrn nicht zwingt, den Dienstposten mit einem der Auswahlbewerber zu besetzen, da die Ausschreibung lediglich ein Hilfsmittel zur Gewinnung geeigneter Bewerber darstellt, und dass der Dienstherr demnach rechtlich nicht gehindert ist, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 3 CE 05.1705 - BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - NVwZ 1997, 283).

    Da durch eine Auswahlentscheidung in einem neuen Auswahlverfahren die Bewerber des ursprünglichen Auswahlverfahrens in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt werden können, darf von Verfassungs wegen keine Neuausschreibung erfolgen, wenn der Abbruch des Auswahlverfahrens dieser Anforderung nicht gerecht wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - NVwZ 2012, 366, 367 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 3 CE 05.1705 - juris Rn. 27).

  • VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 2 E 12.307

    Landesbeamtenrecht

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.9.2005 Az. 3 CE 05.1705 ) könne die sich während des Verfahrens herauskristallisierende Situation, dass aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnen Erkenntnisse die Modifizierung des Anforderungsprofils zur Verengung des Bewerberfeldes für notwendig oder zweckmäßig erachtet wird, einen sachlichen Grund darstellen.

    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden (BVerfG vom 12.7.2011 RiA 2012, 29 = IÖD 2011, 242; BVerwG vom 25.4.1996 BVerwGE 101, 112 = DVBl 1996, 1146; BayVGH vom 29.9.2005 NVwZ-RR 2006, 344).

    Dies gilt schon deshalb, weil ein solcher Grund unschwer von interessierter Seite provoziert und bei einem erneut eingeleiteten, also nachfolgenden Stellenbesetzungsverfahren die gebotene Transparenz und die damit einhergehende Fairness beeinträchtigt werden könnte (BayVGH vom 29.9.2005 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08

    Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle

    Der Dienstherr könnte nämlich die Position eines Stellenbewerbers durch die Aufhebung eines Auswahlverfahrens entwerten, ohne sachgerechte Ermessenserwägungen anstellen zu müssen (vgl. VGH München, Beschl. v. 29.9.2005, 3 CE 05.1705, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998;… Zängl, in: GKÖD, Bd. 1, BBG, Stand 2008, § 8 Rdnr. 126).

    Allein die in dem Schriftsatz vom 14. Januar 2009 dargelegte Begründung, wegen der Ausführungen im Beschluss des Beschwerdegerichts und der (zu erwartenden) Rügen des Antragstellers habe man das laufende Auswahlverfahren abgebrochen, dürfte sachliche Gründe nicht ausweisen (vgl. dazu auch VGH München, Beschl v. 29.9.2005, NVwZ-RR 2006, 344, bejahend bei Abbruch und anschließender Neuausschreibung: OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2006, 6 A 604/05, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 14.5.2004, DRiZ 346).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 6 A 1966/08

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Zurückziehung …

    Rn. 9 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. -, NJW-RR 2005, 998; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112, und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, ZBR 2000, 40; BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 -, MDR 2009, 1228; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 6 B 560/08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344; OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2007 - 2 B 286/06 -, NordÖR 2007, 263; OVG Sachsen, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 -, DÖD 2005, 116.
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Schließlich werde auf den Beschluss des Senats vom 29. September 2005 (3 CE 05.1705) verwiesen, in dem die "Fehlerhaftigkeit eines Schrittes innerhalb dieses Auswahlverfahrens..., der isoliert und ohne weiteres rückgängig gemacht werden" könne, die Aufhebung einer Stellenausschreibung nicht trage.
  • VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 12.02097

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach SchfHwG

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines …

  • VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20

    Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; …

  • VGH Bayern, 26.06.2014 - 7 BV 14.191

    Das der Feststellung der persönlichen Eignung für öffentliche Ämter dienende …

  • VG Magdeburg, 25.09.2012 - 5 A 278/11

    Beamtenbeförderung: Sachlicher Grund für den Abbruch eines …

  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 11.02019

    Unzulässige Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abbruchs eines …

  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des …

  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; …

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen …

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG München, 15.06.2015 - M 3 E 14.3893

    Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715

    Stellenbesetzung; akademischer Rat; Auswahlverfahren; Abbruch; sachlicher Grund …

  • OVG Sachsen, 03.03.2011 - 2 B 236/10

    Konkurrentenstreit, Abbruch des Auswahlverfahrens, Beurteilungen

  • VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10

    Besetzung der Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin des Ortsamtes …

  • VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4089

    Abbruch eines Berufungsverfahrens und Stellenneuausschreibung

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 14.345

    Recht der Bundesbeamten; sachlicher Grund für den Abbruch eines …

  • VG München, 22.01.2010 - M 21 E 09.5066

    Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreit; Versetzungsbewerber, dessen bisherige …

  • VG Saarlouis, 28.04.2008 - 2 L 202/08
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